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SKR03PassivaPrivatkonten

Konto 1800

Privatentnahmen allgemein

Kontonummer

1800

Kontoart

Passiva

Kategorie

Privatkonten

Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen

Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:

Zusammenfassung

Das Konto 1800 “Privatentnahmen allgemein” im SKR03 erfasst alles, was der Einzelunternehmer seinem Betrieb für private Zwecke entnimmt. DATEV führt es in der Kontenklasse 1 unter “Privat (Eigenkapital), Vollhafter/Einzelunternehmer”. Entnahmen mindern das Eigenkapital, nicht den Gewinn. Im SKR04 entspricht ihm das Konto 2100 Privatentnahmen allgemein.

Verwendungszweck

Eine Privatentnahme liegt vor, wenn der Unternehmer dem Betrieb Geld, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen oder Leistungen für sich, seinen Haushalt oder andere betriebsfremde Zwecke entnimmt. So definiert es § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG.

Auf 1800 buchst du:

  • Barentnahmen aus der Kasse
  • Überweisungen vom Geschäftskonto auf das private Konto
  • private Ausgaben, die versehentlich oder bewusst über das Geschäftskonto liefen
  • Entnahmen von Waren und Erzeugnissen für den privaten Gebrauch
  • private Nutzung betrieblicher Gegenstände, soweit sie über die Wertabgabekonten läuft

Am Ende des Wirtschaftsjahres wird 1800 über das Kapitalkonto abgeschlossen. Es taucht in der Bilanz nicht als eigener Posten auf, sondern geht in die Entwicklung des Eigenkapitals ein.

Nicht auf 1800 gehören Beträge, für die DATEV eigene Privatkonten vorsieht: Einkommensteuer und andere persönliche Steuern auf 1810 Privatsteuern, Sonderausgaben auf 1820 und 1830, unentgeltliche Wertabgaben auf 1880.

Abgrenzung zu anderen Konten

  • 1890 Privateinlagen: die Gegenrichtung, also privates Vermögen, das in den Betrieb fließt.
  • 1810 Privatsteuern: Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer des Inhabers.
  • 1820 Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig: etwa Vorsorgeaufwendungen, die über das Geschäftskonto gezahlt werden.
  • 1880 Unentgeltliche Wertabgaben: Sach- und Nutzungsentnahmen mit umsatzsteuerlicher Wirkung. Einzelunternehmen buchen sie bei DATEV auf 1881 (Posten “Entnahmen”), Vollhafter auf 1880.

Buchungsbeispiele

Barentnahme aus der Kasse

Soll Haben Betrag
1800 Privatentnahmen allgemein 500,00 EUR
1000 Kasse 500,00 EUR

Im SKR04 lautet die Buchung 2100 Privatentnahmen allgemein 500,00 EUR an 1600 Kasse 500,00 EUR.

Private Rechnung vom Geschäftskonto bezahlt

Soll Haben Betrag
1800 Privatentnahmen allgemein 238,00 EUR
1200 Bank 238,00 EUR

Im SKR04 buchst du 2100 an 1800 Bank. Der Betrag mindert weder den Gewinn noch die Umsatzsteuer, ein Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen. Die Vorlage Privatentnahme zeigt den Ablauf.

Warenentnahme für den privaten Bedarf

Soll Haben Betrag
1880 Unentgeltliche Wertabgaben 119,00 EUR
8910 Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 19 % USt 100,00 EUR
1776 Umsatzsteuer 19 % 19,00 EUR

Im SKR04 lautet die Buchung 2130 Unentgeltliche Wertabgaben an 4620 Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 19 % USt und 3806 Umsatzsteuer 19 %.

