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Bilanzierung

AfA-Tabelle

Definition

Die AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung Tabelle) ist ein Hilfsmittel zur Bestimmung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der jährlichen Abschreibungsbeträge im Rahmen der Steuerbilanz.

Bedeutung in der Praxis

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) ist die AfA-Tabelle ein zentrales Instrument, um die Abschreibungen für ihre Anlagegüter korrekt zu berechnen. Da Abschreibungen den Gewinn eines Unternehmens direkt beeinflussen, ist es wichtig, die richtige Nutzungsdauer zu bestimmen. Beispielsweise kann ein Hersteller von Büromöbeln die AfA-Tabelle nutzen, um festzustellen, wie lange er seine Maschinen abschreiben kann. Angenommen, die Tabelle gibt eine Nutzungsdauer von zehn Jahren für eine Maschine an, dann kann das Unternehmen jährlich 10% der Anschaffungskosten als Abschreibung ansetzen.

Die AfA-Tabelle hilft zudem, eine einheitliche und nachvollziehbare Bilanzierungspraxis sicherzustellen. Besonders für KMUs ohne eigene Buchhaltungsabteilung ist dies wichtig, da sie sich auf die in der Tabelle genannten Werte verlassen können, ohne eigene umfangreiche Berechnungen anstellen zu müssen.

Die Tabellen werden regelmäßig von den Finanzbehörden aktualisiert, um den technologischen Fortschritt und geänderte Nutzungsgewohnheiten zu berücksichtigen. Für KMUs bedeutet dies, dass sie stets die aktuelle AfA-Tabelle verwenden sollten, um steuerliche Risiken zu vermeiden.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für die Anwendung der AfA-Tabellen bildet das Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere § 7 EStG, der die Abschreibung von Wirtschaftsgütern regelt. Die AfA-Tabellen selbst werden vom Bundesministerium der Finanzen herausgegeben und sind nicht gesetzlich bindend, sondern dienen als eine Orientierungshilfe.

Ab 2024/2025 sollen die AfA-Tabellen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um aktuellen Entwicklungen in der Wirtschaft gerecht zu werden. Wichtig für KMUs ist, dass die Anwendung der AfA-Tabellen [GoBD](/lexikon/glossar/gobd “GoBD - Definition und Bedeutung”)-konform (Grundsätze zur [ordnungsmäßigen](/lexikon/glossar/ordnungsmaessigkeit “Ordnungsmäßigkeit - Definition und Bedeutung”) Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) erfolgt, um steuerliche Anerkennung zu gewährleisten.

Praxisbeispiele

  1. IT-Unternehmen: Ein kleines IT-Unternehmen erwirbt Server für 50.000 €. Laut AfA-Tabelle beträgt die Nutzungsdauer für derartige Hardware ein Jahr (Digital-AfA, BMF 22.02.2021). Das Unternehmen kann somit im ersten Jahr 50.000 € abschreiben.

    [Buchungssatz](/lexikon/glossar/buchungssatz “Buchungssatz - Definition und Bedeutung”) (vereinfacht): Soll Abschreibungen auf Sachanlagen 4830 ([SKR03](/lexikon/glossar/skr03 “SKR03 - Definition und Bedeutung”)) / 6220 ([SKR04](/lexikon/glossar/skr04 “SKR04 - Definition und Bedeutung”)) an Haben Betriebs- und Geschäftsausstattung 0410 (SKR03) / 0650 (SKR04)

  2. Bauunternehmen: Ein Bauunternehmen kauft eine Bagger-Maschine für 100.000 €. Die AfA-Tabelle gibt eine Nutzungsdauer von acht Jahren an, sodass das Unternehmen jährlich 12.500 € als Abschreibung ansetzen kann.

    Buchungssatz (vereinfacht): Soll Abschreibungen auf Sachanlagen 4830 (SKR03) / 6220 (SKR04) an Haben Maschinen 0700 (SKR03) / 0800 (SKR04)

  3. Einzelhändler: Ein Einzelhändler investiert in eine neue Registrierkasse für 2.000 €. Die AfA-Tabelle weist eine Nutzungsdauer von fünf Jahren aus, was eine jährliche Abschreibung von 400 € ermöglicht.

    Buchungssatz (vereinfacht): Soll Abschreibungen auf Sachanlagen 4830 (SKR03) / 6220 (SKR04) an Haben Betriebs- und Geschäftsausstattung 0410 (SKR03) / 0650 (SKR04)

Hinweis: Bei Wirtschaftsgütern bis zu einem Wert von 800 € netto (GWG-Grenze) kann eine Sofortabschreibung erfolgen. Für Wirtschaftsgüter zwischen 250 € und 1.000 € netto kann ein Sammelposten gebildet werden.

Häufige Fehler

  • Verwendung veralteter AfA-Tabellen, was zu falschen Abschreibungsbeträgen führt.
  • Ignorieren der tatsächlichen Nutzungsdauer bei stark abweichenden betrieblichen Verhältnissen.
  • Falsche Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu Kategorien in der AfA-Tabelle.
  • Nichtbeachtung von Änderungen in der Tabelle, die durch technologische Fortschritte bedingt sind.
  • Übersehen der GoBD-Anforderungen bei der Dokumentation von Abschreibungen.

Tipps für KMUs

  • Verwenden Sie immer die aktuellste AfA-Tabelle, um steuerliche Risiken zu minimieren.
  • Prüfen Sie regelmäßig, ob die tatsächliche Nutzungsdauer Ihrer Wirtschaftsgüter mit den Angaben der Tabelle übereinstimmt.
  • Führen Sie eine regelmäßige Schulung für Ihr Buchhaltungspersonal durch, um häufige Fehler zu vermeiden.
  • Nutzen Sie Softwarelösungen, die die AfA-Tabelle berücksichtigen, um den Abschreibungsprozess zu automatisieren.

Siehe auch

Die AfA-Tabelle steht in engem Zusammenhang mit Abschreibung und Nutzungsdauer. Während die AfA die jährliche Wertminderung eines Wirtschaftsguts beschreibt, hilft die AfA-Tabelle dabei, die Nutzungsdauer verbindlich festzulegen.

Verwandte Begriffe

AfA Abschreibung Nutzungsdauer