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Buchführung

Privatentnahme

Definition

Privatentnahme bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Unternehmer Geld oder Sachwerte aus dem Betriebsvermögen für private Zwecke entnimmt. Diese Entnahmen mindern das [Eigenkapital](/lexikon/glossar/eigenkapital “Eigenkapital - Definition und Bedeutung”) des Unternehmens und sind in der Buchführung entsprechend zu erfassen.

Bedeutung in der Praxis

Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) sind Privatentnahmen ein alltäglicher Vorgang, der dennoch sorgfältig dokumentiert werden muss, um steuerliche Konsequenzen zu vermeiden. Privatentnahmen können in Form von Bargeld, Waren oder auch der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs erfolgen. Beispielsweise kann ein Inhaber eines kleinen Einzelhandelsgeschäfts gelegentlich Waren für den persönlichen Gebrauch entnehmen. Diese Entnahmen müssen korrekt im [Kassenbuch](/lexikon/glossar/kassenbuch “Kassenbuch - Definition und Bedeutung”) oder über ein Privatkonto erfasst werden, um die Unternehmensbilanz nicht zu verfälschen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Abgrenzung zwischen Privatentnahme und betrieblicher Ausgabe. Eine korrekte Trennung ist essenziell, um steuerlich relevante Informationen korrekt zu verarbeiten. KMUs müssen ein System etablieren, das die Dokumentation von Privatentnahmen erleichtert und im Einklang mit den Grundsätzen [ordnungsmäßiger](/lexikon/glossar/ordnungsmaessigkeit “Ordnungsmäßigkeit - Definition und Bedeutung”) Buchführung ([GoBD](/lexikon/glossar/gobd “GoBD - Definition und Bedeutung”)) steht.

Rechtliche Grundlagen

In Deutschland regeln die §§ 4 und 12 des Einkommensteuergesetzes (EStG) die Behandlung von Privatentnahmen. Diese sind als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben zu erfassen und müssen in der Steuererklärung des Unternehmens angegeben werden. Die GoBD stellen sicher, dass alle [Geschäftsvorfälle](/lexikon/glossar/geschaeftsvorfall “Geschäftsvorfall - Definition und Bedeutung”) nachvollziehbar und vollständig aufgezeichnet werden. Es ist wichtig, dass KMUs die aktuellen Vorschriften kennen und anwenden, um bei Betriebsprüfungen keine Nachteile zu erleiden.

Ab 2025 werden voraussichtlich keine wesentlichen Änderungen in der Rechtslage erwartet, jedoch sollten Unternehmer stets die neuesten Entwicklungen im Steuerrecht verfolgen. Eine enge Zusammenarbeit mit einem Steuerberater kann dabei helfen, die Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

Praxisbeispiele

  1. Bargeldentnahme: Ein Friseurmeister entnimmt wöchentlich einen festen Betrag von 200,00 € aus der Ladenkasse für den privaten Lebensunterhalt. Diese Entnahme wird als Privatentnahme im Kassenbuch vermerkt und mindert das Eigenkapital.

    [Buchungssatz](/lexikon/glossar/buchungssatz “Buchungssatz - Definition und Bedeutung”) ([SKR03](/lexikon/glossar/skr03 “SKR03 - Definition und Bedeutung”)/[SKR04](/lexikon/glossar/skr04 “SKR04 - Definition und Bedeutung”)): Soll Privatentnahmen 1800 (SKR03) / 2180 (SKR04) an Haben Kasse 1000 (SKR03) / 1600 (SKR04) in Höhe von 200,00 €.

  2. Warenentnahme: Ein Restaurantinhaber entnimmt Lebensmittel im Wert von 50,00 € aus seinem Lager für private Feiern. Diese Entnahmen werden im Rahmen der Inventur erfasst und als Privatentnahme verbucht.

    Buchungssatz (SKR03/SKR04): Soll Privatentnahmen 1800 (SKR03) / 2180 (SKR04) an Haben Erlöse 7% USt 8300 (SKR03) / 4300 (SKR04) in Höhe von 46,73 € und [Umsatzsteuer](/lexikon/glossar/umsatzsteuer “Umsatzsteuer - Definition und Bedeutung”) 7% 1771 (SKR03) / 3801 (SKR04) in Höhe von 3,27 €.

  3. Nutzung des Firmenwagens: Ein Architekt nutzt seinen Firmenwagen auch für private Fahrten. Der geldwerte Vorteil wird monatlich mit 300,00 € berechnet und als Privatentnahme in der Buchführung berücksichtigt.

    Buchungssatz (SKR03/SKR04): Soll Privatentnahmen 1800 (SKR03) / 2180 (SKR04) an Haben Erlöse aus unentgeltlichen Wertabgaben 8700 (SKR03) / 4800 (SKR04) in Höhe von 300,00 €.

Häufige Fehler

  1. Fehlende Dokumentation: Privatentnahmen werden nicht korrekt oder gar nicht dokumentiert.
  2. Vermischung mit Betriebsausgaben: Private und betriebliche Ausgaben werden nicht sauber getrennt.
  3. Falsche Bewertung von Sachentnahmen: Der Wert von entnommenen Waren wird nicht marktgerecht bewertet.
  4. Nichtbeachtung steuerlicher Vorschriften: Unkenntnis über die steuerlichen Auswirkungen von Privatentnahmen.
  5. Unvollständige Buchführung: Entnahmen werden nicht vollständig oder verspätet erfasst.

Tipps für KMUs

  1. Klare Trennung: Führen Sie separate Konten für private und betriebliche Ausgaben.
  2. Regelmäßige Schulung: Schulen Sie Mitarbeiter und sich selbst regelmäßig im Umgang mit Buchführung und Steuervorschriften.
  3. Nutzung von Software: Setzen Sie auf Buchhaltungssoftware, die die Erfassung von Privatentnahmen erleichtert.
  4. Regelmäßige Kontrolle: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Buchführung auf Vollständigkeit und Korrektheit.
  5. Steuerberater hinzuziehen: Ziehen Sie bei Unsicherheiten immer einen Steuerberater hinzu.

Siehe auch

Eigenkapital: Privatentnahmen mindern das Eigenkapital, da sie Mittel aus dem Unternehmen abziehen. Privateinlage: Im Gegensatz zur Privatentnahme erhöht eine Privateinlage das Eigenkapital, indem der Unternehmer Mittel in das Unternehmen einbringt.

Für weiterführende Informationen zu verwandten Begriffen besuchen Sie: Eigenkapital.

Verwandte Begriffe

Eigenkapital Privateinlage