Konto 0860
Gewinnvortrag vor Verwendung
Kontonummer
0860
Kontoart
Passiva
Kategorie
Eigenkapital
Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen
Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:
Zusammenfassung
Konto 0860 “Gewinnvortrag vor Verwendung” ist im SKR03 ein Passivkonto im Eigenkapital. Es trägt den Gewinn früherer Jahre, über dessen Verwendung noch nicht entschieden wurde. In der Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 3 HGB steht der Betrag unter A. IV. auf der Passivseite. Der SKR04 führt dasselbe Konto unter der Nummer 2970.
Verwendungszweck
Der Zusatz “vor Verwendung” ist der Kern des Kontos. Er sagt, in welchem Zustand sich der Betrag befindet: Der Jahresabschluss ist aufgestellt, aber die Gesellschafter haben noch nicht beschlossen, was mit dem Ergebnis geschehen soll. Genau für diesen Zwischenstand ist 0860 gedacht.
Der übliche Ablauf im Buchhaltungsjahr sieht so aus. Beim Jahreswechsel wird der Jahresüberschuss auf den Gewinnvortrag umgebucht, der Bestand steht also am Anfang des neuen Jahres auf 0860. Fasst die Gesellschafterversammlung später ihren Beschluss, wandert der Betrag von dort weiter: in eine Rücklage, in eine Ausschüttung, oder er bleibt stehen und wird ein weiteres Jahr vorgetragen.
Der SKR03 kennt für den Zustand nach dem Beschluss ein eigenes Konto, 2860 “Gewinnvortrag nach Verwendung”. Diese Doppelung wirkt umständlich, sie hat aber einen Zweck: Der Abschluss soll erkennen lassen, ob eine Verwendungsentscheidung schon vorliegt. Für die Kapitalkontenentwicklung und den Eigenkapitalspiegel ist das der entscheidende Unterschied.
Ein negativer Betrag gehört nicht auf 0860. Für einen Verlust aus Vorjahren hält der SKR03 das Konto 0868 “Verlustvortrag vor Verwendung” bereit.
Abgrenzung zu anderen Konten
- 0868 Verlustvortrag vor Verwendung: das Spiegelbild für negative Ergebnisse. Gewinn- und Verlustvorträge werden getrennt geführt, nicht saldiert auf einem Konto.
- 0855 Andere Gewinnrücklagen: dorthin wandert der Gewinn, wenn ein Beschluss ihn dauerhaft binden soll. Der Vortrag ist der Zustand davor.
- 2860 Gewinnvortrag nach Verwendung: derselbe Betrag, aber nach dem Beschluss der Gesellschafter.
- 0865 Gewinnvortrag vor Verwendung (mit Aufteilung für Kapitalkontenentwicklung): Variante für Personengesellschaften, bei denen der Vortrag den einzelnen Gesellschaftern zugeordnet werden muss.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Jahresüberschuss wird vorgetragen
Nach Aufstellung des Abschlusses wird ein Jahresüberschuss von 60.000,00 EUR auf den Gewinnvortrag umgebucht, ein Verwendungsbeschluss liegt noch nicht vor.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 2860 Gewinnvortrag nach Verwendung | 0860 Gewinnvortrag vor Verwendung | 60.000,00 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung: 7700 Gewinnvortrag nach Verwendung an 2970 Gewinnvortrag vor Verwendung 60.000,00 EUR.
Beispiel 2: Einstellung in die Gewinnrücklage
Die Gesellschafter beschließen, 25.000,00 EUR des Gewinnvortrags dauerhaft im Unternehmen zu binden.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 0860 Gewinnvortrag vor Verwendung | 0855 Andere Gewinnrücklagen | 25.000,00 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung: 2970 Gewinnvortrag vor Verwendung an 2960 Andere Gewinnrücklagen 25.000,00 EUR.
Beispiel 3: Ausschüttung an die Gesellschafter
Aus dem Gewinnvortrag werden 30.000,00 EUR ausgeschüttet. Die Verbindlichkeit gegenüber den Gesellschaftern wird zunächst eingebucht.
