Zum Hauptinhalt springen
Bilanzierung

Niederstwertprinzip

Definition

Das Niederstwertprinzip ist ein Grundsatz der Bilanzierung, der besagt, dass Vermögensgegenstände in der [Bilanz](/lexikon/glossar/bilanz “Bilanz - Definition und Bedeutung”) höchstens mit dem niedrigeren Wert zwischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem aktuellen Marktwert angesetzt werden dürfen. Dies stellt sicher, dass potenzielle Verluste frühzeitig berücksichtigt werden.

Bedeutung in der Praxis

Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) ist das Niederstwertprinzip von besonderer Bedeutung, da es dazu beiträgt, die Bilanzierung vorsichtig und realistisch zu gestalten. Ein KMU könnte beispielsweise Lagerbestände haben, die aufgrund von Marktentwicklungen an Wert verlieren. Hier ist es wichtig, diese Bestände nicht über ihrem tatsächlichen Wert auszuweisen, um ein realistisches Bild der Vermögenslage zu geben.

Ein weiterer praktischer Aspekt ist die Bewertung von [Forderungen](/lexikon/glossar/forderungen “Forderungen - Definition und Bedeutung”) aus Lieferungen und Leistungen ([SKR03](/lexikon/glossar/skr03 “SKR03 - Definition und Bedeutung”): 1400 / [SKR04](/lexikon/glossar/skr04 “SKR04 - Definition und Bedeutung”): 1200). Wenn ein Kunde zahlungsunfähig wird, muss das Unternehmen den Wert der Forderung entsprechend nach unten korrigieren. Dies schützt das Unternehmen vor überzogenen Erwartungen hinsichtlich seiner Vermögenswerte.

Das Niederstwertprinzip fördert auch die Glaubwürdigkeit und Transparenz der Finanzberichte, was besonders bei der Kommunikation mit Banken und Investoren von Vorteil ist. Unternehmen, die dieses Prinzip konsequent anwenden, minimieren das Risiko von unangenehmen Überraschungen bei der Jahresabschlussprüfung.

Rechtliche Grundlagen

In Deutschland ist das Niederstwertprinzip im Handelsgesetzbuch (HGB) verankert, insbesondere in den §§ 253 Abs. 3 und 4 HGB. Diese Paragraphen regeln die Bewertung von Vermögensgegenständen und verpflichten Unternehmen dazu, bei absehbaren dauerhaften Wertminderungen den niedrigeren Wert anzusetzen.

Aktuell, im Jahr 2025, bleibt das Niederstwertprinzip ein zentraler Bestandteil der deutschen Rechnungslegungsvorschriften. Die Anwendung des Prinzips ist auch im Rahmen der [GoBD](/lexikon/glossar/gobd “GoBD - Definition und Bedeutung”) (Grundsätze zur [ordnungsmäßigen](/lexikon/glossar/ordnungsmaessigkeit “Ordnungsmäßigkeit - Definition und Bedeutung”) Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) relevant, um die Nachvollziehbarkeit und Richtigkeit der Bilanzierung zu gewährleisten.

Praxisbeispiele

Ein Unternehmen, das Elektronikprodukte herstellt, stellt fest, dass ein neues Modell auf dem Markt erschienen ist, welches die Nachfrage nach seinen aktuellen Produkten senkt. Folglich muss es den Wert seines Lagerbestands reduzieren, um den neuen Marktwert widerzuspiegeln.

Ein weiteres Beispiel ist ein Autohaus, das Fahrzeuge (SKR03: 0320 / SKR04: 0520) im Bestand hat, die aufgrund eines Modellwechsels im Wert gesunken sind. Das Niederstwertprinzip verlangt, dass der Wert dieser Fahrzeuge in der Bilanz angepasst wird, um den tatsächlichen Marktwert darzustellen.

Beispielhafte [Buchungssätze](/lexikon/glossar/buchungssatz “Buchungssatz - Definition und Bedeutung”) (SKR03/SKR04):

BeschreibungSoll (SKR03)Haben (SKR03)Soll (SKR04)Haben (SKR04)
Wertminderung Lagerbestand (Elektronik)4830290062202900
Wertminderung Fahrzeuge (Autohaus)4830032062200520

Anmerkung: Die Haben-Konten sind beispielhaft und hängen vom konkreten Anlagegut ab.

Häufige Fehler

  1. Nichtbeachtung von Wertminderungen: Unternehmen übersehen oft die Notwendigkeit, Bestände oder Forderungen regelmäßig zu bewerten und zu korrigieren.
  2. Überschätzung des Marktwerts: Manche Unternehmen neigen dazu, den Marktwert zu optimistisch einzuschätzen, was zu einer überhöhten Bilanzierung führt.
  3. Fehlende Dokumentation: Unzureichende Dokumentation von Bewertungsentscheidungen kann zu Problemen bei Prüfungen führen.
  4. Nichtbeachtung der Dauerhaftigkeit: Fehlendes Verständnis, wann eine Wertminderung als dauerhaft anzusehen ist.
  5. Unkenntnis über gesetzliche Vorschriften: Unzureichende Kenntnis der relevanten HGB-Regelungen kann zu Fehlanwendungen führen.

Tipps für KMUs

  1. Regelmäßige Bewertung: Führen Sie regelmäßige Bewertungen Ihrer Vermögensgegenstände durch, um Wertminderungen frühzeitig zu erkennen.
  2. Dokumentation: Halten Sie alle Bewertungsentscheidungen und deren Begründung schriftlich fest.
  3. Schulung: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig in den aktuellen Bilanzierungsrichtlinien und -vorschriften.
  4. Externe Beratung: Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzu.
  5. Vorsichtige Schätzung: Seien Sie bei der Schätzung von Marktwerten konservativ.

Siehe auch

Das Niederstwertprinzip ist eng mit dem Vorsichtsprinzip verbunden, das ebenfalls darauf abzielt, Risiken und Verluste frühzeitig zu erkennen und abzubilden. Es ist zudem ein wesentlicher Bestandteil der Bewertung von Vermögensgegenständen.

Verwandte Begriffe

Bewertung Vorsichtsprinzip