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SKR03 Aktiva Finanzanlagen

Konto 0525

Wertpapiere des Anlagevermögens

Kontonummer

0525

Kontoart

Aktiva

Kategorie

Finanzanlagen

Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen

Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:

Zusammenfassung

Auf Konto 0525 im SKR03 stehen Wertpapiere, die dem Betrieb dauerhaft dienen sollen. Sie gehören zu den Finanzanlagen und damit zum Anlagevermögen. Entscheidend ist nicht die Art des Papiers, sondern die Absicht: Wer dauerhaft anlegt, bucht auf 0525, wer kurzfristig disponiert, bucht ins Umlaufvermögen. Beteiligungscharakter haben diese Papiere nicht, sonst gehören sie auf ein Beteiligungskonto. Im SKR04 heißt das Konto 0900.

Verwendungszweck

Auf 0525 gehören Wertpapiere, die dauerhaft gehalten werden:

  • festverzinsliche Anleihen, die bis zur Endfälligkeit im Bestand bleiben sollen
  • Investmentanteile als langfristige Anlage liquider Mittel
  • Aktien ohne Beteiligungsabsicht, die dauerhaft gehalten werden
  • Wertpapiere, die als Sicherheit hinterlegt sind und deshalb nicht kurzfristig verfügbar

Bewertet wird zu den Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB. Bankspesen und Ausgabeaufschläge, die dem einzelnen Erwerb zuzuordnen sind, gehören zu den Anschaffungsnebenkosten. Laufende Depotgebühren zählen dagegen nicht dazu; sie sind Aufwand des Jahres.

Nicht auf 0525 gehören Papiere, die zur kurzfristigen Finanzdisposition gekauft wurden. Der Bestand kann sich schnell ändern, deshalb sind sie Umlaufvermögen.

Abgrenzung zu anderen Konten

  • 0510 Beteiligungen: für Anteile, die eine dauernde unternehmerische Verbindung herstellen sollen (§ 271 Abs. 1 HGB).
  • 0530 Wertpapiere mit Gewinnbeteiligungsansprüchen, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen: ein eigenes Konto, weil diese Papiere steuerlich anders behandelt werden.
  • 0540 Übrige sonstige Ausleihungen und 0550 Darlehen: für Forderungen aus Kapitalüberlassung statt für verbriefte Anteile.
  • 1348 Sonstige Wertpapiere: das Konto für Wertpapiere des Umlaufvermögens, also bei kurzfristiger Anlageabsicht.

Buchungsbeispiele

Beispiel 1: Kauf einer Anleihe, Abbuchung vom Bankkonto, 25.000,00 EUR

SollHabenBetrag
0525 Wertpapiere des Anlagevermögens25.000,00 EUR
1200 Bank25.000,00 EUR

Im SKR04 lautet die Buchung 0900 an 1800.

Beispiel 2: Zinsgutschrift aus dem Wertpapierbestand, 750,00 EUR

SollHabenBetrag
1200 Bank750,00 EUR
2620 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens750,00 EUR

Im SKR04 lautet die Buchung 1800 an 7010.

Beispiel 3: Außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert, 3.000,00 EUR

SollHabenBetrag
4870 Abschreibungen auf Finanzanlagen (dauerhaft)3.000,00 EUR
0525 Wertpapiere des Anlagevermögens3.000,00 EUR

Im SKR04 lautet die Buchung 7200 an 0900. Ist die Wertminderung nicht dauerhaft, nutzt der SKR03 stattdessen das Konto 4866.

Steuerliche Aspekte

Wertpapiere des Anlagevermögens haben keine begrenzte Nutzungsdauer und werden deshalb nicht planmäßig abgeschrieben. Für die Folgebewertung gilt § 253 Abs. 3 HGB: Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ist nach Satz 5 außerplanmäßig abzuschreiben. Satz 6 erlaubt bei Finanzanlagen die außerplanmäßige Abschreibung auch dann, wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht dauerhaft ist. Steigt der Wert später wieder, darf der niedrigere Ansatz nach § 253 Abs. 5 HGB nicht beibehalten werden.

Bei den Erträgen kommt es auf die Art des Papiers an. Zinsen aus Anleihen sind in voller Höhe Betriebseinnahmen. Für Dividenden und vergleichbare Gewinnanteile gelten die Sonderregeln des Teileinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. 40 EStG bei natürlichen Personen und des § 8b KStG bei Kapitalgesellschaften. Der SKR03 trennt deshalb mit dem Konto 0530 die Papiere ab, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen.

Umsatzsteuerlich sind Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG steuerfrei. Aus dem Kauf entsteht damit keine Vorsteuer. Depotauszüge und Abrechnungen sind nach § 147 AO aufzubewahren.

Häufige Fehler

  • Anlageabsicht nicht dokumentiert. Die Zuordnung zu Anlage- oder Umlaufvermögen hängt an der Absicht zum Erwerbszeitpunkt. Ohne Dokumentation ist sie später schwer zu begründen.
  • Depotgebühren aktiviert. Laufende Verwahrentgelte sind Aufwand und erhöhen den Buchwert nicht.
  • Kursverluste ohne Prüfung abgeschrieben. Eine außerplanmäßige Abschreibung braucht eine Aussage zum beizulegenden Wert am Abschlussstichtag, nicht nur einen niedrigen Tageskurs.
  • Wertaufholung übersehen. Erholt sich der Kurs, ist der niedrigere Wertansatz nach § 253 Abs. 5 HGB aufzugeben.
  • Teileinkünfteverfahren nicht getrennt. Papiere mit Gewinnbeteiligungsansprüchen gehören auf 0530, sonst wird die steuerliche Behandlung in der Auswertung unsichtbar.

FAQ

Wie lautet Konto 0525 SKR03 im SKR04?

Im SKR04 ist es das Konto 0900. Beide führen dieselbe Bilanzposition innerhalb der Finanzanlagen; die Nummer folgt der jeweiligen Systematik des Kontenrahmens.

Wann gehört ein Wertpapier ins Umlaufvermögen?

Wenn es zur kurzfristigen Anlage überschüssiger Mittel gekauft wurde und jederzeit verkauft werden kann. Dann greift für die Bewertung das strenge Niederstwertprinzip des § 253 Abs. 4 HGB, das schon bei einem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag zur Abschreibung zwingt. Im Anlagevermögen ist die Bewertung dagegen milder.

Buche ich Stückzinsen mit auf 0525?

Nein. Beim Kauf gezahlte Stückzinsen sind kein Bestandteil der Anschaffungskosten des Papiers, sondern eine vorweggenommene Zinskomponente. Sie werden gesondert erfasst und bei der nächsten Zinszahlung verrechnet. Die genaue Behandlung hängt von der Abrechnung deiner Bank ab und gehört einmal sauber mit dem Steuerberater festgelegt.

Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.