Konto 3900
Passive Rechnungsabgrenzung
Kontonummer
3900
Kontoart
Passiva
Kategorie
Rechnungsabgrenzung
Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen
Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:
Zusammenfassung
Konto 3900 “Passive Rechnungsabgrenzung” ist im SKR04 ein Passivkonto. Es hält Einnahmen fest, die schon zugeflossen sind, wirtschaftlich aber Ertrag des kommenden Geschäftsjahres darstellen. In der Bilanz bildet der Bestand die eigene Position D auf der Passivseite, hinter den Verbindlichkeiten. Im SKR03 trägt dasselbe Konto die Nummer 0990.
Verwendungszweck
Nach § 250 Abs. 2 HGB sind auf der Passivseite “Einnahmen vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen”. Das Konto stellt sicher, dass der Gewinn in dem Jahr ausgewiesen wird, in dem die Leistung erbracht wird, und nicht in dem Jahr, in dem das Geld eingeht.
Der häufigste Fall ist die im Voraus vereinnahmte Miete: Die Januarmiete geht im Dezember ein. Ebenso liegen Jahresbeiträge, Wartungspauschalen, Abonnements und zeitraumbezogene Lizenzgebühren. Gemeinsam ist allen, dass die Gegenleistung über einen kalendarisch bestimmten Zeitraum erbracht wird.
Die Buchung ist zweistufig. Zum Bilanzstichtag wandert der Anteil des Folgejahres vom Ertragskonto auf 3900, im neuen Jahr wieder zurück. Bei mehrjährigen Verträgen wird über die gesamte Laufzeit verteilt, nicht nur auf das nächste Jahr.
Erhaltene Anzahlungen gehören nicht hierher. Wer eine Vorauszahlung auf eine noch nicht gelieferte Maschine bekommt, hat keinen abgrenzbaren Ertragszeitraum, sondern eine Verbindlichkeit gegenüber dem Kunden. Diese gehört auf 3250 “Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Verbindlichkeiten)”.
Abgrenzung zu anderen Konten
- 1900 Aktive Rechnungsabgrenzung: das Gegenstück auf der Aktivseite, für vorausbezahlten Aufwand.
- 3250 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Verbindlichkeiten): für Vorleistungen des Kunden ohne bestimmten Zeitbezug.
- 3500 Sonstige Verbindlichkeiten: für Verpflichtungen ohne abgrenzbaren künftigen Ertragszeitraum.
- 3065 Passive latente Steuern: eigener Bilanzposten aus Bewertungsunterschieden, keine Zahlungsabgrenzung.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Vorausgezahlte Miete abgrenzen
Der Mieter überweist im Dezember die Januarmiete über 1.500,00 EUR, die zunächst als Ertrag erfasst wurde.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 4862 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung 19 % USt | 3900 Passive Rechnungsabgrenzung | 1.500,00 EUR |
Im SKR03 lautet die Buchung: 2752 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung 19 % USt an 0990 Passive Rechnungsabgrenzung 1.500,00 EUR.
Beispiel 2: Auflösung im Folgejahr
Im neuen Jahr wird der abgegrenzte Betrag ertragswirksam zurückgebucht.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 3900 Passive Rechnungsabgrenzung | 4862 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung 19 % USt | 1.500,00 EUR |
Im SKR03 lautet die Buchung: 0990 Passive Rechnungsabgrenzung an 2752 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung 19 % USt 1.500,00 EUR.
Beispiel 3: Wartungsvertrag für das Folgejahr
Ein Kunde zahlt im Dezember 6.000,00 EUR netto für einen Wartungsvertrag, der im Januar beginnt und zwölf Monate läuft.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 4400 Erlöse 19 % USt | 3900 Passive Rechnungsabgrenzung | 6.000,00 EUR |
Im SKR03 lautet die Buchung: 8400 Erlöse 19 % USt an 0990 Passive Rechnungsabgrenzung 6.000,00 EUR. Die Umsatzsteuer bleibt unverändert auf ihrem Konto stehen.
Steuerliche Aspekte
§ 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG übernimmt die handelsrechtliche Formulierung und macht den Ansatz zur Pflicht: Anzusetzen sind auf der Passivseite “Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen”. Wer nicht abgrenzt, versteuert Gewinn ein Jahr zu früh und verschenkt Liquidität.
Die Kleinbetragsregelung in § 5 Abs. 5 Satz 2 EStG greift auch hier: Der Ansatz kann unterbleiben, wenn die Einnahme den Betrag des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG nicht übersteigt, also 800 EUR netto. Das Wahlrecht sollte über die Jahre einheitlich ausgeübt werden, sonst leidet die Vergleichbarkeit.
Die Umsatzsteuer folgt einer eigenen Logik. Bei der Sollversteuerung entsteht sie mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Leistungsausführung, bei einer vereinnahmten Vorauszahlung bereits mit deren Zufluss. Die Abgrenzung nach § 250 HGB verschiebt daran nichts. Auf 3900 steht deshalb immer der Nettobetrag.
Vertrag, Rechnung und die Aufteilungsrechnung nach Monaten bilden den Beleg. Sie unterliegen der Aufbewahrungsfrist nach § 147 AO und gehören zur GoBD-konformen Dokumentation des Abschlusses.
Häufige Fehler
- Anzahlung auf 3900 gebucht: Ohne bestimmten künftigen Zeitraum liegt eine erhaltene Anzahlung vor, und die gehört auf 3250.
- Bruttobetrag abgegrenzt: Die Umsatzsteuer ist bereits angemeldet und bleibt auf ihrem Konto. Abgegrenzt wird netto.
- Auflösung im neuen Jahr unterblieben: Der Ertrag fehlt im Folgejahr, und der Bestand wächst still weiter an.
- Gar nicht abgegrenzt: Der Gewinn erscheint ein Jahr zu früh. Bei laufenden Verträgen fällt das in der Betriebsprüfung schnell auf.
- Mehrjahresverträge nur einjährig verteilt: Läuft ein Vertrag über drei Jahre, ist auch über drei Jahre aufzulösen, nicht auf einen Schlag im nächsten Jahr.
FAQ
Welches Konto ist 3900 im SKR03?
Im SKR03 entspricht dem Konto 3900 die Nummer 0990 “Passive Rechnungsabgrenzung”. Der Bilanzausweis stimmt überein, in beiden Kontenrahmen ist es die eigenständige Position D auf der Passivseite.
Was unterscheidet 3900 von einer erhaltenen Anzahlung?
Der bestimmte Zeitraum. Bei der passiven Rechnungsabgrenzung steht fest, für welche künftige Periode die Einnahme Ertrag ist, etwa eine Jahresmiete oder ein Wartungsvertrag mit klarer Laufzeit. Eine Anzahlung auf eine Lieferung hat keinen solchen Zeitbezug und gehört deshalb auf 3250.
Wie wird ein Dreijahresvertrag abgegrenzt?
Der Ertrag wird auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt. Zum ersten Stichtag steht der Anteil der Jahre zwei und drei auf 3900, danach wird jährlich der entsprechende Teil aufgelöst. Sinnvoll ist ein Abgrenzungsspiegel, der die Restbeträge je Vertrag ausweist, sonst geht die Auflösung nach ein paar Jahren unter.
Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.