Amtliche Vorschau: die Voranmeldung sehen, bevor du sie abgibst
Wie die amtliche Vorschau der Umsatzsteuer-Voranmeldung funktioniert, was die Software der Finanzverwaltung dabei prüft, was sie NICHT prüft und was die Befunde bedeuten.
Überblick
Die amtliche Vorschau zeichnet deine Umsatzsteuer-Voranmeldung so, wie die Finanzverwaltung sie sieht — als PDF mit dem Aufdruck „*** Vorschau ***”. Das Blatt kommt nicht aus epago: es entsteht in der Software der Finanzverwaltung selbst, die epago dafür aufruft. Dieselbe Software prüft dabei auch, ob deine Meldung formal und rechnerisch plausibel ist.
Du findest sie auf der Seite ELSTER, unter den Kennzahlen deiner berechneten Voranmeldung. Ein Klick auf „Amtliche Vorschau (PDF)” genügt.
Es wird nichts übermittelt. Die Vorschau braucht kein Zertifikat, sie sendet nichts ans Finanzamt und sie wird nirgends gespeichert. Sie ist ein Blick auf das fertige Blatt, mehr nicht. Die eigentliche Übermittlung aus epago heraus ist in Vorbereitung.
Was du siehst
Das PDF ist ein Übertragungsprotokoll, kein Nachbau des amtlichen Formulars. Darauf stehen:
- dein Finanzamt im Klartext und der Anmeldungszeitraum („August 2026”),
- deine Steuernummer in der Schreibweise deines Bescheids,
- nur die Zeilen, die du wirklich gefüllt hast — leere Kennzahlen erscheinen nicht,
- „Sendedatum: keine Datenübermittlung” und kein Transferticket,
- die Wasserzeichen „*** Vorschau ***” und, solange die Testkennzeichnung gesetzt ist, zusätzlich „*** Testfall ***”.
Was die Prüfung leistet — und was nicht
Das ist der wichtigste Punkt des ganzen Artikels.
Geprüft wird:
- ob alle Pflichtangaben da sind (die Zahllast zum Beispiel ist Pflicht, auch wenn sie 0,00 € beträgt),
- ob die Beträge das richtige Format haben — Bemessungsgrundlagen in vollen Euro, Steuerbeträge mit Cent,
- ob Angaben zueinander passen, die nur gemeinsam Sinn ergeben,
- ob Steuernummer und Finanzamtsnummer zusammengehören.
Nicht geprüft wird, ob deine Zahlen stimmen. Die Software der Finanzverwaltung rechnet die Zahllast nicht nach. Eine Voranmeldung mit einer offensichtlich falschen Zahllast geht durch die Prüfung und bekommt ihr PDF. Die Vorschau sagt dir also: „So sieht das Blatt aus, und es ist formal abgabefähig” — nicht: „Die Zahlen sind richtig.”
Dafür sind die Prüfungen in epago zuständig: der Abgleich der Vereinnahmung, die offenen Aufgaben, der Hinweis auf Korrekturen nach § 17 UStG und die Meldung, wenn epago eine Kennzahl gar nicht führt.
Die Befunde
Unter dem PDF steht, was die Prüfung gefunden hat. Jeder Befund nennt seine Schwere, die betroffene Kennzahl und die Zeile des Vordrucks:
- Fehler heißt: So geht die Meldung nicht raus. Es entsteht dann auch kein PDF — nur die Befundliste.
- Hinweis heißt: Die Meldung ist abgabefähig, aber etwas ist auffällig. Das PDF entsteht trotzdem.
