Zum Hauptinhalt springen
SKR04 Passiva Eigenkapital

Konto 2970

Gewinnvortrag vor Verwendung

Kontonummer

2970

Kontoart

Passiva

Kategorie

Eigenkapital

Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen

Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:

Zusammenfassung

Konto 2970 “Gewinnvortrag vor Verwendung” gehört im SKR04 zum Eigenkapital und ist damit ein Passivkonto. Es hält den Gewinn aus Vorjahren, über dessen Verwendung die Gesellschafter noch nicht entschieden haben. In der Bilanz nach § 266 Abs. 3 HGB steht er unter A. IV. der Passivseite. Im SKR03 trägt dasselbe Konto die Nummer 0860.

Verwendungszweck

Das Konto beschreibt einen Zwischenzustand. Der Jahresabschluss ist fertig, das Ergebnis feststehend, aber die Gesellschafterversammlung hat noch nicht beschlossen, ob ausgeschüttet, thesauriert oder weiter vorgetragen wird. In dieser Phase liegt der Betrag auf 2970.

Zum Jahreswechsel wird der Jahresüberschuss auf den Gewinnvortrag umgebucht. Mit dem Verwendungsbeschluss verlässt er das Konto wieder, entweder in Richtung Gewinnrücklage (2960), in Richtung Ausschüttungsverbindlichkeit gegenüber den Gesellschaftern, oder er bleibt für ein weiteres Jahr stehen.

Der SKR04 unterscheidet den Zustand vor und nach dem Beschluss über zwei Konten. Nach der Verwendung steht der Betrag auf 7700 “Gewinnvortrag nach Verwendung”. Diese Trennung ist kein Selbstzweck: Sie macht im Abschluss sichtbar, ob eine Entscheidung über die Ergebnisverwendung bereits vorliegt, und sie trägt die Kapitalkontenentwicklung.

Für Verluste ist 2970 nicht zuständig. Ein negatives Ergebnis aus Vorjahren gehört auf 2978 “Verlustvortrag vor Verwendung”.

Abgrenzung zu anderen Konten

  • 2978 Verlustvortrag vor Verwendung: das Gegenstück für negative Vorträge. Beide Konten werden getrennt geführt, nicht saldiert.
  • 2960 Andere Gewinnrücklagen: dorthin geht der Gewinn, wenn er per Beschluss dauerhaft gebunden werden soll.
  • 2975 Gewinnvortrag vor Verwendung (mit Aufteilung für Kapitalkontenentwicklung): Variante für Personengesellschaften, bei denen der Vortrag den Gesellschaftern einzeln zugeordnet wird.

Buchungsbeispiele

Beispiel 1: Vortrag des Jahresüberschusses

Ein Jahresüberschuss von 60.000,00 EUR wird vorgetragen, ein Verwendungsbeschluss steht noch aus.

SollHabenBetrag
7700 Gewinnvortrag nach Verwendung2970 Gewinnvortrag vor Verwendung60.000,00 EUR

Im SKR03 lautet die Buchung: 2860 Gewinnvortrag nach Verwendung an 0860 Gewinnvortrag vor Verwendung 60.000,00 EUR.

Beispiel 2: Thesaurierung nach Beschluss

Die Gesellschafter beschließen, 25.000,00 EUR in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

SollHabenBetrag
2970 Gewinnvortrag vor Verwendung2960 Andere Gewinnrücklagen25.000,00 EUR

Im SKR03 lautet die Buchung: 0860 Gewinnvortrag vor Verwendung an 0855 Andere Gewinnrücklagen 25.000,00 EUR.

Beispiel 3: Beschlossene Ausschüttung

Aus dem Gewinnvortrag werden 30.000,00 EUR ausgeschüttet, die Verbindlichkeit gegenüber den Gesellschaftern wird eingebucht.

SollHabenBetrag
2970 Gewinnvortrag vor Verwendung3519 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen30.000,00 EUR

Im SKR03 lautet die Buchung: 0860 Gewinnvortrag vor Verwendung an 0755 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen 30.000,00 EUR. Die Kapitalertragsteuer wird gesondert einbehalten und abgeführt.

Steuerliche Aspekte

Der Gewinnvortrag besteht aus Ergebnis, das bereits der Besteuerung unterlegen hat. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sind im Entstehungsjahr angefallen. Ein Vortrag über mehrere Jahre löst keine weitere Steuer auf Gesellschaftsebene aus.

Steuerlich wirksam wird der Betrag erst mit der Ausschüttung. Dann entsteht bei den Gesellschaftern ein Kapitalertrag, und die Gesellschaft ist verpflichtet, Kapitalertragsteuer einzubehalten, anzumelden und abzuführen. Der Beschluss allein reicht dafür schon aus, es kommt nicht erst auf die Auszahlung an.

Bei Personengesellschaften greift ein anderes Prinzip: Der Gewinn wird den Gesellschaftern unmittelbar zugerechnet und dort besteuert, unabhängig davon, ob er entnommen wird. Deshalb gibt es mit 2975 eine Kontovariante, die die Zuordnung auf die einzelnen Kapitalkonten mitführt.

Beleg zum Vorgang ist der Gesellschafterbeschluss über die Ergebnisverwendung. Er unterliegt der Aufbewahrungsfrist nach § 147 AO und gehört zur GoBD-konformen Dokumentation des Abschlusses.

Häufige Fehler

  • Gewinn und Verlust auf einem Konto: Ein Verlustvortrag gehört auf 2978. Die Saldierung auf 2970 verfälscht den Eigenkapitalspiegel.
  • Buchung ohne Beschluss auf 7700: Solange die Gesellschafter nicht entschieden haben, bleibt der Betrag auf 2970. Alles andere behauptet eine Verwendung, die nicht existiert.
  • Ausschüttung direkt gegen 1800 Bank: Zwischen Beschluss und Zahlung steht die Verbindlichkeit auf 3519. Wer sie überspringt, verliert den Zeitpunkt, an dem die Kapitalertragsteuer entsteht.
  • Kapitalertragsteuer nicht angemeldet: Bei Ausschüttungen an natürliche Personen ist der Einbehalt Pflicht. Die Anmeldung hat eine eigene Frist und wird leicht übersehen.
  • Vortrag als laufender Ertrag gebucht: Der Gewinnvortrag ist Bestand, kein Ertrag des neuen Jahres. Auf einem Ertragskonto liefe derselbe Gewinn ein zweites Mal durch die Gewinnermittlung.

FAQ

Welches Konto ist 2970 im SKR03?

Im SKR03 entspricht dem Konto 2970 die Nummer 0860 “Gewinnvortrag vor Verwendung”. Das Gegenstück nach dem Beschluss heißt dort 2860 “Gewinnvortrag nach Verwendung”, im SKR04 ist es 7700. Der Bilanzausweis unterscheidet sich nicht.

Wann wird von 2970 auf 7700 umgebucht?

Sobald die Gesellschafterversammlung den Beschluss über die Ergebnisverwendung gefasst hat. Bis dahin steht der volle Betrag auf 2970. Der Beschluss selbst ist der Beleg für die Umbuchung und sollte datiert und unterschrieben zur Buchhaltung genommen werden.

Muss der Gewinnvortrag ausgeschüttet werden?

Nein. Die Gesellschafter können ihn stehen lassen, in eine Rücklage einstellen oder ausschütten. Handelsrechtlich gibt es keine Frist, nach der ein Vortrag aufgelöst werden müsste. Für die Lesbarkeit des Eigenkapitals ist eine regelmäßige Umgliederung in die anderen Gewinnrücklagen trotzdem üblich.

Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.