Konto 4100
Löhne und Gehälter
Kontonummer
4100
Kontoart
Aufwand
Kategorie
Personalaufwand
Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen
Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:
Zusammenfassung
Das Konto 4100 “Löhne und Gehälter” im SKR03 erfasst den Bruttoarbeitslohn der Arbeitnehmer, also die Vergütung vor Abzug von Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung. Es ist ein Aufwandskonto und bildet den Kern des Personalaufwands. Wer Löhne und Gehälter getrennt auswerten will, nutzt stattdessen 4110 und 4120. Im SKR04 entspricht ihm das Konto 6000.
Verwendungszweck
Auf 4100 gehört das Bruttoentgelt aller Beschäftigten, unabhängig davon, ob es sich um Stundenlohn oder festes Monatsgehalt handelt. Das Konto ist die Sammelposition für Betriebe, die keine feinere Untergliederung brauchen.
Typische Fälle:
- Monatliche Bruttogehälter der Angestellten
- Bruttolöhne gewerblicher Arbeitnehmer nach geleisteten Stunden
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Zulagen, soweit sie Arbeitslohn sind
- Nachzahlungen aus einer korrigierten Abrechnung
Nicht auf 4100 gehören die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Sie sind zwar Personalaufwand, laufen aber über 4130 Gesetzliche soziale Aufwendungen. Ebenfalls nicht hierher gehören Vergütungen an selbstständige Auftragnehmer, die als Fremdleistungen zu erfassen sind.
Abgrenzung zu anderen Konten
- 4110 Löhne: Bruttolöhne gewerblicher Arbeitnehmer, wenn Löhne und Gehälter getrennt geführt werden.
- 4120 Gehälter: Bruttogehälter der Angestellten in derselben getrennten Systematik.
- 4130 Gesetzliche soziale Aufwendungen: der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, ein eigener Aufwand neben dem Bruttoentgelt.
- 4190 Aushilfslöhne: Vergütungen an Aushilfen und kurzfristig Beschäftigte, die viele Betriebe getrennt auswerten.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Lohn- und Gehaltsabrechnung eines Monats
Der Bruttolohn beträgt 3.000,00 EUR. Beispielhaft angenommen entfallen darauf 400,00 EUR Lohnsteuer und 600,00 EUR Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung, sodass 2.000,00 EUR zur Auszahlung verbleiben. Die tatsächlichen Beträge ergeben sich aus der Lohnabrechnung.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 4100 Löhne und Gehälter | 1740 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt | 2.000,00 EUR |
| 1741 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer | 400,00 EUR | |
| 1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 600,00 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung 6000 Löhne und Gehälter an 3720 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt, 3730 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer sowie 3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit.
Beispiel 2: Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
Der Arbeitgeberanteil von beispielhaft 600,00 EUR ist zusätzlicher Aufwand und gehört auf ein eigenes Konto.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 4130 Gesetzliche soziale Aufwendungen | 1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 600,00 EUR |
Im SKR04 wird 6110 Gesetzliche soziale Aufwendungen an 3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit gebucht.
Beispiel 3: Auszahlung des Nettolohns
Der Nettobetrag wird an den Arbeitnehmer überwiesen.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 1740 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt | 1200 Bank | 2.000,00 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung 3720 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt an 1800 Bank.
Steuerliche Aspekte
Arbeitslohn ist beim Arbeitnehmer steuerpflichtiges Einkommen, beim Arbeitgeber Betriebsausgabe. Umsatzsteuer fällt auf Arbeitslohn nicht an, weil zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch besteht. Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer ein und führt sie an das Finanzamt ab; die einbehaltenen Beträge stehen bis zur Zahlung als Verbindlichkeit in der Bilanz.
Bei der Abgrenzung zum Jahresende ist auf die Periodenzugehörigkeit zu achten: Löhne für Dezember gehören in das alte Jahr, auch wenn sie erst im Januar gezahlt werden. Rückstellungen für Urlaubsansprüche und noch nicht abgerechnete Überstunden gehören ebenfalls in das Jahr, in dem der Anspruch entstanden ist. Lohnkonten und Abrechnungen unterliegen der Aufbewahrungspflicht nach § 147 AO und müssen den GoBD entsprechen.
Häufige Fehler
- Nettolohn statt Bruttolohn gebucht. Auf 4100 gehört der Bruttobetrag, die Abzüge erscheinen auf den Verbindlichkeitskonten.
- Arbeitgeberanteil auf 4100. Er gehört auf 4130, sonst ist der reine Entgeltaufwand nicht mehr ablesbar.
- Freie Mitarbeiter im Personalaufwand. Rechnungen selbstständiger Auftragnehmer laufen über Fremdleistungen.
- Periodenabgrenzung übersehen. Der Dezemberlohn gehört wirtschaftlich in das alte Jahr.
- Sammelkonto und Unterkonten gemischt. Wer 4110 und 4120 nutzt, sollte nicht parallel auf 4100 buchen, sonst zerfällt die Auswertung.
FAQ
Was ist das Konto 4100 aus dem SKR03 im SKR04?
Es entspricht dem Konto 6000 “Löhne und Gehälter”. Auch die Gegenkonten wechseln: 1740, 1741 und 1742 im SKR03 entsprechen 3720, 3730 und 3740 im SKR04.
Wann nutze ich 4100 und wann 4110 oder 4120?
4100 ist die Sammelposition für Betriebe, die keine Trennung brauchen. Wer Löhne gewerblicher Arbeitnehmer und Gehälter von Angestellten getrennt auswerten will, bucht auf 4110 und 4120. Wichtig ist eine einheitliche Linie, damit Auswertungen über die Jahre vergleichbar bleiben.
Gehört der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung auf 4100?
Nein. Er ist ein eigener Personalaufwand und gehört auf 4130 Gesetzliche soziale Aufwendungen. Nur so lässt sich ablesen, wie hoch der Entgeltaufwand ist und wie hoch die darauf entfallenden Arbeitgeberbeiträge sind.
Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.