Bewertung
Definition
Bewertung ist der Prozess der Ermittlung des Werts von Vermögensgegenständen und Schulden in der [Bilanz](/lexikon/glossar/bilanz “Bilanz - Definition und Bedeutung”) eines Unternehmens. Sie dient dazu, einen realistischen und gesetzeskonformen Überblick über die finanzielle Lage zu bieten.
Bedeutung in der Praxis
In der Praxis ist die Bewertung ein zentraler Bestandteil der Bilanzierung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs). Sie beeinflusst direkt die Darstellung der Vermögenslage und damit auch die Entscheidungen von Investoren, Banken und anderen Stakeholdern. Ein Beispiel: Ein KMU muss regelmäßig den Wert seiner Maschinen bewerten, um den korrekten Buchwert in der Bilanz auszuweisen. Hierbei ist es wichtig, sowohl den Anschaffungspreis als auch die Abschreibungen zu berücksichtigen, um den aktuellen Wert korrekt darzustellen.
Ein weiteres Beispiel aus der Praxis ist die Bewertung von Vorräten. KMUs müssen darauf achten, dass die Vorräte zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Marktwert bilanziert werden. Dies ist insbesondere bei verderblichen Waren wichtig, um Verluste frühzeitig zu erkennen und zu verbuchen.
Für KMUs ist die korrekte Bewertung auch im Hinblick auf die Steuerlast entscheidend, da eine zu hohe oder zu niedrige Bewertung direkt die Steuerbemessungsgrundlage beeinflusst. Eine sorgfältige Bewertung hilft zudem, unerwartete Steuerzahlungen zu vermeiden und die Liquiditätsplanung zu verbessern.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Bewertung sind im Handelsgesetzbuch (HGB) verankert, insbesondere in den Paragraphen § 252 bis § 256. Diese regeln die Bewertungsmaßstäbe und -methoden, wie das Niederstwertprinzip und das Vorsichtsprinzip. Für die Steuerbilanz gelten zudem die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG), die teilweise abweichende Bewertungsmethoden erlauben oder vorschreiben.
Aktuell sind im Jahr 2025 keine wesentlichen Änderungen in der Gesetzeslage zur Bewertung zu erwarten, jedoch sollten KMUs stets die Entwicklungen in der Rechtsprechung im Auge behalten. Besondere Aufmerksamkeit verdient die [GoBD](/lexikon/glossar/gobd “GoBD - Definition und Bedeutung”)-Konformität, die sicherstellt, dass Bewertungsgrundlagen ordnungsgemäß dokumentiert und nachvollziehbar sind.
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Abschreibung einer EDV-Software
Ein Unternehmen erwirbt eine EDV-Software für 1.200,00 € netto. Aufgrund der Digital-AfA (BMF 22.02.2021) kann die Software über 1 Jahr abgeschrieben werden.
[Buchungssatz](/lexikon/glossar/buchungssatz “Buchungssatz - Definition und Bedeutung”): Soll Abschreibungen auf Sachanlagen 4830 ([SKR03](/lexikon/glossar/skr03 “SKR03 - Definition und Bedeutung”)) / 6220 ([SKR04](/lexikon/glossar/skr04 “SKR04 - Definition und Bedeutung”)) an Haben Betriebs- und Geschäftsausstattung 0410 (SKR03) / 0650 (SKR04) in Höhe von 1.200,00 €.
Beispiel 2: Kauf eines geringwertigen Wirtschaftsguts (GWG)
Ein Unternehmen kauft einen Bürostuhl für 750,00 € netto. Da der Wert unter der GWG-Grenze von 800,00 € netto liegt, kann der Bürostuhl sofort abgeschrieben werden.
Buchungssatz: Soll Betriebs- und Geschäftsausstattung 0410 (SKR03) / 0650 (SKR04) an Haben Bank 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) in Höhe von 750,00 €.
Direkt danach: Soll Abschreibungen auf Sachanlagen 4830 (SKR03) / 6220 (SKR04) an Haben Betriebs- und Geschäftsausstattung 0410 (SKR03) / 0650 (SKR04) in Höhe von 750,00 €.
Beispiel 3: Bewertung von Warenbeständen
Ein Einzelhändler hat am Bilanzstichtag Warenbestände im Wert von 5.000,00 €. Der aktuelle Marktwert der Waren beträgt jedoch nur 4.500,00 €. Aufgrund des Niederstwertprinzips muss der Warenbestand auf 4.500,00 € abgewertet werden.
Buchungssatz: Soll Abschreibung Warenbestand (Korrekturposten, je nach Kontenplan) an Haben Warenbestand (Korrekturposten, je nach Kontenplan) in Höhe von 500,00 €. Hinweis: Die genauen Konten hängen vom verwendeten [Kontenrahmen](/lexikon/glossar/kontenrahmen “Kontenrahmen - Definition und Bedeutung”) ab und sollten mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
Beispiel 4: Bildung einer Rückstellung
Ein Unternehmen erwartet eine Steuernachzahlung in Höhe von 2.000,00 €. Um dieser Verpflichtung Rechnung zu tragen, wird eine Rückstellung gebildet.
Buchungssatz: Soll Sonstige betriebliche Aufwendungen (Korrekturposten, je nach Kontenplan) an Haben Sonstige [Rückstellungen](/lexikon/glossar/rueckstellungen “Rückstellungen - Definition und Bedeutung”) 3070 (SKR03) / 0970 (SKR04) in Höhe von 2.000,00 €. Hinweis: Die genauen Konten hängen vom verwendeten Kontenrahmen ab und sollten mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
Häufige Fehler
- Überbewertung von Vermögensgegenständen, was zu einer verzerrten Darstellung der Vermögenslage führt.
- Nichtbeachtung von Wertminderungen bei Vorräten, die zu falschen Bilanzansätzen führen können.
- Unzureichende Dokumentation der Bewertungsgrundlagen, was zu Problemen bei Betriebsprüfungen führt.
- Verwechslung der steuerlichen und handelsrechtlichen Bewertungsansätze.
- Nichtbeachtung der GoBD-Vorgaben, was zu formalen Mängeln in der Buchführung führt.
Tipps für KMUs
- Nutzen Sie professionelle Bewertungsmethoden und ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Steuerberater hinzu.
- Aktualisieren Sie regelmäßig die Bewertungsgrundlagen, um stets eine korrekte Bilanzierung sicherzustellen.
- Achten Sie auf eine saubere Dokumentation aller Bewertungsentscheidungen und -änderungen.
- Schulen Sie Ihre Mitarbeiter in den Grundlagen der Bewertung, um Fehler zu vermeiden.
- Überprüfen Sie regelmäßig die Einhaltung der GoBD, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Wichtige Hinweise zu aktuellen Regelungen (Stand 2025)
- Digital-AfA (BMF 22.02.2021): Software und Hardware können über eine Nutzungsdauer von 1 Jahr abgeschrieben werden.
- GWG-Grenze: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis zu einem Netto-Wert von 800,00 € können sofort abgeschrieben werden.
- Sammelposten: Für Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Wert zwischen 250,00 € und 1.000,00 € kann ein Sammelposten gebildet werden, der über 5 Jahre abgeschrieben wird.
- Kleinunternehmergrenze: Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer beträgt 22.000,00 € im Vorjahr.
Siehe auch
Die Bewertung ist eng verknüpft mit der Bilanz, da sie die Basis für deren Erstellung bildet. Das Niederstwertprinzip ist ein wichtiger Bewertungsgrundsatz, der sicherstellt, dass Vermögenswerte nicht über ihrem erzielbaren Wert angesetzt werden.