Anlagenverkauf mit Verlust buchen
Verkauf eines Wirtschaftsguts unter Restbuchwert verbuchen
Überblick
Beim Anlagenverkauf mit Verlust buchen handelt es sich um die Erfassung des Verkaufs einer Anlage mit einem Erlös, der unter ihrem Buchwert liegt. Diese Buchung wird benötigt, wenn ein Unternehmen Anlagegüter verkauft und dabei einen Verlust realisiert.
Wann wird diese Buchung benötigt?
- Du verkaufst eine alte Maschine für weniger als ihren Buchwert.
- Ein Fahrzeug wird unterhalb seines Restbuchwerts veräußert.
- Veräußerung von Büroausstattung, die abgeschrieben wurde, aber noch einen Restbuchwert hat.
- Verkauf von Produktionsanlagen, die nicht mehr genutzt werden und einen niedrigeren Verkaufswert haben.
Buchungssatz
| Konto | Bezeichnung | Soll | Haben |
|---|---|---|---|
| 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) | Bank | X | |
| 4855 (SKR03) / 6570 (SKR04) | Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen | Y | |
| 0030 (SKR03) / 0730 (SKR04) | Technische Anlagen und Maschinen | Z | |
| 1776 (SKR03) / 3806 (SKR04) | Umsatzsteuer 19% | U |
Schritt-für-Schritt Anleitung
-
Ermittlung des Verkaufserlöses: Bestimme den tatsächlichen Erlös, den Du durch den Verkauf der Anlage erzielst. Dieser Betrag wird auf das Konto 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) (Bank) gebucht.
-
Berechnung des Buchwerts: Ermittle den Restbuchwert der Anlage. Dies ist der ursprüngliche Anschaffungswert abzüglich der bisher vorgenommenen Abschreibungen.
-
Verluste erfassen: Die Differenz zwischen Buchwert und Verkaufserlös ergibt den Verlust. Dieser wird auf das Konto 4855 (SKR03) / 6570 (SKR04) (Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen) gebucht.
-
Erfassung der Umsatzsteuer: Auf den Verkaufserlös wird die Umsatzsteuer berechnet und auf das Konto 1776 (SKR03) / 3806 (SKR04) (Umsatzsteuer 19%) gebucht.
-
Buchung der Anlage: Der ursprüngliche Buchwert der Anlage wird vollständig ausgebucht und auf das Konto 0030 (SKR03) / 0730 (SKR04) (Technische Anlagen und Maschinen) im Haben gebucht.
Praxisbeispiel mit Zahlen
Ausgangssituation:
Du verkaufst eine Maschine für 5.000 €, die noch einen Buchwert von 8.000 € hat. Der Verkauf unterliegt 19% Umsatzsteuer.
Berechnung:
- Verkaufserlös: 5.000 €
- Restbuchwert: 8.000 €
- Verlust: 8.000 € - 5.000 € = 3.000 €
- Umsatzsteuer auf Erlös: 5.000 € * 19% = 950 €
Buchung (SKR03):
- Soll: 1200 Bank 5.000,00 €
- Soll: 4855 Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen 3.000,00 €
- Haben: 0030 Technische Anlagen und Maschinen 8.000,00 €
- Haben: 1776 Umsatzsteuer 19% 950,00 €
Buchung (SKR04):
- Soll: 1800 Bank 5.000,00 €
- Soll: 6570 Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen 3.000,00 €
- Haben: 0730 Technische Anlagen und Maschinen 8.000,00 €
- Haben: 3806 Umsatzsteuer 19% 950,00 €
Wichtige Hinweise
- Buchwert korrekt ermitteln: Stelle sicher, dass der Buchwert korrekt berechnet wird, um den Verlust richtig zu erfassen.
- Umsatzsteuer beachten: Bei der Berechnung der Umsatzsteuer den Erlös nicht vergessen.
- Dokumentation: Alle Transaktionen und Berechnungen sollten gut dokumentiert sein.
Häufige Fehler
- Falsche Berechnung des Verlusts: Der Verlust wird oft nicht korrekt ermittelt, was zu fehlerhaften Buchungen führt.
- Nichtberücksichtigung der Umsatzsteuer: Umsatzsteuer auf den Erlös wird vergessen oder falsch berechnet.
- Unvollständige Ausbuchung: Der ursprüngliche Buchwert der Anlage wird nicht vollständig ausgebucht.
Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 7 Abs. 1 EStG sind bei der Veräußerung von Anlagevermögen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzuschreiben. Der Verlust beim Verkauf einer Anlage ist nach § 4 Abs. 4 EStG als Betriebsausgabe zu erfassen.
Tipps für die Praxis
- Regelmäßige Überprüfung: Überprüfe regelmäßig den Buchwert Deiner Anlagen, um bei einem Verkauf den Verlust korrekt zu ermitteln.
- Steuerliche Beratung: Bei Unsicherheiten ist es ratsam, steuerlichen Rat einzuholen, um Fehlbuchungen zu vermeiden.
- Software nutzen: Nutze Buchhaltungssoftware, um die Buchungsvorgänge effizient und korrekt abzuwickeln.
- Schulung: Halte Dich und Dein Team durch regelmäßige Schulungen über die aktuellen Vorschriften und Praktiken auf dem Laufenden.
Rechtsquellen
Die folgenden BMF-Schreiben und Verwaltungsanweisungen bilden die rechtliche Grundlage für diesen Artikel:
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) (01.10.2010 (laufend aktualisiert), BStBl I Sondernummer 1/2010)
- AfA-Tabellen des BMF (aktuell, BMF AfA-Tabellen)
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