Konto 4138
Beiträge zur Berufsgenossenschaft
Kontonummer
4138
Kontoart
Aufwand
Kategorie
Personalaufwand
Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen
Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:
Zusammenfassung
Das Konto 4138 “Beiträge zur Berufsgenossenschaft” im SKR03 erfasst den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, den jeder Betrieb mit Beschäftigten an seine zuständige Berufsgenossenschaft zahlt. Es ist ein Aufwandskonto im Personalaufwand und zählt dort zu den sozialen Abgaben. Anders als die übrigen Sozialabgaben wird der Beitrag nicht monatlich mit der Lohnabrechnung, sondern jährlich über einen Beitragsbescheid abgerechnet. Im SKR04 entspricht ihm das Konto 6120.
Verwendungszweck
Auf 4138 gehört der Beitrag, den die Berufsgenossenschaft dem Betrieb in Rechnung stellt. Er wird allein vom Arbeitgeber getragen, es gibt keinen Arbeitnehmeranteil.
Typische Fälle:
- Jahresbeitrag laut Beitragsbescheid der zuständigen Berufsgenossenschaft
- Vorschüsse und Abschlagszahlungen auf den Jahresbeitrag
- Nachforderungen aus einer korrigierten Lohnnachweismeldung
- Beiträge für freiwillig versicherte Unternehmer, soweit sie betrieblich veranlasst sind
Nicht auf 4138 gehören die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sie werden monatlich mit der Lohnabrechnung fällig und laufen über 4130. Ebenso wenig gehören Beiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk hierher.
Abgrenzung zu anderen Konten
- 4130 Gesetzliche soziale Aufwendungen: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, monatlich mit der Lohnabrechnung fällig.
- 4139 Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz: eine Abgabe eigener Art, keine Versicherungsleistung.
- 4165 Aufwendungen für Altersversorgung: Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung und Arbeitgeberzuschüsse für Beschäftigte, die in einem Versorgungswerk pflichtversichert sind.
- 4140 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei: freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die nicht auf einer gesetzlichen Pflicht beruhen.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Jahresbeitrag laut Beitragsbescheid
Die Berufsgenossenschaft fordert 1.200,00 EUR für das abgelaufene Jahr. Der Bescheid liegt vor, die Zahlung steht noch aus.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 4138 Beiträge zur Berufsgenossenschaft | 1700 Sonstige Verbindlichkeiten | 1.200,00 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung 6120 Beiträge zur Berufsgenossenschaft an 3500 Sonstige Verbindlichkeiten.
Beispiel 2: Zahlung des Beitrags
Der Betrag wird per Überweisung beglichen.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 1700 Sonstige Verbindlichkeiten | 1200 Bank | 1.200,00 EUR |
Im SKR04 wird 3500 Sonstige Verbindlichkeiten an 1800 Bank gebucht.
Beispiel 3: Direkte Zahlung eines Vorschusses
Ein Vorschuss von 400,00 EUR wird ohne vorherige Erfassung einer Verbindlichkeit direkt vom Bankkonto gezahlt.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 4138 Beiträge zur Berufsgenossenschaft | 1200 Bank | 400,00 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung 6120 Beiträge zur Berufsgenossenschaft an 1800 Bank.
Steuerliche Aspekte
Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft ist eine Betriebsausgabe und mindert den Gewinn in voller Höhe. Umsatzsteuer fällt nicht an, weil es sich um einen gesetzlichen Beitrag und nicht um eine steuerbare Leistung handelt. Der Beitrag ist ausschließlich vom Arbeitgeber zu tragen und darf nicht vom Arbeitsentgelt einbehalten werden.
Für den Jahresabschluss ist die zeitliche Zuordnung wichtig. Weil der Beitrag im Nachhinein für ein abgelaufenes Jahr festgesetzt wird, ist am Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung zu bilden, wenn der Bescheid noch aussteht. So gehört der Aufwand in das Jahr, in dem die Beschäftigung stattgefunden hat. Bescheide, Lohnnachweise und Zahlungsbelege sind nach § 147 AO aufzubewahren und müssen den GoBD entsprechen.
Häufige Fehler
- Buchung auf 4130. Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft hat ein eigenes Konto, damit die jährliche Abrechnung von den monatlichen Sozialabgaben unterscheidbar bleibt.
- Abgrenzung vergessen. Ohne Rückstellung oder Verbindlichkeit landet der Aufwand im falschen Jahr.
- Beitrag vom Lohn einbehalten. Die gesetzliche Unfallversicherung trägt allein der Arbeitgeber.
- Vorschüsse als Forderung geführt. Abschlagszahlungen auf den Jahresbeitrag sind Aufwand, keine Anzahlung an einen Lieferanten.
- Versorgungswerk auf 4138 gebucht. Berufsständische Versorgungswerke haben mit der Unfallversicherung nichts zu tun.
FAQ
Wie buche ich die Berufsgenossenschaft im SKR03 und was ist das Konto im SKR04?
Im SKR03 auf 4138, im SKR04 auf 6120, jeweils mit derselben Bezeichnung. Als Gegenkonto dient entweder eine sonstige Verbindlichkeit bis zur Zahlung oder direkt das Bankkonto.
Gehören Beiträge an ein Versorgungswerk auf 4138?
Nein. Ein berufsständisches Versorgungswerk ist eine Einrichtung der Altersversorgung, keine Unfallversicherung. Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss für einen Beschäftigten, der in einem Versorgungswerk pflichtversichert ist, gehört dieser zu den Aufwendungen für Altersversorgung, im SKR03 also auf 4165. Zahlt der Unternehmer für sich selbst, ist das kein Betriebsaufwand, sondern privat veranlasst; die steuerliche Behandlung als Vorsorgeaufwendung klärst du mit deinem Steuerberater.
Wann buche ich den Beitrag: bei Bescheid oder bei Zahlung?
Wirtschaftlich gehört der Beitrag in das Jahr, für das er erhoben wird. Liegt der Bescheid am Bilanzstichtag noch nicht vor, wird der erwartete Betrag zurückgestellt. Die spätere Zahlung gleicht dann nur noch die Verbindlichkeit oder Rückstellung aus.
Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.