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SKR03 Aufwand Sonstige betriebliche Aufwendungen

Konto 6500

Buchführungskosten

Kontonummer

6500

Kontoart

Aufwand

Kategorie

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Zusammenfassung

Das Konto 6500 (SKR03) / 4970 (SKR04) / 7330 (SKR05) erfasst Kosten für Buchführung, Steuerberatung und [Jahresabschluss](/lexikon/glossar/jahresabschluss “Jahresabschluss - Definition und Bedeutung”): Steuerberatergebühren, Buchführungssoftware, Wirtschaftsprüfer, Lohnbuchhaltung. Es handelt sich um ein Aufwandskonto.

Verwendungszweck

Dieses Konto wird für folgende Aufwendungen verwendet:

  • Steuerberatung
  • Jahresabschluss
  • Laufende Buchführung
  • Lohnabrechnung
  • Wirtschaftsprüfung
  • Buchhaltungssoftware
  • DATEV-Gebühren

Steuerliche Aspekte

Betriebsausgaben: Die Kosten sind grundsätzlich vollständig als Betriebsausgaben abziehbar. [Vorsteuer](/lexikon/glossar/vorsteuer “Vorsteuer - Definition und Bedeutung”): Sofern der Leistungserbringer (z.B. Steuerberater, Softwareanbieter) Umsatzsteuer ausweist, ist diese in der Regel als Vorsteuer abziehbar (aktuell meist 19%). StBVV: Steuerberatergebühren richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Prüfungspflicht: Mittelgroße und große GmbHs sind prüfungspflichtig, was zusätzliche Kosten für Wirtschaftsprüfer verursacht.

Buchungsbeispiele

Hier sind einige Buchungsbeispiele, die die Verwendung des Kontos 6500 (SKR03) / 4970 (SKR04) / 7330 (SKR05) verdeutlichen.

1. Monatliches Steuerberaterhonorar:

KontoSKR03SKR04SKR05Betrag
Buchführungskosten650049707330500,00 €
Abziehbare Vorsteuer 19%15761406157095,00 €
Verbindlichkeiten aus LuL160033003100
Buchungssatz: Soll 6500 / 1576 an Haben 1600595,00 €

2. Kosten für den Jahresabschluss:

KontoSKR03SKR04SKR05Betrag
Buchführungskosten6500497073303.000,00 €
Abziehbare Vorsteuer 19%157614061570570,00 €
Bank120018001200
Buchungssatz: Soll 6500 / 1576 an Haben 12003.570,00 €

3. Jahreslizenz für Buchhaltungssoftware:

KontoSKR03SKR04SKR05Betrag
Buchführungskosten650049707330840,00 €
Abziehbare Vorsteuer 19%157614061570159,60 €
Bank120018001200
Buchungssatz: Soll 6500 / 1576 an Haben 1200999,60 €

Beachte: Aufgrund der Digital-AfA (BMF Schreiben vom 22.02.2021) kann Software, die nach diesem Datum angeschafft wurde, im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Eine Aktivierung als immaterieller Vermögensgegenstand ist nicht mehr zwingend.

4. Honorar für den Wirtschaftsprüfer:

KontoSKR03SKR04SKR05Betrag
Buchführungskosten6500497073308.000,00 €
Abziehbare Vorsteuer 19%1576140615701.520,00 €
Verbindlichkeiten aus LuL160033003100
Buchungssatz: Soll 6500 / 1576 an Haben 16009.520,00 €

5. DATEV-Gebühren:

KontoSKR03SKR04SKR05Betrag
Buchführungskosten650049707330180,00 €
Abziehbare Vorsteuer 19%15761406157034,20 €
Bank120018001200
Buchungssatz: Soll 6500 / 1576 an Haben 1200214,20 €

Häufige Fehler und Fallstricke

  1. Private Steuererklärung: Kosten für die private Steuererklärung des Unternehmers oder Gesellschafters sind grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben absetzbar.

  2. Gründungskosten: Notarkosten und andere Gründungskosten sind in der Regel zu aktivieren und über die Nutzungsdauer abzuschreiben, sofern sie nicht direkt als Aufwand gebucht werden können (abhängig von der Rechtsform und den individuellen Umständen).

  3. Beratung für Anschaffung: Beratungskosten im Zusammenhang mit der Anschaffung von Anlagevermögen (z.B. M&A-Beratung) sind den Anschaffungskosten zuzurechnen und zu aktivieren.

  4. Vorsteuer vergessen: Achten Sie darauf, die Vorsteuer korrekt zu buchen, sofern der Leistungserbringer Umsatzsteuer ausweist.

  5. Software-Aktivierung: Wie oben erwähnt, ist die Aktivierung von Software nicht mehr zwingend. Geringwertige Software (bis 800€ netto) kann direkt als Aufwand gebucht werden. Teurere Software kann aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden (in der Regel 1 Jahr aufgrund der Digital-AfA).

  6. Lohnbuchhaltung vermischt: Lohnbuchhaltungskosten sollten idealerweise separat erfasst werden, können aber auch unter dem Konto 6500 (SKR03) / 4970 (SKR04) / 7330 (SKR05) gebucht werden, wenn sie nicht gesondert ausgewiesen werden.

  7. Bußgelder: Bußgelder und ähnliche Strafzahlungen sind steuerlich nicht absetzbar und dürfen nicht als Betriebsausgaben gebucht werden.

Rechtstipps und Best Practices

Steuerberater wählen: Achten Sie bei der Wahl des Steuerberaters auf Spezialisierung in Ihrer Branche, Digitalisierungskompetenz, Erreichbarkeit und vergleichen Sie Honorare (Flatrate vs. Einzelabrechnung). Digitalisierung: Nutzen Sie Cloud-Buchhaltung, Apps zur Belegerfassung, Automatisierung und DATEV-Schnittstellen, um Zeit zu sparen und die Effizienz zu steigern. Kostenreduktion: Führen Sie vorbereitende Buchführungsarbeiten selbst durch, nutzen Sie den Standard-[Kontenrahmen](/lexikon/glossar/kontenrahmen “Kontenrahmen - Definition und Bedeutung”), digitalisieren Sie Belege und sorgen Sie für eine strukturierte Ablage. Compliance: Stellen Sie sicher, dass Ihre Buchführung [GoBD](/lexikon/glossar/gobd “GoBD - Definition und Bedeutung”)-konform ist, beachten Sie die Aufbewahrungsfristen (10 Jahre) und sorgen Sie für [Revisionssicherheit](/lexikon/glossar/revisionssicherheit “Revisionssicherheit - Definition und Bedeutung”). Reichen Sie den Jahresabschluss fristgerecht ein.

Siehe auch

Verwandte Begriffe im Glossar:

  • [Abschreibung](/lexikon/glossar/abschreibung “Abschreibung - Definition und Bedeutung”)
  • Anlagevermögen
  • [GuV](/lexikon/glossar/guv “GuV - Definition und Bedeutung”)