Konto 7400
Werbekosten
Kontonummer
7400
Kontoart
Aufwand
Kategorie
Vertriebskosten
Zusammenfassung
Das Buchungskonto 7400 “Werbekosten” im SKR05-Kontenrahmen dient der Erfassung aller Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Werbung für Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens anfallen. Es handelt sich dabei um ein Aufwandskonto, das den Vertriebskosten zugeordnet ist und eine wichtige Rolle in der Kostenrechnung spielt. Eine korrekte Buchung und Zuordnung zu Kostenstellen ist entscheidend für die Analyse der Wirtschaftlichkeit von Marketingmaßnahmen.
Verwendungszweck
Das Konto 7400 “Werbekosten” wird verwendet, um sämtliche Ausgaben für die Vermarktung der Unternehmensprodukte oder -dienstleistungen zu erfassen. Dazu gehören Kosten für Print- und Online-Werbung, Sponsoring, Messeauftritte, Promotion-Aktionen, Werbegeschenke und Marktforschung. Beispiele sind Ausgaben für Anzeigen in Fachzeitschriften, Kosten für die Erstellung und Pflege von Online-Werbekampagnen (z.B. Google Ads, Social Media Ads) oder die Produktion von Werbematerialien.
In der Praxis ist es wichtig, die Werbekosten nicht nur pauschal zu erfassen, sondern auch eine detaillierte Zuordnung zu den entsprechenden Kostenstellen vorzunehmen. So können die Ausgaben gezielt den einzelnen Abteilungen, Projekten oder Produktlinien zugeordnet werden, um deren Wirtschaftlichkeit besser analysieren zu können. Ein produzierendes Unternehmen könnte beispielsweise die Werbekosten einer neuen Produktlinie direkt auf die entsprechende Kostenstelle buchen.
Darüber hinaus sollten alle Belege für die Werbekosten sorgfältig aufbewahrt werden, um den Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) gerecht zu werden. Eine präzise Dokumentation und die korrekte Verbuchung sind entscheidend, um die Nachvollziehbarkeit und Richtigkeit der Buchführung sicherzustellen.
Kostenrechnerische Aspekte
In der Kostenrechnung spielt das Konto 7400 eine wichtige Rolle, da es zur präzisen Ermittlung der Vertriebskosten beiträgt. Durch die Zuordnung der Werbekosten zu spezifischen Kostenstellen oder Kostenträgern wird eine detaillierte Kostenkontrolle und -analyse ermöglicht. Dies ist besonders relevant bei der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung und für die Erstellung von Betriebsabrechnungsbögen (BAB).
Die Zuordnung von Werbekosten zu den richtigen Kostenstellen kann zudem helfen, die Effizienz einzelner Marketingmaßnahmen zu bewerten. Durch die Analyse der Kostenstellenberichte können Unternehmen Rückschlüsse auf die Rentabilität ihrer Werbestrategien ziehen und diese bei Bedarf anpassen. Beispielsweise kann analysiert werden, welche Werbekampagne (Online vs. Print) den höheren Return on Investment (ROI) erzielt.
Steuerliche Aspekte
Werbekosten sind grundsätzlich als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig, was bedeutet, dass sie den zu versteuernden Gewinn des Unternehmens mindern. Dabei ist es wichtig, die Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung (GoBD) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit und der Aufbewahrungspflichten.
Die Umsatzsteuer auf Werbekosten ist grundsätzlich mit dem regulären Steuersatz von 19 % zu behandeln, es sei denn, es handelt sich um Ausgaben, die dem ermäßigten Satz unterliegen (z.B. bestimmte Printprodukte). Unternehmen müssen darauf achten, die Vorsteuer korrekt zu erfassen und geltend zu machen. Bei innergemeinschaftlichen Leistungen (z.B. Werbung bei Google Ireland) ist das Reverse-Charge-Verfahren zu beachten.
Buchungsbeispiele
Die folgenden Buchungsbeispiele zeigen, wie Werbekosten in den verschiedenen Kontenrahmen (SKR03, SKR04, SKR05) gebucht werden.
