Konto 0980
Aktive Rechnungsabgrenzung
Kontonummer
0980
Kontoart
Aktiva
Kategorie
Rechnungsabgrenzung
Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen
Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:
Zusammenfassung
Das Konto 0980 “Aktive Rechnungsabgrenzung” ist im SKR03 ein Aktivkonto. Es nimmt Ausgaben auf, die vor dem Bilanzstichtag geflossen sind, wirtschaftlich aber ins Folgejahr gehören. In der Bilanz steht der Betrag als eigener Posten C auf der Aktivseite, hinter dem Umlaufvermögen. Im SKR04 führt DATEV denselben Posten auf Konto 1900.
Verwendungszweck
§ 250 Abs. 1 HGB beschreibt den Fall genau: Auf der Aktivseite sind “Ausgaben vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen”. Drei Merkmale müssen zusammenkommen: Die Zahlung ist vor dem Stichtag erfolgt, der Aufwand gehört danach, und der Zeitraum ist bestimmt.
Das dritte Merkmal wird oft übersehen. “Bestimmte Zeit” heißt kalendarisch abgrenzbar. Eine im Dezember gezahlte Jahresprämie für den Zeitraum Januar bis Dezember des Folgejahres ist abgrenzbar. Eine Zahlung für eine unbestimmte künftige Gegenleistung ist es nicht, und dann liegt keine Rechnungsabgrenzung vor, sondern eine Forderung oder eine Anzahlung.
Die typischen Fälle sind Versicherungsprämien, Miet- und Leasingraten, Kfz-Steuer, Wartungsverträge, Lizenz- und Softwaregebühren, Beiträge zu Kammern und Verbänden. Der Ablauf ist immer derselbe: Im alten Jahr wird der Anteil des Folgejahres vom Aufwandskonto auf 0980 umgebucht, im neuen Jahr wird er von dort in den Aufwand zurückgeführt.
Der SKR03 hält für Sonderfälle eigene Konten bereit. Auf 0984 gehören als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern auf Vorräte, auf 0985 die als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer auf Anzahlungen, auf 0986 das Damnum oder Disagio aus einem Darlehen.
Abgrenzung zu anderen Konten
- 0990 Passive Rechnungsabgrenzung: das Gegenstück auf der Passivseite, für vorab vereinnahmte Erträge.
- 0986 Damnum/Disagio: der Abschlag bei der Darlehensauszahlung, über die Laufzeit zu verteilen.
- 0983 Aktive latente Steuern: eigener Bilanzposten, hat mit der zeitlichen Abgrenzung von Zahlungen nichts zu tun.
- 1500 Sonstige Vermögensgegenstände: für Ansprüche ohne bestimmten Zeitbezug, etwa Kautionen oder Erstattungsansprüche.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Vorausgezahlte Versicherungsprämie
Im Dezember wird eine Jahresprämie von 2.400,00 EUR für das kommende Kalenderjahr überwiesen und zunächst als Aufwand gebucht. Zum Stichtag wird der volle Betrag abgegrenzt.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 0980 Aktive Rechnungsabgrenzung | 4360 Versicherungen | 2.400,00 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung: 1900 Aktive Rechnungsabgrenzung an 6400 Versicherungen 2.400,00 EUR.
Beispiel 2: Auflösung im Folgejahr
Im neuen Jahr wird der abgegrenzte Betrag wieder in den Aufwand überführt.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 4360 Versicherungen | 0980 Aktive Rechnungsabgrenzung | 2.400,00 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung: 6400 Versicherungen an 1900 Aktive Rechnungsabgrenzung 2.400,00 EUR.
Beispiel 3: Anteilige Abgrenzung einer Mietvorauszahlung
Die Miete für Dezember bis Februar in Höhe von 4.500,00 EUR wird im Dezember gezahlt. Zwei Drittel entfallen auf das Folgejahr.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 0980 Aktive Rechnungsabgrenzung | 4210 Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter) | 3.000,00 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung: 1900 Aktive Rechnungsabgrenzung an 6310 Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter) 3.000,00 EUR.
Steuerliche Aspekte
Steuerlich gilt dieselbe Definition. § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG verlangt den Ansatz für “Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen”. Anders als bei manchen Bilanzposten gibt es hier kein Wahlrecht, sondern eine Pflicht.
Eine Erleichterung besteht seit der Ergänzung von § 5 Abs. 5 EStG um Satz 2: Der Ansatz kann unterbleiben, wenn die Ausgabe den Betrag des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG nicht übersteigt. Das ist die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, also 800 EUR netto. Kleinbeträge müssen damit nicht mehr über zwei Jahre verteilt werden. Es handelt sich um ein Wahlrecht, das einheitlich ausgeübt werden sollte.
Die Umsatzsteuer wird nicht abgegrenzt. Der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG entsteht mit Leistung und ordnungsgemäßer Rechnung, nicht anteilig über die Nutzungsdauer. Abgegrenzt wird immer der Nettobetrag.
Die Berechnung der Abgrenzung, also Vertrag, Rechnung und die Aufteilung nach Monaten, gehört als Beleg zur Buchhaltung. Sie unterliegt der Aufbewahrungsfrist nach § 147 AO und muss den Vorgang nach GoBD nachvollziehbar machen.
Häufige Fehler
- Bruttobetrag abgegrenzt: Die Vorsteuer wird sofort und vollständig gezogen. Auf 0980 gehört nur der Nettoanteil.
- Auflösung im Folgejahr vergessen: Der Posten bleibt stehen, der Aufwand fehlt im neuen Jahr, und das Ergebnis stimmt in beiden Jahren nicht.
- Zeitraum nicht bestimmt: Ohne kalendarisch abgrenzbaren Zeitraum liegt kein Abgrenzungsposten vor. Eine Zahlung ins Blaue ist eine Forderung oder Anzahlung.
- Anzahlungen als Abgrenzung gebucht: Eine Vorauszahlung auf eine noch nicht erbrachte Lieferung ist eine geleistete Anzahlung, kein Rechnungsabgrenzungsposten.
- Bagatellwahlrecht uneinheitlich genutzt: Wer mal abgrenzt und mal nicht, macht die Vergleichbarkeit der Jahre kaputt. Die Entscheidung sollte dokumentiert und durchgehalten werden.
FAQ
Welches Konto entspricht 0980 im SKR04?
Im SKR04 ist es das Konto 1900 “Aktive Rechnungsabgrenzung”. Auch die Sonderkonten sind gespiegelt: 1920 statt 0984 für Zölle und Verbrauchsteuern auf Vorräte, 1930 statt 0985 für die Umsatzsteuer auf Anzahlungen, 1940 statt 0986 für Damnum und Disagio.
Muss ich jeden Kleinbetrag abgrenzen?
Nein. Nach § 5 Abs. 5 Satz 2 EStG darf der Ansatz unterbleiben, wenn die Ausgabe den Betrag des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG nicht übersteigt, also 800 EUR netto. Das ist ein Wahlrecht: Wer es nutzt, sollte es einheitlich anwenden und die Entscheidung dokumentieren.
Wie unterscheidet sich die Abgrenzung von einer sonstigen Forderung?
Der Rechnungsabgrenzungsposten setzt einen bestimmten künftigen Zeitraum voraus, für den der Aufwand anfällt. Eine sonstige Forderung entsteht, wenn ein Rückzahlungsanspruch besteht, etwa bei einer Kaution oder einer Überzahlung. Fehlt der bestimmte Zeitbezug, ist 0980 das falsche Konto.
Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.