Konto 5800
Erlöse aus Anlagenabgang
Kontonummer
5800
Kontoart
Ertrag
Kategorie
Sonstige betriebliche Erträge
Zusammenfassung
Das Buchungskonto 5800 “Erlöse aus Anlagenabgang” (SKR04) wird verwendet, um Erlöse zu erfassen, die durch den Verkauf oder die Entsorgung von Anlagegütern erzielt werden. Es gehört zu den sonstigen betrieblichen Erträgen im SKR04-[Kontenrahmen](/lexikon/glossar/kontenrahmen “Kontenrahmen - Definition und Bedeutung”) und dient der transparenten Darlegung nicht operativer Erträge. Die korrespondierenden Konten in anderen Kontenrahmen sind:
- SKR03: 8200 Erlöse aus Anlagenabgang
- SKR05: 5800 Erlöse aus Anlagenabgang
Verwendungszweck
Das Konto “Erlöse aus Anlagenabgang” wird genutzt, wenn ein Unternehmen Anlagegüter wie Maschinen, Fahrzeuge oder Büroausstattung verkauft. Dabei wird der Verkaufserlös auf diesem Konto erfasst, um die wirtschaftlichen Vorteile aus der Veräußerung von [Anlagevermögen](/lexikon/glossar/anlagevermoegen “Anlagevermögen - Definition und Bedeutung”) darzustellen. Beispielsweise, wenn ein Unternehmen einen alten Firmenwagen verkauft, wird der Verkaufserlös hier verbucht.
Ein weiterer Anwendungsfall ist der Abgang von Anlagegütern durch Verschrottung oder Entsorgung. Selbst wenn kein Verkaufserlös erzielt wird, kann ein symbolischer Betrag gebucht werden, um den Anlagenabgang nachvollziehbar zu machen. Dies ist besonders wichtig für die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit von Inventarveränderungen.
Das Konto 5800 (SKR04) wird auch verwendet, um Erlöse aus dem Verkauf von Gebäuden oder Grundstücken zu erfassen. Solche Transaktionen können signifikante Auswirkungen auf die [Bilanz](/lexikon/glossar/bilanz “Bilanz - Definition und Bedeutung”) und [Gewinn- und Verlustrechnung](/lexikon/glossar/gewinn-und-verlustrechnung “Gewinn- und Verlustrechnung - Definition und Bedeutung”) haben, weshalb eine korrekte Buchung entscheidend ist.
Steuerliche Aspekte
Erlöse aus Anlagenabgängen unterliegen der [Umsatzsteuer](/lexikon/glossar/umsatzsteuer “Umsatzsteuer - Definition und Bedeutung”), sofern es sich um steuerpflichtige Umsätze handelt. Dabei ist der reguläre Steuersatz von 19% anzuwenden, es sei denn, es gelten Ausnahmeregelungen (z.B. bei innergemeinschaftlichen Lieferungen unter bestimmten Voraussetzungen). Es ist wichtig, sämtliche steuerrelevanten Dokumente wie Rechnungen und Verträge sorgfältig zu archivieren, um den [GoBD](/lexikon/glossar/gobd “GoBD - Definition und Bedeutung”)-Anforderungen zu entsprechen.
Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns kann der Erlös aus dem Anlagenabgang den Gewinn erhöhen. Es ist daher wichtig, die Buchungen korrekt vorzunehmen, um etwaige steuerliche Nachteile zu vermeiden. Eine regelmäßige Abstimmung mit dem Steuerberater wird empfohlen, um individuelle steuerliche Besonderheiten zu klären. Insbesondere ist der Restbuchwert des Anlageguts zu berücksichtigen. Der Unterschied zwischen dem Verkaufserlös und dem Restbuchwert stellt den Gewinn oder Verlust aus dem Anlagenabgang dar.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Verkauf eines Firmenwagens
| Konto | SKR03 | SKR04 | SKR05 | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| Soll: Bank | 1200 | 1800 | 1200 | 11.900,00 € |
| Haben: Erlöse aus Anlagenabgang | 8200 | 5800 | 5800 | 10.000,00 € |
| Haben: Umsatzsteuer 19% | 1776 | 3806 | 3730 | 1.900,00 € |
Der Firmenwagen wird für 11.900,00 € inklusive 19% Umsatzsteuer verkauft.
