Konto 3000
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Kontonummer
3000
Kontoart
Passiva
Kategorie
Rückstellungen
Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen
Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:
Zusammenfassung
Konto 3000 “Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen” eröffnet im SKR04 den Bereich der Rückstellungen und ist ein Passivkonto. Es weist aus, was das Unternehmen an betrieblicher Altersversorgung zugesagt hat und in Zukunft leisten muss. In der Bilanz steht der Betrag an erster Stelle der Position B auf der Passivseite. Im SKR03 trägt dasselbe Konto die Nummer 0950.
Verwendungszweck
Das Konto erfasst unmittelbare Versorgungszusagen: Der Arbeitgeber verspricht selbst, später eine Rente oder eine Kapitalleistung zu zahlen. Das ist eine ungewisse Verbindlichkeit nach § 249 Abs. 1 HGB, denn dass gezahlt werden muss, steht fest, nur Höhe und Zeitpunkt sind offen.
Jahr für Jahr wird der Betrag zugeführt, um den die Verpflichtung angewachsen ist. Diesen Betrag liefert ein versicherungsmathematisches Gutachten, das Lebenserwartung, Gehaltsentwicklung, Fluktuation und Abzinsung verarbeitet. Die Buchhaltung übernimmt das Ergebnis, sie rechnet es nicht selbst aus.
Der SKR04 gliedert weiter: 3010 nimmt Direktzusagen auf, 3005 Verpflichtungen gegenüber Gesellschaftern oder nahestehenden Personen, 3011 Zuschussverpflichtungen für Pensionskassen und Lebensversicherungen, 3015 pensionsähnliche Verpflichtungen. Wer Zusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer getrennt führt, erspart sich in der Betriebsprüfung viel Aufwand.
Beiträge zu einer Direktversicherung oder Pensionskasse gehören nicht auf 3000. Solche mittelbaren Zusagen sind laufender Aufwand. Eine Rückstellung entsteht nur, wenn das externe Versorgungswerk die Zusage nicht vollständig deckt.
Abgrenzung zu anderen Konten
- 3010 Rückstellungen für Direktzusagen: Unterkonto für die klassische Zusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer.
- 3005 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gegenüber Gesellschaftern oder nahestehenden Personen: eigener Ausweis wegen der Prüfung auf verdeckte Gewinnausschüttung.
- 3076 Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbare langfristige Verpflichtungen: Altersteilzeit und ähnliche langfristige Personalverpflichtungen.
- 3070 Sonstige Rückstellungen: Sammelkonto für alles außerhalb der Personalversorgung.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Zuführung nach Gutachten
Das versicherungsmathematische Gutachten weist zum Bilanzstichtag eine um 18.000,00 EUR gestiegene Verpflichtung aus.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 6140 Aufwendungen für Altersversorgung | 3000 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 18.000,00 EUR |
Im SKR03 lautet die Buchung: 4165 Aufwendungen für Altersversorgung an 0950 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 18.000,00 EUR.
Beispiel 2: Zinsanteil gesondert erfassen
Von der Zuführung entfallen 4.000,00 EUR auf den Zinseffekt der Abzinsung. Er gehört ins Finanzergebnis, nicht in den Personalaufwand.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 7360 Zinsanteil der Zuführungen zu Pensionsrückstellungen | 3000 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 4.000,00 EUR |
Im SKR03 lautet die Buchung: 2142 Zinsanteil der Zuführungen zu Pensionsrückstellungen an 0950 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 4.000,00 EUR.
Beispiel 3: Auflösung bei Wegfall der Verpflichtung
Ein Anwärter scheidet vor Eintritt der Unverfallbarkeit aus, 9.000,00 EUR Rückstellung entfallen.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 3000 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 4930 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 9.000,00 EUR |
Im SKR03 lautet die Buchung: 0950 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen an 2735 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 9.000,00 EUR.
Steuerliche Aspekte
Die Pensionsrückstellung ist der Klassiker unter den Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz. Handelsrechtlich wird nach § 253 Abs. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst, wahlweise pauschal bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren. Steuerlich gilt nach § 6a Abs. 3 EStG ein starrer Rechnungszinsfuß von 6 Prozent.
Da ein höherer Zins den Barwert drückt, liegt der steuerliche Wert regelmäßig unter dem handelsrechtlichen. Beide Werte müssen parallel geführt und in der Überleitungsrechnung dargestellt werden.
§ 6a EStG stellt zudem formale Anforderungen an die Zusage: Schriftform, kein Widerrufsvorbehalt nach freiem Belieben, eindeutig bestimmte Leistungen. Ist eine davon nicht erfüllt, erkennt die Finanzverwaltung die Rückstellung steuerlich nicht an, auch wenn handelsrechtlich eine Passivierungspflicht bestand.
Bei einer Zusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer kommt der Fremdvergleich hinzu. Erdienbarkeit, Angemessenheit und Ernsthaftigkeit werden geprüft; bei einem negativen Ergebnis droht die Umqualifizierung in eine verdeckte Gewinnausschüttung. Zusage, Gutachten und Beschlüsse unterliegen der Aufbewahrungsfrist nach § 147 AO und gehören zur GoBD-konformen Dokumentation.
Häufige Fehler
- Geschätzte Zuführung: Ohne Gutachten fehlt die Bewertungsgrundlage. Ein gegriffener Betrag wird in der Prüfung gestrichen.
- Nur ein Wertansatz geführt: Handels- und Steuerbilanzwert fallen wegen des Zinsunterschieds auseinander. Wer nur einen führt, hat entweder eine falsche Bilanz oder eine falsche Steuererklärung.
- Zinsanteil im Personalaufwand: Der Aufzinsungseffekt gehört auf 7360 und damit ins Finanzergebnis, sonst wird das Betriebsergebnis verzerrt.
- Zusage nicht schriftlich: § 6a EStG verlangt die Schriftform. Eine mündliche Zusage kann verpflichten und trotzdem steuerlich unbeachtlich bleiben.
- Direktversicherungsbeiträge zurückgestellt: Mittelbare Zusagen sind laufender Aufwand. Eine Rückstellung entsteht nur bei einer nachgewiesenen Deckungslücke.
FAQ
Welches Konto ist 3000 im SKR03?
Im SKR03 entspricht dem Konto 3000 die Nummer 0950 “Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen”. Die Unterkonten sind ebenfalls gespiegelt: 0953 statt 3010 für Direktzusagen, 0952 statt 3005 für Zusagen an Gesellschafter, 0954 statt 3011 für Zuschussverpflichtungen.
Kann eine kleine GmbH auf die Rückstellung verzichten?
Nein. Für unmittelbare Zusagen, die nach dem 31. Dezember 1986 erteilt wurden, besteht handelsrechtlich Passivierungspflicht. Größenklassen ändern daran nichts, sie wirken nur auf Offenlegung und Anhangangaben.
Was passiert mit der Rückstellung, wenn die Rente zu laufen beginnt?
Die laufenden Zahlungen werden gegen die Rückstellung gebucht, sie mindern also den Bestand, statt erneut als Aufwand zu erscheinen. Reicht der Bestand nicht aus, wird nachzuführen sein; ist er zu hoch, wird der Überhang aufgelöst. Auch in der Rentenphase bleibt die jährliche Neubewertung nötig.
Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.