Konto 4660
Reisekosten Arbeitnehmer
Kontonummer
4660
Kontoart
Aufwand
Kategorie
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen
Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:
Zusammenfassung
Das Konto 4660 “Reisekosten Arbeitnehmer” im SKR03 sammelt die Kosten beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten deiner Mitarbeiter: Fahrten, Übernachtungen, Verpflegungspauschalen und Reisenebenkosten. Es ist ein Aufwandskonto der betrieblichen Aufwendungen. Im SKR04 entspricht ihm das Konto 6650 Reisekosten Arbeitnehmer.
Verwendungszweck
Auf 4660 buchst du alles, was einem Arbeitnehmer erstattet wird, weil er außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig ist:
- Bahn-, Flug- und Taxikosten sowie Kilometererstattungen für das eigene Fahrzeug
- Hotelübernachtungen
- Verpflegungspauschalen nach § 9 Abs. 4a EStG
- Reisenebenkosten wie Parkgebühren, Gepäckaufbewahrung oder Mautbelege der Dienstreise
Wer die Reisekostenarten getrennt auswerten will, nutzt statt des Sammelkontos die Unterkonten 4663 Reisekosten Arbeitnehmer Fahrtkosten, 4664 Reisekosten Arbeitnehmer Verpflegungsmehraufwand und 4666 Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtungsaufwand. Das ist besonders sinnvoll, weil die drei Arten unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen unterliegen.
Nicht auf 4660 gehören Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie sind mit der Entfernungspauschale beim Arbeitnehmer abgegolten und keine Reisekosten des Betriebs.
Abgrenzung zu anderen Konten
- 4663 Reisekosten Arbeitnehmer Fahrtkosten: Bahn, Flug, Mietwagen, Kilometererstattungen.
- 4664 Reisekosten Arbeitnehmer Verpflegungsmehraufwand: die Tagespauschalen, ohne Vorsteuer.
- 4666 Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtungsaufwand: Hotelrechnungen mit dem ermäßigten Steuersatz auf die Übernachtung.
- 4670 Reisekosten Unternehmer: dieselben Kostenarten, aber für den Betriebsinhaber.
Buchungsbeispiele
Bahnfahrkarte für eine Dienstreise, per Bank bezahlt
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 4660 Reisekosten Arbeitnehmer | 112,15 EUR | |
| 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % | 21,31 EUR | |
| 1200 Bank | 133,46 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung 6650 Reisekosten Arbeitnehmer 112,15 EUR und 1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 21,31 EUR an 1800 Bank 133,46 EUR.
Hotelrechnung mit getrennt ausgewiesenem Frühstück
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 4660 Reisekosten Arbeitnehmer | 100,00 EUR | |
| 1571 Abziehbare Vorsteuer 7 % | 7,00 EUR | |
| 4660 Reisekosten Arbeitnehmer | 15,00 EUR | |
| 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % | 2,85 EUR | |
| 1200 Bank | 124,85 EUR |
Im SKR04 buchst du 6650 mit 1401 Abziehbare Vorsteuer 7 % und 1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % an 1800 Bank.
Verpflegungspauschale für eine eintägige Reise über acht Stunden
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 4660 Reisekosten Arbeitnehmer | 14,00 EUR | |
| 1000 Kasse | 14,00 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung 6650 Reisekosten Arbeitnehmer 14,00 EUR an 1600 Kasse 14,00 EUR. Aus Pauschalen lässt sich keine Vorsteuer ziehen, weil ihnen kein Beleg über eine bezogene Leistung zugrunde liegt.
Steuerliche Aspekte
Für die Verpflegung gilt § 9 Abs. 4a EStG. Die Pauschale beträgt 28 EUR für einen Kalendertag mit 24 Stunden Abwesenheit von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, jeweils 14 EUR für An- und Abreisetag bei auswärtiger Übernachtung sowie 14 EUR für einen Tag mit mehr als acht Stunden Abwesenheit ohne Übernachtung. Stellt der Arbeitgeber eine Mahlzeit, ist die Pauschale zu kürzen: um 20 Prozent für das Frühstück und um jeweils 40 Prozent für Mittag- und Abendessen, bezogen auf die volle Tagespauschale. Der Abzug ist auf die ersten drei Monate einer längerfristigen Tätigkeit an derselben Stätte beschränkt.
Fahrtkosten kannst du statt der tatsächlichen Aufwendungen mit den pauschalen Kilometersätzen ansetzen, die als höchste Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz festgesetzt sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG).
Umsatzsteuerlich lohnt die getrennte Erfassung: Die kurzfristige Beherbergung unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent, das Frühstück als nicht unmittelbar der Vermietung dienende Leistung dem Regelsteuersatz von 19 Prozent. Verpflegungspauschalen tragen gar keine Vorsteuer. Details zur Abrechnung stehen in der Vorlage Reisekosten Mitarbeiter.
Häufige Fehler
- Vorsteuer aus Verpflegungspauschalen gezogen. Pauschalen sind kein Leistungsbezug.
- Hotelrechnung komplett mit 7 Prozent gebucht. Frühstück und andere Nebenleistungen bleiben bei 19 Prozent.
- Kürzung der Pauschale bei gestellter Mahlzeit vergessen. Frühstück mindert um 20 Prozent, Mittag- und Abendessen um je 40 Prozent.
- Dreimonatsfrist übersehen. Nach drei Monaten am selben Einsatzort entfällt die Verpflegungspauschale.
- Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte als Reisekosten erstattet. Diese sind mit der Entfernungspauschale abgegolten.
FAQ
Welches Konto entspricht 4660 im SKR04?
Im SKR04 buchst du Reisekosten von Arbeitnehmern auf 6650. Die Unterkonten heißen dort 6663 Fahrtkosten, 6664 Verpflegungsmehraufwand und 6660 Übernachtungsaufwand.
Warum lohnt sich die Aufteilung auf Unterkonten?
Weil die drei Kostenarten umsatzsteuerlich unterschiedlich behandelt werden und weil die Verpflegungspauschale eigenen Grenzen unterliegt. Ein Sammelkonto zwingt dich, bei jeder Prüfung die Belege erneut zu sortieren.
Wie buche ich eine Reisekostenabrechnung, die der Mitarbeiter ausgelegt hat?
Der Aufwand wird auf 4660 beziehungsweise die Unterkonten gebucht, Gegenkonto ist zunächst die Verbindlichkeit gegenüber dem Mitarbeiter oder direkt die Auszahlung über Kasse oder Bank. Für den Vorsteuerabzug müssen die Originalbelege der Abrechnung beiliegen.
Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.