Anlagenverkauf mit Gewinn buchen
Verkauf eines Wirtschaftsguts über Restbuchwert verbuchen
Überblick
Beim Verkauf einer Anlage mit Gewinn wird der Verkaufserlös höher sein als der Buchwert der Anlage. Diese Buchung ist erforderlich, um den Erlös, die entstandene Umsatzsteuer sowie den Gewinn korrekt zu erfassen. Dies ist besonders relevant, wenn ein Unternehmen eine Maschine oder eine technische Anlage verkauft und dabei einen Gewinn erzielt.
Wann wird diese Buchung benötigt?
- Verkauf einer alten Produktionsmaschine, die durch eine neue ersetzt wurde.
- Veräußerung von Fahrzeugen aus dem Fuhrpark mit Gewinn.
- Abgabe von Bürogeräten, die nicht mehr benötigt werden, zu einem höheren Preis als dem Restbuchwert.
- Verkauf von Anlagen im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung.
Buchungssatz
| Konto | Bezeichnung | Soll | Haben | SKR03 | SKR04 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1200 / 1800 | Bank | X € | 1200 | 1800 | |
| 0410 / 0650 | Betriebs- und Geschäftsausstattung (Anlage) | X € | 0410 | 0650 | |
| 1776 / 3806 | Umsatzsteuer 19% | X € | 1776 | 3806 | |
| 8400 / 4400 | Erlöse aus dem Abgang von Anlagevermögen (19% USt) | X € | 8400 | 4400 |
Schritt-für-Schritt Anleitung
-
Ermittlung des Verkaufserlöses
Bestimme den Verkaufspreis der Anlage, den Du erhalten hast. -
Berechnung der Umsatzsteuer
Berechne die Umsatzsteuer, indem Du den Verkaufspreis mit dem aktuellen Satz von 19% multiplizierst. -
Ermittlung des Buchwerts der Anlage
Bestimme den Restbuchwert der Anlage aus der Buchführung. -
Ermittlung des Gewinns aus dem Verkauf
Ziehe den Restbuchwert der Anlage vom Nettoverkaufspreis ab, um den Gewinn zu ermitteln. -
Buchung des Erlöses auf dem Bankkonto
Buche den gesamten Verkaufserlös (einschließlich Umsatzsteuer) auf das Konto 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) (Bank). -
Ausbuchung der Anlage
Buche den Buchwert der Anlage auf das Konto 0410 (SKR03) / 0650 (SKR04) (Betriebs- und Geschäftsausstattung). -
Buchung der Umsatzsteuer
Erfasse die berechnete Umsatzsteuer auf dem Konto 1776 (SKR03) / 3806 (SKR04) (Umsatzsteuer 19%). -
Erfassung des Gewinns
Buche den erzielten Gewinn auf dem Konto 8400 (SKR03) / 4400 (SKR04) (Erlöse 19% USt).
Praxisbeispiel mit Zahlen
Ausgangssituation:
Eine Maschine (Betriebs- und Geschäftsausstattung) wird für 11.900 € verkauft. Der Restbuchwert der Maschine beträgt 7.000 €.
Berechnung:
- Verkaufspreis: 11.900 €
- Umsatzsteuer (19%): 1.900 €
- Nettoerlös: 10.000 €
- Restbuchwert der Maschine: 7.000 €
- Gewinn: 10.000 € - 7.000 € = 3.000 €
Buchung:
- Soll: Konto 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) (Bank) 11.900 €
- Haben: Konto 0410 (SKR03) / 0650 (SKR04) (Betriebs- und Geschäftsausstattung) 7.000 €
- Haben: Konto 1776 (SKR03) / 3806 (SKR04) (Umsatzsteuer 19%) 1.900 €
- Haben: Konto 8400 (SKR03) / 4400 (SKR04) (Erlöse 19% USt) 3.000 €
Wichtige Hinweise
- Stelle sicher, dass die Anlage vollständig abgeschrieben ist, bevor sie ausgebucht wird. Beachte die Regelungen zur Digital-AfA (BMF 22.02.2021): Software/Hardware Nutzungsdauer = 1 Jahr.
- Die Umsatzsteuer ist nur auf den erzielten Verkaufserlös zu berechnen, nicht auf den Gewinn.
- Dokumentiere den Verkaufsvorgang sorgfältig für Prüfzwecke.
- Beachte eventuelle steuerliche Auswirkungen aufgrund des Verkaufs.
Häufige Fehler
- Falsche Berechnung der Umsatzsteuer, indem der Gewinn anstelle des Verkaufspreises verwendet wird.
- Unvollständige Erfassung des Verkaufserlöses auf dem Bankkonto.
- Nichtberücksichtigung des Restbuchwerts der Anlage.
Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 4 Abs. 1 EStG sind Veräußerungserlöse im Rahmen der Gewinnermittlung zu berücksichtigen. Zudem ist die Umsatzsteuer nach § 1 UStG zu erfassen, wenn eine Lieferung gegen Entgelt erfolgt.
Tipps für die Praxis
- Verwende eine Software zur Anlagenbuchhaltung, um den Restbuchwert jederzeit im Blick zu haben.
- Halte Rücksprache mit einem Steuerberater, falls Unsicherheiten bezüglich der steuerlichen Behandlung bestehen.
- Überprüfe regelmäßig die Anlagenverzeichnisse, um veraltete oder nicht mehr benötigte Anlagen zu identifizieren.
Diese Vorlage hilft Dir, den Verkauf von Anlagen mit Gewinn korrekt zu verbuchen und die finanzielle Lage Deines Unternehmens präzise darzustellen.
Rechtsquellen
Die folgenden BMF-Schreiben und Verwaltungsanweisungen bilden die rechtliche Grundlage für diesen Artikel:
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) (01.10.2010 (laufend aktualisiert), BStBl I Sondernummer 1/2010)
- BMF-Schreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software (22.02.2021, BStBl I 2021, 298)
- AfA-Tabellen des BMF (aktuell, BMF AfA-Tabellen)
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