Vollhafter oder Einzelunternehmen? DATEV führt die unentgeltlichen Wertabgaben in zwei Varianten. 1880 (SKR03) sowie 2130 und 2140 (SKR04) “Unentgeltliche Wertabgaben” stehen unter dem Bilanzposten “Kapitalanteil der persönlich haftenden Gesellschafter”. Für Einzelunternehmen führt der Kontenrahmen 2026 eigene Konten unter dem Posten “Entnahmen”: 1881 (SKR03) sowie 2131 und 2141 (SKR04) “Unentgeltliche Wertabgaben (nur Einzelunternehmen)”. Welche Variante gilt, entscheidet der Kontenplan des Betriebs. Bei einer Kapitalgesellschaft trägt keine dieser Nummern den Sachverhalt: Dort gibt es keine Privatkonten, und eine private Nutzung durch Gesellschafter oder Arbeitnehmer ist eigenständig zu beurteilen (verdeckte Gewinnausschüttung oder Sachbezug).

Steuerliche Aspekte

Entnahmen sind kein Aufwand. Sie mindern den Gewinn nicht, sondern das Eigenkapital. In der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG wird der Unterschiedsbetrag der Betriebsvermögen um den Wert der Entnahmen erhöht und um den Wert der Einlagen vermindert. Wer Entnahmen als Betriebsausgabe bucht, senkt den Gewinn zu Unrecht.

Sachentnahmen sind mit dem Teilwert anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Umsatzsteuerlich wird die Entnahme eines Gegenstands aus dem Unternehmen für außerunternehmerische Zwecke einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt, sofern der Gegenstand zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat (§ 3 Abs. 1b UStG). Deshalb entsteht bei der Warenentnahme Umsatzsteuer.

Praktisch am wichtigsten ist die Verbindung zu den Schuldzinsen. Nach § 4 Abs. 4a EStG sind Schuldzinsen nicht abziehbar, soweit Überentnahmen vorliegen. Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe aus Gewinn und Einlagen des Wirtschaftsjahres übersteigen. Die nicht abziehbaren Zinsen werden typisiert mit 6 Prozent der Überentnahme berechnet, höchstens mit den Schuldzinsen des Jahres abzüglich 2.050 EUR. Entnahmen und Einlagen sind deshalb gesondert aufzuzeichnen, bei der Einnahmenüberschussrechnung ausdrücklich gefordert.

Häufige Fehler

  • Entnahme als Betriebsausgabe gebucht. Der Gewinn wird dadurch zu niedrig ausgewiesen.
  • Vorsteuer aus privaten Rechnungen gezogen. Ohne unternehmerische Verwendung gibt es keinen Abzug.
  • Warenentnahme ohne Umsatzsteuer erfasst. Sie ist einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt.
  • Privatsteuern auf 1800 gebucht. Dafür ist 1810 vorgesehen.
  • Entnahmen und Einlagen nicht getrennt aufgezeichnet. Ohne diese Aufzeichnung lässt sich § 4 Abs. 4a EStG nicht anwenden.

FAQ

Was ist Konto 1800 SKR03 im SKR04?

Im SKR04 buchst du Privatentnahmen auf 2100 Privatentnahmen allgemein. Vorsicht bei der Suche: Die Nummer 1800 führt im SKR04 das Bankkonto, und die Nummer 2100 steht im SKR03 für Zinsen und ähnliche Aufwendungen. Die Zahlen tauschen zwischen den Rahmen also die Bedeutung.

Mindert eine Privatentnahme den Gewinn?

Nein. Eine Entnahme ist keine Betriebsausgabe, sondern eine Kapitalbewegung. Sie verringert das Eigenkapital und wird bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG dem Unterschiedsbetrag wieder hinzugerechnet. Auf die Steuerlast wirkt sie nur mittelbar, etwa über die Begrenzung des Schuldzinsenabzugs.

Wann fällt bei einer Entnahme Umsatzsteuer an?

Wenn ein Gegenstand aus dem Unternehmen für außerunternehmerische Zwecke entnommen wird und er zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. § 3 Abs. 1b UStG stellt diesen Vorgang einer Lieferung gegen Entgelt gleich. Eine reine Geldentnahme löst dagegen keine Umsatzsteuer aus.

Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.