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SKR03 Aufwand Sonstige betriebliche Aufwendungen

Konto 4950

Rechts- und Beratungskosten

Kontonummer

4950

Kontoart

Aufwand

Kategorie

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen

Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:

Zusammenfassung

Das Konto 4950 “Rechts- und Beratungskosten” im SKR03 nimmt Honorare für Anwälte, Steuerberater und Notare sowie die Kosten der Verfahrensführung auf. Es gehört zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und berechtigt zum vollen Vorsteuerabzug. Im SKR04 entspricht ihm das Konto 6825 Rechts- und Beratungskosten.

Verwendungszweck

Auf 4950 buchst du:

  • Anwaltshonorare für Beratung, Vertragsgestaltung und Vertretung
  • Notarkosten für Beurkundungen und Beglaubigungen
  • Honorare des Steuerberaters für Beratung außerhalb der laufenden Buchführung
  • Gerichts- und Verfahrenskosten, Gutachterkosten im Prozess
  • Kosten für Unternehmensberatung, Datenschutz- und IT-Rechtsberatung

Entscheidend ist der betriebliche Anlass. Wird über eine Forderung gegen einen Kunden gestritten, ist die Sache betrieblich. Geht es um eine private Angelegenheit des Inhabers, etwa eine Erbauseinandersetzung oder ein Mietverhältnis der Privatwohnung, gehört das Honorar nicht in den Betrieb, auch wenn es vom Geschäftskonto abgeht.

Nicht auf 4950 gehören die Kosten der laufenden Buchführung. Sie werden getrennt auf 4955 Buchführungskosten erfasst. Abschluss- und Prüfungshonorare laufen über 4957 Abschluss- und Prüfungskosten.

Abgrenzung zu anderen Konten

  • 4955 Buchführungskosten: die laufende Finanzbuchführung durch Steuerberater oder Buchführungsbüro.
  • 4957 Abschluss- und Prüfungskosten: Jahresabschlusserstellung und Abschlussprüfung.
  • 4940 Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur): allgemein zugängliches Fachwissen statt individueller Beratung.
  • 4900 Sonstige betriebliche Aufwendungen: Auffangkonto ohne eigenes Sachkonto.

Buchungsbeispiele

Anwaltsrechnung für eine Vertragsprüfung

SollHabenBetrag
4950 Rechts- und Beratungskosten1.200,00 EUR
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %228,00 EUR
1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen1.428,00 EUR

Im SKR04 lautet die Buchung 6825 Rechts- und Beratungskosten 1.200,00 EUR und 1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 228,00 EUR an 3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.428,00 EUR.

Notarkosten für eine Gesellschafterversammlung per Bank

SollHabenBetrag
4950 Rechts- und Beratungskosten480,00 EUR
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %91,20 EUR
1200 Bank571,20 EUR

Im SKR04 buchst du 6825 und 1406 an 1800 Bank.

Privat veranlasste Beratung vom Geschäftskonto bezahlt

SollHabenBetrag
1800 Privatentnahmen allgemein595,00 EUR
1200 Bank595,00 EUR

Im SKR04 lautet die Buchung 2100 Privatentnahmen allgemein an 1800 Bank. Der Betrag mindert weder Gewinn noch Umsatzsteuer.

Steuerliche Aspekte

Beratungshonorare unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 Prozent, die Vorsteuer ist nach § 15 UStG abziehbar, soweit die Leistung für das Unternehmen bezogen wurde. Gerichtskosten und Gerichtsgebühren enthalten dagegen keine Umsatzsteuer, weil sie hoheitlich erhoben werden.

Zu prüfen ist stets, ob das Honorar sofort abziehbarer Aufwand oder Teil der Anschaffungskosten ist. Notar- und Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Wirtschaftsguts, etwa eines Grundstücks, sind Anschaffungsnebenkosten und werden mit dem Wirtschaftsgut aktiviert. Sie gehören dann nicht auf 4950.

Bei gemischt veranlassten Mandaten ist eine Aufteilung erforderlich. Der Steuerberater weist in der Praxis den betrieblichen und den privaten Teil der Steuererklärung getrennt aus. Nur der betriebliche Teil ist Betriebsausgabe, der private Teil ist Entnahme.

Rechnungen und Verfahrensunterlagen sind nach § 147 AO zehn Jahre aufzubewahren. Bei Prozessen empfiehlt sich die Ablage zusammen mit dem Verfahrensausgang, damit der betriebliche Anlass später nachvollziehbar bleibt.

Häufige Fehler

  • Private Beratung als Betriebsausgabe gebucht. Der Zahlungsweg entscheidet nicht über die Veranlassung.
  • Notarkosten beim Grundstückskauf als Aufwand erfasst. Sie sind Anschaffungsnebenkosten.
  • Vorsteuer aus Gerichtskosten gezogen. Gerichtsgebühren enthalten keine Umsatzsteuer.
  • Buchführungshonorar auf 4950 gebucht. Es gehört auf 4955.
  • Gemischte Steuerberaterrechnung nicht aufgeteilt. Der private Anteil ist als Entnahme zu behandeln.

FAQ

Welches Konto entspricht 4950 im SKR04?

Im SKR04 buchst du Rechts- und Beratungskosten auf 6825. Die DATEV-Bezeichnung ist in beiden Kontenrahmen “Rechts- und Beratungskosten”.

Gehört das Steuerberaterhonorar auf 4950 oder auf 4955?

Beratungsleistungen wie eine Gestaltungsberatung, die Begleitung einer Betriebsprüfung oder ein Einspruchsverfahren gehören auf 4950. Die laufende Finanzbuchführung wird auf 4955 gebucht, die Erstellung des Jahresabschlusses auf 4957. Viele Kanzleien weisen die Positionen in der Rechnung getrennt aus.

Wie buche ich Prozesskosten, wenn der Ausgang offen ist?

Der bereits entstandene Aufwand wird laufend auf 4950 gebucht. Droht eine Verpflichtung aus dem Verfahren, ist zum Bilanzstichtag zu prüfen, ob eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden ist. Beide Vorgänge werden getrennt erfasst.

Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.