Typische Fälle:
| Befund | Was er bedeutet |
|---|---|
| „Die Kennziffer 83 ist ein Pflichtfeld.” | Die Zahllast fehlt. Sie muss auch dann stehen, wenn sie 0,00 € ist. |
| Betrag mit Cent in einer Bemessungsgrundlage | Bemessungsgrundlagen tragen volle Euro. epago rundet dafür an genau einer Stelle. |
| Zeitraum liegt in der Zukunft | Nur ein Hinweis: eine Vorschau auf einen laufenden Monat ist ausdrücklich erlaubt. |
| Angabe zur Wirtschafts-Identifikationsnummer fehlt | Ein Hinweis, kein Fehler. |
Zu jedem Befund kannst du den epago-Assistenten fragen, was er konkret bedeutet — der Befund geht mit Kennzahl und Regelnamen als Kontext mit, du musst nichts abtippen. Darunter stehen die Wege, die dich weiterbringen: die ELSTER-Einstellungen, deine Firmendaten oder die Aufgabenliste.
Negative Bemessungsgrundlagen
Wenn Minderungen in einem Zeitraum größer sind als die Umsätze, wird eine Bemessungsgrundlage negativ. Das ist erlaubt und kommt vor — epago weist dich trotzdem darauf hin. Grund: Der Vordruck verlangt volle Euro, sagt aber nicht, in welche Richtung bei einem negativen Betrag gerundet wird. epago rundet symmetrisch (aus −250,50 € werden −251 €) und macht die Stelle sichtbar, statt sie stillschweigend zu melden. Prüfe den Wert, bevor du die Meldung abgibst.
Voraussetzungen
Damit die Vorschau läuft, braucht epago drei Angaben:
- Deine Steuernummer, so wie sie auf dem Bescheid steht (z. B.
143/162/40821). - Die vierstellige Finanzamtsnummer. Sie ist nicht dasselbe wie der Name des Finanzamts. Ihre vier Ziffern müssen mit den ersten vier Stellen deiner umgerechneten Steuernummer übereinstimmen — epago sagt dir, wenn das nicht passt.
- Deine Firmendaten mit vollständiger Anschrift (Name, Straße, PLZ, Ort).
Beides trägst du unter Einstellungen → ELSTER bzw. Einstellungen → Firmendaten ein. Fehlt etwas, erzeugt epago erst gar keine Anfrage, sondern sagt dir, welche Angabe fehlt und wo sie hingehört.
Die Steuernummer rechnet epago dabei von der Schreibweise deines Bescheids in das bundeseinheitliche 13-stellige Format um. Mit „Prüfen” lässt du beides bestätigen: die Form rechnet epago, die Prüfziffer prüft die Software der Finanzverwaltung. Ist sie gerade nicht erreichbar, sagt epago genau das — und nicht „in Ordnung”.
Datenschutz und Protokolldateien
Über der Vorschau steht ein Hinweis der Finanzverwaltung, den du vor der Nutzung zur Kenntnis nehmen sollst. Kurz gefasst: Die Software erhebt neben deinen Steuerdaten auch die Art des Betriebssystems und übermittelt sie an die Finanzverwaltung, damit die Verarbeitung sauber läuft.
Außerdem schreibt die Software Protokolldateien. Weil epago sie auf einem eigenen Server betreibt, liegen diese Protokolle dort und nicht bei dir. Weitergegeben werden sie nur im Supportfall und nur mit deiner ausdrücklichen Erlaubnis.
Häufige Fragen
Kann ich die Vorschau für einen laufenden Monat erzeugen? Ja. Ein Zeitraum in der Zukunft ist nur ein Hinweis, das PDF entsteht trotzdem. Für die Abgabe gilt selbstverständlich die Frist.
Wird das PDF gespeichert? Nein. Es lebt in der Ansicht und ist nach einem Seitenwechsel weg. Du kannst es über die PDF-Leiste herunterladen oder drucken — es trägt dann seinen Vorschau-Aufdruck.
Warum steht auf dem Blatt „Testfall”? Weil die Meldung mit der Testkennzeichnung der Clearingstelle läuft. Solange die Übermittlung nicht freigeschaltet ist, wird jeder Datensatz so gekennzeichnet — er kann damit unter keinen Umständen als echte Steueranmeldung verarbeitet werden.
Ersetzt die Vorschau die Prüfung durch meinen Steuerberater? Nein. Sie prüft Form und Plausibilität, nicht die fachliche Richtigkeit deiner Buchungen.