Konto 0970
Sonstige Rückstellungen
Kontonummer
0970
Kontoart
Passiva
Kategorie
Rückstellungen
Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen
Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:
Zusammenfassung
Das Konto 0970 “Sonstige Rückstellungen” ist im SKR03 ein Passivkonto und das Sammelkonto für alle Rückstellungen, die weder Pensionen noch Steuern betreffen. In der Bilanz steht der Bestand unter B. 3. der Passivseite. Im SKR04 führt DATEV dieselbe Position auf Konto 3070.
Verwendungszweck
§ 249 Abs. 1 HGB zählt abschließend auf, wofür Rückstellungen gebildet werden dürfen: für ungewisse Verbindlichkeiten, für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, für unterlassene Instandhaltung, die innerhalb von drei Monaten nachgeholt wird, für Abraumbeseitigung im Folgejahr und für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung. Alles außerhalb dieser Liste ist keine Rückstellung, auch wenn es sich betriebswirtschaftlich vernünftig anhört.
Die häufigsten Fälle in der Praxis kleiner und mittlerer Unternehmen sind überschaubar. Die Kosten für Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses gehören dazu, denn die Verpflichtung ist am Stichtag wirtschaftlich verursacht, auch wenn die Rechnung des Steuerberaters erst im Folgejahr kommt. Ebenso Urlaubsansprüche, die Mitarbeiter am Jahresende noch nicht genommen haben, und Gewährleistungsverpflichtungen aus bereits gelieferten Produkten. Auch die Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen sind rückstellungsfähig.
Der SKR03 gliedert diese Fälle in Unterkonten: 0977 für Abschluss- und Prüfungskosten, 0974 für Gewährleistungen, 0961 für Urlaubsrückstellungen, 0966 für die Aufbewahrungspflichten, 0976 für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, 0971 für unterlassene Instandhaltung. Wer diese Konten nutzt, bekommt den Anhang fast von selbst.
Nicht rückstellungsfähig sind reine Zukunftsplanungen. Eine geplante Investition, eine erwartete Preissteigerung oder eine vage Prozessrisikoahnung ohne konkreten Anlass gehören nicht auf 0970.
Abgrenzung zu anderen Konten
- 0950 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen: eigener Bilanzposten, gesonderte Bewertung nach versicherungsmathematischen Regeln.
- 0955 Steuerrückstellungen: Körperschaft- und Gewerbesteuer haben ihre eigene Position und ihre eigene steuerliche Behandlung.
- 0977 Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten: das meistgenutzte Unterkonto von 0970.
- 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: dorthin gehört alles, dessen Höhe durch eine Rechnung bereits feststeht.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Rückstellung für Abschluss- und Prüfungskosten
Für die Erstellung des Jahresabschlusses werden 3.500,00 EUR zurückgestellt, die Rechnung kommt erst im Folgejahr.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 4957 Abschluss- und Prüfungskosten | 0970 Sonstige Rückstellungen | 3.500,00 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung: 6827 Abschluss- und Prüfungskosten an 3070 Sonstige Rückstellungen 3.500,00 EUR.
Beispiel 2: Rückstellung für Gewährleistungen
Aus Lieferungen des Jahres wird mit Nachbesserungen von 5.000,00 EUR gerechnet.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 4790 Aufwand für Gewährleistungen | 0970 Sonstige Rückstellungen | 5.000,00 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung: 6790 Aufwand für Gewährleistung an 3070 Sonstige Rückstellungen 5.000,00 EUR. DATEV bietet dafür auch das Unterkonto 0974 (SKR03) beziehungsweise 3090 (SKR04) an.
Beispiel 3: Inanspruchnahme im Folgejahr
Die Steuerberaterrechnung über 3.200,00 EUR trifft ein, zurückgestellt waren 3.500,00 EUR. Die Vorsteuer wird gesondert erfasst.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 0970 Sonstige Rückstellungen | 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.200,00 EUR |
| 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % | 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 608,00 EUR |
| 0970 Sonstige Rückstellungen | 2735 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 300,00 EUR |
Im SKR04 lauten die Buchungen entsprechend gegen 3070 Sonstige Rückstellungen, 3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, 1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % und 4930 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.
Steuerliche Aspekte
Handelsrechtlich zulässig heißt nicht automatisch steuerlich anerkannt. Die Finanzverwaltung prüft bei sonstigen Rückstellungen zwei Dinge: ob die Verpflichtung am Stichtag bereits wirtschaftlich verursacht war, und ob mit der Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen ist. Eine bloße Möglichkeit reicht nicht.
Aufwandsrückstellungen nach § 249 Abs. 2 HGB alter Fassung, also reine Innenverpflichtungen ohne Anspruch eines Dritten, sind steuerlich nicht anzuerkennen. Der SKR03 führt sie deshalb auf einem eigenen Konto (0978), damit sie in der Überleitung zur Steuerbilanz nicht untergehen.
Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind abzuzinsen. Handelsrechtlich geschieht das nach § 253 Abs. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, für Altersversorgungsverpflichtungen der vergangenen zehn. Die meisten sonstigen Rückstellungen im Mittelstand sind allerdings kurzfristig und damit nicht abzuzinsen.
Die Rückstellung braucht eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage: ein Angebot, eine Erfahrungsquote, eine Urlaubstageliste. Diese Unterlagen sind Belege im Sinne der GoBD und unterliegen der Aufbewahrungsfrist nach § 147 AO.
Häufige Fehler
- Rückstellung ohne Verursachung im alten Jahr: Aufwand, der erst im neuen Jahr wirtschaftlich entsteht, gehört auch ins neue Jahr. Vorziehen funktioniert nicht.
- Feststehende Rechnung zurückgestellt: Liegt die Rechnung vor, ist die Höhe bekannt. Dann ist es eine Verbindlichkeit auf 1600, keine Rückstellung.
- Gegriffene Beträge: Ohne Kalkulationsgrundlage wird die Rückstellung in der Prüfung gekürzt oder ganz gestrichen.
- Auflösung übersehen: Wird eine Rückstellung nicht in Anspruch genommen, ist sie ertragswirksam aufzulösen. Ein jahrelang unveränderter Restbestand fällt jedem Prüfer auf.
- Vorsteuer mitzurückgestellt: Zurückgestellt wird der Nettobetrag. Die Vorsteuer entsteht erst mit der Rechnung und wird erst dann gebucht.
FAQ
Welches Konto entspricht 0970 im SKR04?
Im SKR04 ist es das Konto 3070 “Sonstige Rückstellungen”. Auch die Unterkonten haben Entsprechungen: 3095 statt 0977 für Abschluss- und Prüfungskosten, 3090 statt 0974 für Gewährleistungen, 3079 statt 0961 für Urlaubsrückstellungen.
Darf ich für den Steuerberater eine Rückstellung bilden?
Für die Erstellung des Jahresabschlusses und der betrieblichen Steuererklärungen ja, denn diese Verpflichtung ist mit dem Ablauf des Wirtschaftsjahres wirtschaftlich verursacht. Für die Erstellung der privaten Einkommensteuererklärung des Unternehmers dagegen nicht, das ist keine betriebliche Verpflichtung.
Wann ist eine Rückstellung abzuzinsen?
Wenn ihre Restlaufzeit am Stichtag mehr als ein Jahr beträgt. § 253 Abs. 2 HGB verlangt dann die Abzinsung mit dem laufzeitgerechten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre. Kurzfristige Rückstellungen, etwa für Abschlusskosten oder Resturlaub, bleiben unabgezinst.
Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.