Konto 6120
Beiträge zur Berufsgenossenschaft
Kontonummer
6120
Kontoart
Aufwand
Kategorie
Personalaufwand
Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen
Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:
Zusammenfassung
Das Konto 6120 “Beiträge zur Berufsgenossenschaft” im SKR04 nimmt den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung auf, den jeder Betrieb mit Beschäftigten an die zuständige Berufsgenossenschaft entrichtet. Es ist ein Aufwandskonto im Personalaufwand und gehört zu den sozialen Abgaben. Der Beitrag wird jährlich über einen Bescheid abgerechnet und nicht monatlich mit der Lohnabrechnung. Im SKR03 entspricht ihm das Konto 4138.
Verwendungszweck
Gebucht wird der Betrag, den die Berufsgenossenschaft dem Betrieb in Rechnung stellt. Er wird allein vom Arbeitgeber getragen; einen Arbeitnehmeranteil gibt es nicht.
Typische Fälle:
- Jahresbeitrag laut Beitragsbescheid
- Vorschüsse und Abschlagszahlungen auf den Jahresbeitrag
- Nachforderungen nach einer korrigierten Lohnnachweismeldung
- Beiträge freiwillig versicherter Unternehmer, soweit betrieblich veranlasst
Die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gehören auf 6110, weil sie monatlich mit der Lohnabrechnung anfallen. Beiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk gehören ebenfalls nicht hierher.
Abgrenzung zu anderen Konten
- 6110 Gesetzliche soziale Aufwendungen: monatliche Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
- 6130 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei: freiwillige Leistungen ohne gesetzliche Verpflichtung.
- 6140 Aufwendungen für Altersversorgung: Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung und Arbeitgeberzuschüsse bei Pflichtversicherung in einem Versorgungswerk.
- 6170 Sonstige soziale Abgaben: Abgaben, die sich keinem der spezielleren Konten zuordnen lassen.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Jahresbeitrag laut Bescheid
Die Berufsgenossenschaft fordert 1.200,00 EUR für das abgelaufene Jahr. Der Bescheid liegt vor, gezahlt wird später.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 6120 Beiträge zur Berufsgenossenschaft | 3500 Sonstige Verbindlichkeiten | 1.200,00 EUR |
Im SKR03 lautet die Buchung 4138 Beiträge zur Berufsgenossenschaft an 1700 Sonstige Verbindlichkeiten.
Beispiel 2: Zahlung des Beitrags
Der Betrag wird überwiesen.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 3500 Sonstige Verbindlichkeiten | 1800 Bank | 1.200,00 EUR |
Im SKR03 wird 1700 Sonstige Verbindlichkeiten an 1200 Bank gebucht.
Beispiel 3: Vorschuss direkt vom Bankkonto
Ein Vorschuss von 400,00 EUR wird ohne vorherige Verbindlichkeit gezahlt.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 6120 Beiträge zur Berufsgenossenschaft | 1800 Bank | 400,00 EUR |
Im SKR03 lautet die Buchung 4138 Beiträge zur Berufsgenossenschaft an 1200 Bank.
Steuerliche Aspekte
Der Beitrag ist Betriebsausgabe und mindert den Gewinn vollständig. Umsatzsteuer entsteht nicht, weil es sich um einen gesetzlichen Beitrag handelt und nicht um eine steuerbare Leistung. Ein Einbehalt vom Arbeitsentgelt ist nicht zulässig, die Beitragslast trägt allein der Arbeitgeber.
Für die Periodenzuordnung gilt: Der Beitrag gehört in das Jahr, in dem die Beschäftigung stattgefunden hat. Liegt zum Bilanzstichtag noch kein Bescheid vor, wird der erwartete Betrag über eine Rückstellung erfasst. Bescheide, Lohnnachweise und Zahlungsbelege unterliegen der Aufbewahrungspflicht nach § 147 AO und den GoBD.
Häufige Fehler
- Buchung auf 6110. Die Unfallversicherung hat ein eigenes Konto, weil sie anders abgerechnet wird.
- Abgrenzung unterlassen. Ohne Rückstellung fällt der Aufwand in das falsche Jahr.
- Vom Lohn einbehalten. Der Beitrag ist reine Arbeitgeberlast.
- Vorschuss als Anzahlung aktiviert. Abschläge auf den Jahresbeitrag sind sofort Aufwand.
- Versorgungswerk auf 6120. Berufsständische Versorgungswerke betreffen die Altersversorgung, nicht die Unfallversicherung.
FAQ
Was ist das Konto 6120 aus dem SKR04 im SKR03?
Das Konto 4138 “Beiträge zur Berufsgenossenschaft”. Inhaltlich besteht kein Unterschied, nur die Nummerierung folgt dem jeweiligen Kontenrahmen.
Warum hat die Berufsgenossenschaft ein eigenes Konto?
Weil sie anders abgerechnet wird als die übrige Sozialversicherung. Der Beitrag ist rein arbeitgeberfinanziert, wird jährlich per Bescheid festgesetzt und richtet sich unter anderem nach der Gefahrklasse des Betriebs. Ein eigenes Konto macht diese Belastung getrennt auswertbar.
Muss ich am Jahresende eine Rückstellung bilden?
Wenn der Bescheid für das abgelaufene Jahr am Bilanzstichtag noch aussteht, ja. Die Verpflichtung ist dem Grunde nach entstanden, nur die Höhe steht noch nicht fest. Genau dafür ist die Rückstellung gedacht.
Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.