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 0860 Gewinnvortrag vor Verwendung | 0755 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen | 30.000,00 EUR |
Im SKR04 lautet die Buchung: 2970 Gewinnvortrag vor Verwendung an 3519 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen 30.000,00 EUR. Die einzubehaltende Kapitalertragsteuer wird gesondert erfasst.
Steuerliche Aspekte
Der Gewinnvortrag ist bereits versteuertes Ergebnis. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sind in dem Jahr angefallen, in dem der Gewinn entstanden ist. Der Vortrag selbst löst keine weitere Steuer aus, egal wie lange er stehen bleibt.
Die Umbuchung in eine Rücklage ändert daran nichts, sie verschiebt nur innerhalb des Eigenkapitals. Steuerlich relevant wird der Betrag erst wieder bei einer Ausschüttung: Dann entsteht auf Ebene der Gesellschafter ein Kapitalertrag, und die Gesellschaft muss Kapitalertragsteuer einbehalten und abführen.
Für Personengesellschaften gilt eine andere Logik. Dort wird der Gewinn den Gesellschaftern unmittelbar zugerechnet und bei ihnen besteuert, unabhängig davon, ob er entnommen oder stehen gelassen wird. Deshalb hält der SKR03 mit 0865 eine Variante bereit, die die Aufteilung auf die einzelnen Kapitalkonten mitführt.
Der Beleg zum Geschäftsvorfall ist der Gesellschafterbeschluss über die Ergebnisverwendung. Er unterliegt der Aufbewahrungsfrist nach § 147 AO und muss den Vorgang nach GoBD nachvollziehbar belegen.
Häufige Fehler
- Gewinn- und Verlustvortrag saldiert: Beide Konten werden getrennt geführt. Ein Verlust gehört auf 0868, auch wenn im Ergebnis ein positiver Saldo entsteht.
- Vor und nach Verwendung vermischt: Wer den Vortrag ohne Beschluss schon auf 2860 bucht, behauptet eine Entscheidung, die es noch nicht gibt.
- Ausschüttung direkt gegen die Bank gebucht: Zwischen Beschluss und Auszahlung steht die Verbindlichkeit gegenüber den Gesellschaftern. Sie zu überspringen, verkürzt die Nachvollziehbarkeit und die Kapitalertragsteuer geht unter.
- Kapitalertragsteuer vergessen: Bei der Ausschüttung an natürliche Personen ist die Steuer einzubehalten und anzumelden. Der Bruttobetrag geht selten vollständig an die Gesellschafter.
- Vortrag als Ertrag verbucht: Der Gewinnvortrag ist kein Ertrag des neuen Jahres. Auf einem Ertragskonto würde derselbe Gewinn ein zweites Mal in die Gewinnermittlung laufen.
FAQ
Welches Konto entspricht 0860 im SKR04?
Im SKR04 ist es das Konto 2970 “Gewinnvortrag vor Verwendung”. Inhalt und Bilanzausweis sind identisch. Auch das Gegenstück nach dem Beschluss existiert dort: 7700 “Gewinnvortrag nach Verwendung” entspricht dem SKR03-Konto 2860.
Was bedeutet “vor Verwendung” genau?
Es beschreibt den Zustand des Betrags im Abschluss: Das Ergebnis steht fest, der Beschluss der Gesellschafter über Ausschüttung, Thesaurierung oder weiteren Vortrag fehlt aber noch. Sobald der Beschluss vorliegt, wird umgebucht, und der Abschluss zeigt an, dass eine Verwendungsentscheidung getroffen wurde.
Kann ein Gewinnvortrag unbegrenzt stehen bleiben?
Handelsrechtlich ja, es gibt keine Frist. Praktisch wächst ein alter Vortrag aber zu einem Posten heran, der weder als Rücklage gebunden noch ausgeschüttet ist, und das erschwert die Lesbarkeit des Eigenkapitals. Viele Gesellschaften gliedern deshalb regelmäßig in die anderen Gewinnrücklagen um.
Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.