Konto 3736
Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19%
Kontonummer
3736
Kontoart
Passiva
Kategorie
Verbindlichkeiten
Zusammenfassung
Das Buchungskonto 3736 “Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19%” im SKR05 dient der Erfassung der Umsatzsteuer, die bei innergemeinschaftlichen Erwerben von Waren innerhalb der Europäischen Union anfällt. Dieses Konto ist ein Passivkonto, das Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt abbildet.
Verwendungszweck
Das Konto 3736 wird verwendet, wenn ein Unternehmen Waren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat erwirbt. Bei solchen innergemeinschaftlichen Erwerben fällt in Deutschland eine Erwerbssteuer an, die hier als Umsatzsteuer zu erfassen ist. Die Erfassung auf diesem Konto erfolgt auf der Passivseite der Bilanz, da es sich um eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt handelt.
In der Praxis bedeutet dies, dass wenn ein deutsches Unternehmen Waren aus Frankreich kauft, keine ausländische Mehrwertsteuer auf die Rechnung kommt, sondern die deutsche Erwerbssteuer in Höhe von 19% angewendet wird. Diese Steuer wird auf dem Konto 3736 gebucht. Wichtig ist, dass diese Steuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung auch als Vorsteuer geltend gemacht werden kann, sodass im Normalfall keine tatsächliche Steuerbelastung entsteht.
Die Zuordnung zu Kostenstellen erfolgt nicht direkt auf diesem Konto, da es sich um ein Verbindlichkeitskonto handelt. Falls jedoch Kostenstellenrechnungen eine Rolle spielen, wird der innergemeinschaftliche Erwerb selbst über entsprechende Aufwandskonten mit Kostenstellenbezug erfasst, während die Steuer über Konto 3736 gebucht wird.
Kostenrechnerische Aspekte
Obwohl das Konto 3736 selbst nicht direkt in die Kostenrechnung integriert ist, da es als Passivkonto fungiert, spielt es eine indirekte Rolle. Der innergemeinschaftliche Erwerb, der die Buchung auf diesem Konto auslöst, wird in der Regel auf einem Aufwandskonto erfasst, das einer spezifischen Kostenstelle zugeordnet ist.
Bei der Erstellung des Betriebsabrechnungsbogens (BAB) ist es wichtig, dass die Kostenstellen korrekt die Aufwendungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb widerspiegeln. Die auf dem Konto 3736 erfasste Umsatzsteuer hat jedoch keinen direkten Einfluss auf die Kostenstellenrechnung, da sie als durchlaufender Posten behandelt wird.
Steuerliche Aspekte
Das Konto 3736 ist relevant für die korrekte Erfassung der Umsatzsteuer im Rahmen des innergemeinschaftlichen Erwerbs. Nach § 1a UStG gilt der Erwerb von Waren aus anderen EU-Staaten als steuerbarer Vorgang in Deutschland. Die GoBD-konforme Buchführung erfordert, dass solche Transaktionen ordnungsgemäß dokumentiert und gebucht werden.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb korrekt berechnen und in ihrer Umsatzsteuervoranmeldung angeben. Die auf Konto 3736 gebuchte Steuer kann im gleichen Zeitraum als Vorsteuer geltend gemacht werden, was die Liquiditätsbelastung neutralisiert. Es ist wichtig, dass alle Transaktionen mit den erforderlichen Belegen unterlegt sind, um den Anforderungen der GoBD zu entsprechen.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Innergemeinschaftlicher Erwerb von Rohstoffen
Soll: 6080 Aufwendungen für Rohstoffe – 10.000 €
Haben: 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – 10.000 €
Soll: 1406 Abziehbare Vorsteuer aus ig. Erwerb 19% – 1.900 €
Haben: 3736 Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19% – 1.900 €
Ein deutsches Unternehmen erwirbt Rohstoffe im Wert von 10.000 € aus Frankreich. Die Umsatzsteuer wird als Erwerbssteuer in Höhe von 1.900 € gebucht.
Beispiel 2: Innergemeinschaftlicher Erwerb von Handelswaren
Soll: 6000 Aufwendungen für Handelswaren – 5.000 €
Haben: 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – 5.000 €
Soll: 1406 Abziehbare Vorsteuer aus ig. Erwerb 19% – 950 €
Haben: 3736 Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19% – 950 €
Ein Handelsunternehmen kauft Waren aus Italien im Wert von 5.000 €. Die Umsatzsteuer wird als Erwerbssteuer von 950 € verbucht.
Häufige Fehler und Fallstricke
- Falsche Steuerberechnung: Oft wird die Steuer nicht korrekt berechnet oder auf die falsche Grundlage (z. B. ohne Nebenkosten) angewandt.
- Nichtbeachtung der Vorsteuerabzugsfähigkeit: Unternehmen vergessen, die Erwerbssteuer als Vorsteuer abzuziehen, was zu unnötigen Liquiditätsengpässen führt.
- Fehlende Belegnachweise: Unzureichende Dokumentation der Transaktionen kann bei Betriebsprüfungen zu Problemen führen.
- Verwechslung mit Drittlandserwerben: Innergemeinschaftliche Erwerben werden fälschlicherweise wie Importe behandelt, was zu falscher Steuerhandhabung führt.
- Nicht rechtzeitige Buchung: Verzögerungen bei der Buchung können zu Fehlern in der Umsatzsteuervoranmeldung führen.
- Falsche Kostenzuordnung: Die Aufwendungen des Erwerbs werden nicht korrekt den Kostenstellen zugeordnet.
- Unvollständige Voranmeldungen: Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb wird nicht korrekt in der Voranmeldung gemeldet.
Rechtstipps und Best Practices
- Dokumentation sicherstellen: Alle innergemeinschaftlichen Erwerbe müssen mit ordnungsgemäßen Belegen dokumentiert sein, um die GoBD-Anforderungen zu erfüllen.
- Regelmäßige Schulungen: Mitarbeiter in der Buchhaltung sollten regelmäßig geschult werden, um Änderungen der gesetzlichen Regelungen und Best Practices zu kennen.
- Kontenabstimmung: Regelmäßige Abstimmung des Kontos 3736 mit den entsprechenden Aufwandskonten vermeidet Abweichungen und Fehler.
- Softwarelösungen nutzen: Der Einsatz von Buchhaltungssoftware kann helfen, die Buchungsvorgänge zu automatisieren und Fehler zu vermeiden.
- Steuerberater konsultieren: Bei Unsicherheiten ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle Buchungen GoBD-konform sind.