Buchungssatz: Soll 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) / 1200 (SKR05) Bank an Haben 8200 (SKR03) / 5800 (SKR04) / 5800 (SKR05) Erlöse aus Anlagenabgang und 1776 (SKR03) / 3806 (SKR04) / 3730 (SKR05) Umsatzsteuer 19%.
Beispiel 2: Verschrottung einer alten Maschine
| Konto | SKR03 | SKR04 | SKR05 | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| Soll: Verluste aus Anlagenabgang | 6870 | 6870 | 7870 | 1.000,00 € |
| Haben: Maschinen | 0220 | 0440 | 0030 | 1.000,00 € |
Eine alte Maschine mit einem Restbuchwert von 1.000,00 € wird verschrottet.
Buchungssatz: Soll 6870 (SKR03) / 6870 (SKR04) / 7870 (SKR05) Verluste aus Anlagenabgang an Haben 0220 (SKR03) / 0440 (SKR04) / 0030 (SKR05) Maschinen.
Beispiel 3: Verkauf eines Bürogebäudes
| Konto | SKR03 | SKR04 | SKR05 | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| Soll: Bank | 1200 | 1800 | 1200 | 595.000,00 € |
| Haben: Erlöse aus Anlagenabgang | 8200 | 5800 | 5800 | 500.000,00 € |
| Haben: Umsatzsteuer 19% | 1776 | 3806 | 3730 | 95.000,00 € |
Das Bürogebäude wird für 595.000,00 € inklusive 19% Umsatzsteuer verkauft.
Buchungssatz: Soll 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) / 1200 (SKR05) Bank an Haben 8200 (SKR03) / 5800 (SKR04) / 5800 (SKR05) Erlöse aus Anlagenabgang und 1776 (SKR03) / 3806 (SKR04) / 3730 (SKR05) Umsatzsteuer 19%.
Häufige Fehler und Fallstricke
- Falsche Umsatzsteuerberechnung: Beim Verkauf von Anlagegütern die korrekte Umsatzsteuer berücksichtigen. Die Umsatzsteuer ist nur dann auszuweisen, wenn der Verkauf nicht unter eine Steuerbefreiung fällt.
- Nichtberücksichtigung des Restbuchwerts: Den Restbuchwert bei der Ermittlung des Gewinns oder Verlusts aus dem Abgang nicht vergessen. Der Restbuchwert ergibt sich aus den Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen.
- Fehlende Dokumentation: Unzureichende Dokumentation von Vertragsunterlagen und Rechnungen kann zu Problemen bei Prüfungen führen.
- Verwechslung der Konten: Falsche Zuordnung zu anderen Ertragskonten führt zu fehlerhaften Bilanzen.
- Nichtbeachtung von Sonderregelungen: Spezifische steuerliche Regelungen oder Ausnahmen nicht beachten. Beispielsweise kann die Veräußerung von Grundstücken unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei sein.
Rechtstipps und Best Practices
- Regelmäßige Schulung: Mitarbeiterschulungen zur korrekten Buchungspraxis bei Anlagenabgängen können Fehler vermeiden.
- Dokumentation: Alle relevanten Dokumente, wie Kaufverträge und Rechnungen, sollten sorgfältig archiviert werden.
- Beratung einholen: Bei komplexen Transaktionen ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.
- GoBD-Compliance: Sicherstellen, dass alle Buchungen den GoBD-Anforderungen entsprechen, um [Revisionssicherheit](/lexikon/glossar/revisionssicherheit “Revisionssicherheit - Definition und Bedeutung”) zu gewährleisten.
- Kontenabstimmung: Regelmäßige Abstimmungen der Konten helfen, Unstimmigkeiten frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren.
- Anlagenverzeichnis führen: Ein detailliertes Anlagenverzeichnis hilft, den Überblick über die Anlagegüter und deren Restbuchwerte zu behalten.