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SKR04 Aufwand Personalaufwand

Konto 6110

Gesetzliche soziale Aufwendungen

Kontonummer

6110

Kontoart

Aufwand

Kategorie

Personalaufwand

Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen

Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:

Zusammenfassung

Das Konto 6110 “Gesetzliche soziale Aufwendungen” im SKR04 nimmt die gesetzlich geschuldeten Beiträge auf, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttoentgelt trägt, im Kern die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Es ist ein Aufwandskonto im Personalaufwand und gehört dort zu den sozialen Abgaben. Im SKR03 entspricht ihm das Konto 4130.

Verwendungszweck

Auf 6110 gehört der Teil der Sozialabgaben, den der Betrieb selbst schuldet. Der Arbeitnehmeranteil ist bereits im Bruttolohn enthalten und erscheint bei der Abrechnung nur als Abzug auf dem Verbindlichkeitskonto.

Typische Fälle:

  • Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
  • Umlagen zur Entgeltfortzahlungsversicherung bei Krankheit und Mutterschaft
  • Insolvenzgeldumlage
  • Gesetzlich geschuldete Arbeitgeberbeiträge für geringfügig Beschäftigte

Freiwillige Leistungen gehören nicht auf 6110, sondern auf 6130. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung führt der SKR04 auf 6120, weil sie über einen eigenen Jahresbescheid abgerechnet werden.

Abgrenzung zu anderen Konten

  • 6120 Beiträge zur Berufsgenossenschaft: die gesetzliche Unfallversicherung mit eigener jährlicher Abrechnung.
  • 6130 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei: freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, etwa bei Betriebsveranstaltungen.
  • 6140 Aufwendungen für Altersversorgung: Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, die über die gesetzliche Rentenversicherung hinausgehen.
  • 6000 Löhne und Gehälter: das Bruttoentgelt selbst, von dem der Arbeitgeberanteil zu trennen ist.

Buchungsbeispiele

Beispiel 1: Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung

Zu einem Bruttolohn von 3.000,00 EUR fällt beispielhaft ein Arbeitgeberanteil von 600,00 EUR an. Die genaue Höhe steht in der Lohnabrechnung.

SollHabenBetrag
6110 Gesetzliche soziale Aufwendungen3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit600,00 EUR

Im SKR03 lautet die Buchung 4130 Gesetzliche soziale Aufwendungen an 1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit.

Beispiel 2: Zahlung an die Einzugsstelle

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, hier beispielhaft 1.200,00 EUR, wird überwiesen.

SollHabenBetrag
3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit1800 Bank1.200,00 EUR

Im SKR03 wird 1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit an 1200 Bank gebucht.

Beispiel 3: Umlagen zur Entgeltfortzahlung

Für die Umlagen U1 und U2 fallen beispielhaft 90,00 EUR an.

SollHabenBetrag
6110 Gesetzliche soziale Aufwendungen3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit90,00 EUR

Im SKR03 lautet die Buchung 4130 Gesetzliche soziale Aufwendungen an 1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit.

Steuerliche Aspekte

Der Arbeitgeberanteil ist in voller Höhe Betriebsausgabe und beim Arbeitnehmer kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, weil er kraft Gesetzes vom Arbeitgeber geschuldet wird. Umsatzsteuer entsteht nicht. Die Beitragssätze ändern sich von Jahr zu Jahr; maßgeblich sind stets die Werte der jeweiligen Lohnabrechnung.

Im Jahresabschluss gehört der Arbeitgeberanteil in denselben Zeitraum wie der zugehörige Lohn. Da der Gesamtsozialversicherungsbeitrag schon im laufenden Monat fällig wird, arbeiten viele Betriebe mit einer Schätzung und korrigieren im Folgemonat; die Korrektur läuft über dieselben Konten. Beitragsnachweise und Abrechnungen sind nach § 147 AO aufzubewahren und müssen den GoBD entsprechen.

Häufige Fehler

  • Arbeitnehmeranteil zusätzlich als Aufwand erfasst. Er ist bereits Teil des Bruttolohns.
  • Berufsgenossenschaftsbeitrag auf 6110. Er gehört auf 6120.
  • Zahlung an die Krankenkasse als Aufwand gebucht. Sie gleicht eine Verbindlichkeit aus, der Aufwand entstand bei der Abrechnung.
  • Freiwillige Leistungen falsch zugeordnet. Zuschüsse und Sachleistungen gehören auf 6130.
  • Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung auf 6110. Dafür ist 6140 vorgesehen.

FAQ

Welches Konto entspricht der 6110 aus dem SKR04 im SKR03?

Das Konto 4130 “Gesetzliche soziale Aufwendungen”. Auch das Verbindlichkeitskonto unterscheidet sich: 3740 im SKR04 gegenüber 1742 im SKR03.

Warum steht der Arbeitgeberanteil nicht beim Lohn?

Weil er ein eigener Aufwand ist. Der Bruttolohn ist der Anspruch des Arbeitnehmers, der Arbeitgeberanteil ist eine zusätzliche gesetzliche Belastung des Betriebs. Nur durch die Trennung lässt sich ablesen, wie hoch die Lohnnebenkosten im Verhältnis zum Entgelt sind.

Gehören Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung hierher?

Nein. Sie sind keine gesetzlichen Sozialabgaben, sondern beruhen auf einer Zusage des Arbeitgebers oder einer Entgeltumwandlung. Der SKR04 führt sie auf 6140.

Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.