SKR04 Aktiva Forderungen

Konto 1360

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Kontonummer

1360

Kontoart

Aktiva

Kategorie

Forderungen

Zusammenfassung

Das Buchungskonto 1360 “Forderungen aus Lieferungen und Leistungen” im SKR04 dient zur Erfassung von offenen Forderungen gegenüber Kunden aus erbrachten Lieferungen und Leistungen. Es ist ein Aktivkonto und bildet die finanzielle Forderung des Unternehmens ab, die durch noch nicht bezahlte Rechnungen entsteht.

Verwendungszweck

Das Konto 1360 wird verwendet, um Forderungen gegenüber Kunden zu erfassen, die aus erbrachten Lieferungen und Leistungen resultieren. Sobald eine Rechnung an einen Kunden ausgestellt wird, wird der Rechnungsbetrag auf diesem Konto gebucht. Dies stellt sicher, dass die Forderungen des Unternehmens gegenüber seinen Kunden korrekt in der Bilanz abgebildet werden.

In der Praxis wird das Konto immer dann verwendet, wenn eine Leistung erbracht oder Ware geliefert wurde, aber die Bezahlung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Beispielsweise, wenn ein Unternehmen Waren an einen Kunden liefert und eine Zahlungsfrist von 30 Tagen gewährt wird, wird die Forderung zunächst auf dem Konto 1360 gebucht, bis der Kunde bezahlt.

Ein weiterer typischer Anwendungsfall ist die Abrechnung von Dienstleistungen. Hierbei wird, sobald die Dienstleistung erbracht und die Rechnung gestellt wurde, der Betrag auf das Konto 1360 gebucht, bis die Zahlung eingeht. Dies hilft Unternehmen dabei, den Überblick über ausstehende Zahlungen zu behalten und Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

Das Konto ist auch von Bedeutung für die Erstellung der Bilanz, da es Teil des Umlaufvermögens ist. Es zeigt an, wie viel Geld das Unternehmen noch von seinen Kunden zu erwarten hat, und ist somit ein Indikator für die kurzfristige Finanzlage des Unternehmens.

Steuerliche Aspekte

Die Erfassung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf dem Konto 1360 muss in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) erfolgen. Dies bedeutet, dass alle Buchungen nachvollziehbar, vollständig und zeitgerecht erfasst werden müssen. Eine ordnungsgemäße Belegführung und Dokumentation ist hierbei essenziell.

Umsatzsteuerlich relevant ist, dass die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die Umsatzsteuer enthalten, die beim Verkauf der Waren oder Dienstleistungen entsteht. In der Regel wird die Umsatzsteuer fällig, sobald die Leistung erbracht oder die Ware geliefert und die Rechnung gestellt wurde. Das Unternehmen muss die vereinnahmte Umsatzsteuer entsprechend an das Finanzamt abführen.

Besonderheiten ergeben sich bei der Bilanzierung zum Jahresende, wo geprüft werden muss, ob alle Forderungen noch werthaltig sind. Für uneinbringliche Forderungen sind entsprechende Wertberichtigungen vorzunehmen, um eine korrekte Darstellung in der Bilanz zu gewährleisten.

Buchungsbeispiele

Beispiel 1: Warenlieferung an Kunden

Soll: 1360 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – 11.900 € Haben: 8400 Umsatzerlöse – 10.000 € Haben: 4800 Umsatzsteuer – 1.900 €

Ein Unternehmen liefert Waren im Wert von 10.000 € netto an einen Kunden. Die Rechnung enthält 19% Umsatzsteuer.

Beispiel 2: Dienstleistungserbringung

Soll: 1360 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – 2.380 € Haben: 4400 Erlöse für Dienstleistungen – 2.000 € Haben: 4800 Umsatzsteuer – 380 €

Ein Beratungsunternehmen stellt einem Kunden für erbrachte Dienstleistungen 2.000 € netto in Rechnung.

Beispiel 3: Zahlungseingang für offene Forderung

Soll: 1200 Bank – 11.900 € Haben: 1360 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – 11.900 €

Ein Kunde begleicht die zuvor gebuchte Forderung vollständig per Banküberweisung.

Häufige Fehler und Fallstricke

  • Falsche Kontenverwendung: Verwechslung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit anderen Debitorenkonten.
  • Nicht zeitgerechte Erfassung: Verzögerte Buchung von Forderungen kann zu einem unausgeglichenem Finanzbild führen.
  • Fehlerhafte Umsatzsteuerberechnung: Falsche Berechnung der Umsatzsteuer bei der Rechnungsstellung.
  • Unvollständige Dokumentation: Fehlende oder unvollständige Rechnungen können zu Problemen bei der Steuerprüfung führen.
  • Unzureichende Überwachung von Zahlungseingängen: Versäumnis, Zahlungseingänge regelmäßig zu überwachen, kann zu Liquiditätsengpässen führen.
  • Wertberichtigungen nicht vorgenommen: Fehlende oder unzureichende Wertberichtigungen bei zweifelhaften Forderungen.
  • Nichteinhaltung der GoBD: Missachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei der Erfassung von Forderungen.

Rechtstipps und Best Practices

  • Regelmäßige Überprüfung: Überwachen Sie regelmäßig offene Forderungen und mahnen Sie säumige Kunden zeitnah an.
  • Dokumentation: Stellen Sie sicher, dass alle Rechnungen und zugehörigen Belege ordentlich archiviert werden, um den GoBD-Anforderungen gerecht zu werden.
  • Umsatzsteuer korrekt abführen: Prüfen Sie die Umsatzsteuerberechnung auf Ihren Rechnungen und führen Sie die fällige Steuer rechtzeitig an das Finanzamt ab.
  • Zahlungsvereinbarungen: Nutzen Sie klare Zahlungsvereinbarungen mit Ihren Kunden, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Bilanzierung: Überprüfen Sie zum Jahresende die Werthaltigkeit Ihrer Forderungen und nehmen Sie gegebenenfalls Wertberichtigungen vor, um ein realistisches Bild Ihrer Finanzlage zu erhalten.

Siehe auch

Verwandte Begriffe im Glossar: