Zum Hauptinhalt springen
SKR04 Aufwand Personalaufwand

Konto 6130

Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei

Kontonummer

6130

Kontoart

Aufwand

Kategorie

Personalaufwand

Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen

Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:

Zusammenfassung

Das Konto 6130 “Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei” im SKR04 nimmt Leistungen auf, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten freiwillig zuwendet und die beim Arbeitnehmer keine Lohnsteuer auslösen. Der wichtigste Anwendungsfall ist die Betriebsveranstaltung. Es ist ein Aufwandskonto im Personalaufwand. Im SKR03 entspricht ihm das Konto 4140.

Verwendungszweck

Auf 6130 gehören Zuwendungen ohne gesetzliche Verpflichtung, die innerhalb der steuerlichen Grenzen lohnsteuerfrei bleiben.

Typische Fälle:

  • Bewirtung und Programm einer Weihnachtsfeier oder eines Sommerfests
  • Kosten eines Betriebsausflugs mit Fahrt und Raummiete
  • Aufwendungen für den äußeren Rahmen einer Betriebsveranstaltung

Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG zählen Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung nicht zum Arbeitslohn, soweit sie 110 EUR je Betriebsveranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer nicht übersteigen und die Teilnahme allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Begünstigt sind bis zu zwei Veranstaltungen jährlich. In den Betrag fließen alle Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer ein.

Abgrenzung zu anderen Konten

  • 6060 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig: dieselben Leistungen, wenn die Grenzen überschritten sind oder die Voraussetzungen fehlen.
  • 6110 Gesetzliche soziale Aufwendungen: Pflichtabgaben des Arbeitgebers zur Sozialversicherung.
  • 6072 Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer: Sachleistungen außerhalb von Betriebsveranstaltungen, etwa Gutscheine und Präsente.
  • 6640 Bewirtungskosten: Bewirtung von Geschäftsfreunden, nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG nur zu 70 Prozent abziehbar und kein Personalaufwand.

Buchungsbeispiele

Beispiel 1: Weihnachtsfeier innerhalb des Freibetrags

20 Beschäftigte nehmen teil, die Gesamtkosten betragen 2.000,00 EUR brutto, also 100,00 EUR je Person. Der Freibetrag ist eingehalten. Weil die Veranstaltung dem Personalbereich zuzurechnen ist und nicht der unternehmerischen Tätigkeit im umsatzsteuerlichen Sinn, wird ohne Vorsteuerabzug mit dem Bruttobetrag gebucht.

SollHabenBetrag
6130 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei1800 Bank2.000,00 EUR

Im SKR03 lautet die Buchung 4140 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei an 1200 Bank.

Beispiel 2: Rechnung des Caterers auf Ziel

Für einen Betriebsausflug werden 1.190,00 EUR brutto berechnet.

SollHabenBetrag
6130 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen1.190,00 EUR

Im SKR03 wird 4140 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei an 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gebucht.

Beispiel 3: Überschreitung des Freibetrags

Bei 20 Teilnehmern betragen die Kosten 3.000,00 EUR, also 150,00 EUR je Person. Lohnsteuerfrei bleiben 110,00 EUR je Teilnehmer, der Rest von 40,00 EUR je Person, insgesamt 800,00 EUR, ist Arbeitslohn.

SollHabenBetrag
6130 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei1800 Bank2.200,00 EUR
6060 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig1800 Bank800,00 EUR

Im SKR03 wird auf 4140 und 4145 gegen 1200 Bank gebucht. Die lohnsteuerliche Behandlung des übersteigenden Teils ergibt sich aus der Lohnabrechnung.

Steuerliche Aspekte

Die 110 EUR sind ein Freibetrag: Wird er überschritten, bleibt der Anteil bis 110 EUR steuerfrei und nur der darüber hinausgehende Teil ist Arbeitslohn. Voraussetzung ist die Offenheit der Veranstaltung für alle Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils. Ab der dritten Betriebsveranstaltung eines Jahres entfällt die Begünstigung.

Umsatzsteuerlich ist der Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen häufig ausgeschlossen, weil die Leistung überwiegend dem privaten Bedarf der Beschäftigten dient. In diesem Fall wird der Bruttobetrag als Aufwand erfasst. Weil die Beurteilung vom Einzelfall abhängt, gehört sie vor der Buchung geklärt. Einladungen, Teilnehmerlisten und Rechnungen sind nach § 147 AO aufzubewahren und müssen den GoBD entsprechen.

Häufige Fehler

  • Teilnehmerliste fehlt. Ohne sie ist der Betrag je Teilnehmer nicht nachweisbar.
  • Rahmenkosten nicht eingerechnet. Raummiete, Musik und Dekoration gehören zu den Zuwendungen.
  • Bewirtung von Geschäftsfreunden auf 6130. Sie gehört auf 6640 und ist nur zu 70 Prozent abziehbar.
  • Vorsteuer gezogen, obwohl der private Charakter überwiegt. Der Abzug ist dann ausgeschlossen.
  • Dritte Veranstaltung mitbegünstigt. Der Freibetrag gilt für höchstens zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr.

FAQ

Welches Konto entspricht der 6130 aus dem SKR04 im SKR03?

Das Konto 4140 “Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei”. Auch die lohnsteuerpflichtige Variante hat in beiden Rahmen ein eigenes Konto: 6060 im SKR04, 4145 im SKR03.

Zählen Begleitpersonen beim Freibetrag mit?

Die Aufwendungen für Begleitpersonen werden dem jeweiligen Arbeitnehmer zugerechnet. Der Freibetrag von 110 EUR bezieht sich auf den teilnehmenden Arbeitnehmer, nicht auf jeden Kopf im Raum. Nimmt jemand mit Partner teil, zählen also beide Anteile zusammen.

Sind Geschenke an Mitarbeiter auch freiwillige soziale Aufwendungen?

Sachzuwendungen außerhalb einer Betriebsveranstaltung folgen eigenen Regeln und haben mit 6072 ein eigenes Konto. Ob sie steuerfrei bleiben, hängt von Anlass und Wert ab. Wegen der Vielzahl der Sonderregeln lohnt hier eine kurze Rückfrage bei der Lohnabrechnung, bevor gebucht wird.

Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.