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Bilanzierung

Liquidationsbilanz

Definition

Liquidationsbilanz ist der Sammelbegriff für die Bilanzen, die im Rahmen der Abwicklung einer GmbH nach § 71 GmbHG aufzustellen sind. Dazu gehören die Liquidations-Eröffnungsbilanz zu Beginn der Abwicklung, jährliche Abschlüsse während der Liquidationsphase und die abschließende Schlussbilanz.

Bedeutung in der Praxis

Wird eine GmbH aufgelöst, beginnt die Phase der Liquidation. Zu Beginn dieser Phase stellen die Liquidatoren eine Liquidations-Eröffnungsbilanz auf, die den Vermögensstand zum Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses zeigt. Ergänzend ist ein erläuternder Bericht zu erstellen, der die wirtschaftliche Lage und den geplanten Ablauf der Abwicklung beschreibt.

Solange die Liquidation andauert, was sich über mehrere Jahre erstrecken kann, sind während dieser Zeit weiterhin jährliche Abschlüsse aufzustellen, ganz ähnlich einem regulären Jahresabschluss im laufenden Geschäftsbetrieb. Eine bilanzielle Besonderheit der Liquidationsphase: Anlagevermögen wird nicht mehr wie im laufenden Betrieb bewertet, sondern wie Umlaufvermögen, sofern seine Veräußerung im Rahmen der Abwicklung beabsichtigt ist. Das kann zu abweichenden Wertansätzen gegenüber der letzten regulären Bilanz führen.

Am Ende der Abwicklung steht die Schlussbilanz beziehungsweise Schlussrechnung, die das nach Begleichung aller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen zur Verteilung an die Gesellschafter ausweist. Auch während der Liquidation besteht die Offenlegungspflicht fort, die Abschlüsse der Liquidationsphase müssen also weiterhin eingereicht werden. Steuerlich wird für Kapitalgesellschaften in Liquidation nach § 11 KStG regelmäßig ein Besteuerungszeitraum von bis zu drei Jahren zugrunde gelegt, für den ein zusammengefasster Abwicklungsgewinn ermittelt wird.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage für die Liquidationsbilanzen ist § 71 GmbHG, der die Aufstellung von Eröffnungsbilanz, jährlichen Abschlüssen und Schlussrechnung während der Abwicklung regelt. Steuerlich ist ergänzend § 11 KStG zum Besteuerungszeitraum bei Liquidation zu beachten.

Praxisbeispiele

  1. Beginn der Liquidation: Nach dem Auflösungsbeschluss stellen die Liquidatoren die Liquidations-Eröffnungsbilanz auf und ergänzen sie um einen Bericht zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft.

  2. Mehrjährige Abwicklung: Zieht sich die Liquidation über zwei Geschäftsjahre hin, müssen die Liquidatoren für jedes dieser Jahre einen eigenen Abschluss erstellen und offenlegen, bevor die Schlussbilanz aufgestellt werden kann.

  3. Verkauf von Anlagevermögen: Eine Maschine, die im laufenden Betrieb planmäßig abgeschrieben wurde, wird in der Liquidationsbilanz zum voraussichtlichen Veräußerungswert angesetzt, da ihr Verkauf im Rahmen der Abwicklung beabsichtigt ist.

Häufige Fehler

  1. Bewertungsumstellung übersehen: Anlagevermögen wird in der Liquidationsbilanz weiterhin wie im laufenden Betrieb bewertet, obwohl bei beabsichtigter Veräußerung die Bewertung wie Umlaufvermögen erfolgen muss.
  2. Offenlegungspflicht während der Liquidation vergessen: Es wird angenommen, mit dem Auflösungsbeschluss ende die Pflicht zur Offenlegung, tatsächlich besteht sie während der gesamten Abwicklung fort.
  3. Jährliche Abschlüsse ausgelassen: Bei länger andauernder Liquidation werden Zwischenabschlüsse übersprungen, statt sie für jedes Geschäftsjahr der Abwicklung zu erstellen.
  4. Steuerlichen Besteuerungszeitraum falsch angesetzt: Der Abwicklungszeitraum nach § 11 KStG wird nicht korrekt von der laufenden Veranlagung abgegrenzt.

Tipps für die Praxis

  1. Zu Beginn der Liquidation frühzeitig klären, welche Vermögensgegenstände veräußert werden sollen, um die Bewertungsumstellung korrekt vorzunehmen.
  2. Auch während der Abwicklung die Fristen für Aufstellung und Offenlegung der jährlichen Abschlüsse konsequent einhalten.
  3. Den steuerlichen Besteuerungszeitraum der Liquidation frühzeitig mit dem Steuerberater abstimmen.
  4. Die Schlussbilanz erst aufstellen, wenn alle Verbindlichkeiten beglichen und alle laufenden Abschlüsse erstellt sind.

Weiterführend: Liquidationsbilanzen: Von Eröffnungsbilanz bis Schlussbilanz und GmbH-Liquidation: Ablauf und Kosten.

Verwandte Begriffe

Auflösung Sperrjahr Eröffnungsbilanz Offenlegungspflicht