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SKR04 Aufwand Personalaufwand

Konto 6010

Löhne

Kontonummer

6010

Kontoart

Aufwand

Kategorie

Personalaufwand

Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen

Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:

Zusammenfassung

Das Konto 6010 “Löhne” im SKR04 nimmt die Bruttolöhne gewerblicher Arbeitnehmer auf. Lohn ist die Vergütung der geleisteten Arbeitskraft und schwankt mit Stunden, Leistung und Zuschlägen, während das Gehalt eines Angestellten fest vereinbart ist. Es handelt sich um ein Aufwandskonto im Personalaufwand. Im SKR03 entspricht ihm das Konto 4110.

Verwendungszweck

Auf 6010 gehört der Bruttolohn vor Abzug von Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung. Die Trennung von den Gehältern ist überall dort sinnvoll, wo Lohnkosten direkt in die Kalkulation eines Auftrags eingehen.

Typische Fälle:

  • Stundenlöhne in Handwerk, Produktion und Logistik
  • Akkord- und Leistungslöhne
  • Zuschläge für Mehrarbeit, soweit sie Arbeitslohn sind
  • Nachzahlungen aus korrigierten Abrechnungen

Gehälter der Angestellten gehören auf 6020, der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung auf 6110 und Honorare selbstständiger Auftragnehmer in die Fremdleistungen.

Abgrenzung zu anderen Konten

  • 6020 Gehälter: feste monatliche Bezüge der Angestellten. Die Unterscheidung ist der Zweck der beiden Konten.
  • 6000 Löhne und Gehälter: Sammelkonto für Betriebe ohne Trennung. Es sollte nicht parallel zu 6010 bebucht werden.
  • 6110 Gesetzliche soziale Aufwendungen: Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung als eigenständiger Aufwand.
  • 6030 Aushilfslöhne: Vergütungen an Aushilfen und kurzfristig Beschäftigte, für die eigene Regeln gelten.

Buchungsbeispiele

Beispiel 1: Lohnabrechnung eines Monats

Der Bruttolohn beträgt 2.500,00 EUR. Beispielhaft angenommen entfallen 300,00 EUR auf Lohnsteuer und 500,00 EUR auf den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung, es verbleiben 1.700,00 EUR zur Auszahlung. Maßgeblich sind die Werte der Lohnabrechnung.

SollHabenBetrag
6010 Löhne3720 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt1.700,00 EUR
3730 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer300,00 EUR
3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit500,00 EUR

Im SKR03 lautet die Buchung 4110 Löhne an 1740 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt, 1741 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer sowie 1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit.

Beispiel 2: Auszahlung des Nettolohns

Der Nettobetrag geht an den Arbeitnehmer.

SollHabenBetrag
3720 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt1800 Bank1.700,00 EUR

Im SKR03 wird 1740 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt an 1200 Bank gebucht.

Beispiel 3: Abführung von Steuer und Beiträgen

Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge werden überwiesen.

SollHabenBetrag
3730 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer1800 Bank300,00 EUR
3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit1800 Bank1.000,00 EUR

Im SKR03 lautet die Buchung 1741 und 1742 an 1200 Bank.

Steuerliche Aspekte

Löhne sind Betriebsausgabe des Arbeitgebers und steuerpflichtiges Einkommen des Arbeitnehmers. Umsatzsteuer fällt nicht an. Die einbehaltene Lohnsteuer wird in der Lohnsteueranmeldung erklärt und abgeführt; bis dahin steht sie als Verbindlichkeit in der Bilanz.

Am Jahresende zählt, wann die Arbeit geleistet wurde, nicht wann gezahlt wird. Der Dezemberlohn gehört in das alte Jahr. Für offene Urlaubsansprüche und Überstunden sind Rückstellungen zu bilden. Lohnkonten, Stundennachweise und Abrechnungen unterliegen der Aufbewahrungspflicht nach § 147 AO und müssen den GoBD entsprechen.

Häufige Fehler

  • Nettolohn statt Bruttolohn. Auf 6010 gehört der Bruttobetrag.
  • Arbeitgeberanteil auf 6010 gebucht. Er gehört auf 6110.
  • Trennung nicht durchgehalten. Wer 6010 und 6020 nutzt, sollte 6000 nicht zusätzlich bebuchen.
  • Aushilfen auf 6010. Dafür ist 6030 vorgesehen.
  • Periodenabgrenzung übersehen. Der Aufwand gehört in das Jahr der Arbeitsleistung.

FAQ

Was ist das Konto 6010 aus dem SKR04 im SKR03?

Das Konto 4110 “Löhne”. Die Gegenkonten unterscheiden sich ebenfalls: 3720, 3730 und 3740 im SKR04 entsprechen 1740, 1741 und 1742 im SKR03.

Wann trenne ich Löhne und Gehälter?

Immer dann, wenn Lohnkosten in eine Kalkulation eingehen oder Kennzahlen nach Beschäftigtengruppen ausgewertet werden. Fertigungs- und Handwerksbetriebe trennen meist, kleine Dienstleister kommen mit 6000 aus.

Gehören Zuschläge für Sonntags- und Nachtarbeit auf 6010?

Sie sind Bestandteil des Arbeitslohns und werden mit dem Bruttolohn erfasst. Ob und in welcher Höhe solche Zuschläge steuerfrei bleiben, hängt von den Voraussetzungen des Einkommensteuergesetzes ab und ergibt sich aus der Lohnabrechnung, nicht aus dem Buchungskonto.

Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.