Beispiel 1: Printanzeige in einer Fachzeitschrift
| Beschreibung | Soll (Betrag) | Haben (Betrag) | SKR03 | SKR04 | SKR05 |
|---|---|---|---|---|---|
| Werbekosten (netto) | 7400 (1.500,00 €) | 4600 | 6600 | 7400 | |
| Vorsteuer 19% | 1576 (285,00 €) | 1576 | 1406 | 1570 | |
| Verbindlichkeiten a. LL | 1600 (1.785,00 €) | 1600 | 3300 | 3100 |
Buchungssatz: Soll 4600 (SKR03) / 6600 (SKR04) / 7400 (SKR05) Werbekosten 1.500,00 € und Soll 1576 (SKR03) / 1406 (SKR04) / 1570 (SKR05) Vorsteuer 285,00 € an Haben 1600 (SKR03) / 3300 (SKR04) / 3100 (SKR05) Verbindlichkeiten a. LL 1.785,00 €
Die Buchung beinhaltet eine Printanzeige, für die der Rechnungsbetrag inklusive 19 % Umsatzsteuer in Höhe von 1.785,00 € anfällt. Der Nettobetrag wird den Werbekosten zugeordnet, die Vorsteuer wird separat gebucht.
Beispiel 2: Online-Werbekampagne (Google Ads)
| Beschreibung | Soll (Betrag) | Haben (Betrag) | SKR03 | SKR04 | SKR05 |
|---|---|---|---|---|---|
| Werbekosten (netto) | 7400 (500,00 €) | 4600 | 6600 | 7400 | |
| Vorsteuer 19% | 1576 (95,00 €) | 1576 | 1406 | 1570 | |
| Bank | 1200 (595,00 €) | 1200 | 1800 | 1200 |
Buchungssatz: Soll 4600 (SKR03) / 6600 (SKR04) / 7400 (SKR05) Werbekosten 500,00 € und Soll 1576 (SKR03) / 1406 (SKR04) / 1570 (SKR05) Vorsteuer 95,00 € an Haben 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) / 1200 (SKR05) Bank 595,00 €
Hier wird eine Online-Werbekampagne bezahlt. Der Betrag von 500,00 € netto plus 19 % Umsatzsteuer wird direkt vom Bankkonto abgebucht.
Beispiel 3: Sponsoring eines Events
| Beschreibung | Soll (Betrag) | Haben (Betrag) | SKR03 | SKR04 | SKR05 |
|---|---|---|---|---|---|
| Werbekosten (netto) | 7400 (2.000,00 €) | 4600 | 6600 | 7400 | |
| Vorsteuer 19% | 1576 (380,00 €) | 1576 | 1406 | 1570 | |
| Verbindlichkeiten a. LL | 1600 (2.380,00 €) | 1600 | 3300 | 3100 |
Buchungssatz: Soll 4600 (SKR03) / 6600 (SKR04) / 7400 (SKR05) Werbekosten 2.000,00 € und Soll 1576 (SKR03) / 1406 (SKR04) / 1570 (SKR05) Vorsteuer 380,00 € an Haben 1600 (SKR03) / 3300 (SKR04) / 3100 (SKR05) Verbindlichkeiten a. LL 2.380,00 €
Für das Sponsoring eines Events wird eine Rechnung über 2.380,00 € inkl. 19 % Umsatzsteuer erhalten. Der Nettobetrag wird den Werbekosten zugeschrieben.
Beispiel 4: Werbegeschenke (bis 35€ netto pro Person)
| Beschreibung | Soll (Betrag) | Haben (Betrag) | SKR03 | SKR04 | SKR05 |
|---|---|---|---|---|---|
| Werbekosten (netto) | 7400 (200,00 €) | 4600 | 6600 | 7400 | |
| Vorsteuer 19% | 1576 (38,00 €) | 1576 | 1406 | 1570 | |
| Bank | 1200 (238,00 €) | 1200 | 1800 | 1200 |
Buchungssatz: Soll 4600 (SKR03) / 6600 (SKR04) / 7400 (SKR05) Werbekosten 200,00 € und Soll 1576 (SKR03) / 1406 (SKR04) / 1570 (SKR05) Vorsteuer 38,00 € an Haben 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) / 1200 (SKR05) Bank 238,00 €
Kauf von Werbegeschenken im Wert von 238,00 € (inkl. 19% USt), die den Kunden übergeben werden. Wichtig: Die Kosten pro Person dürfen 35€ netto nicht übersteigen, da sie sonst nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig sind.
Häufige Fehler und Fallstricke
- Falsche Kostenstellenzuordnung: Werbekosten werden nicht korrekt den Kostenstellen zugeordnet, was die Kostenanalyse erschwert.
- Fehlende Belegaufbewahrung: Unzureichende oder fehlende Belege können bei Betriebsprüfungen zu Problemen führen.
- Nicht geltend gemachte Vorsteuer: Es wird versäumt, die Vorsteuer korrekt zu buchen und geltend zu machen.
- Falsche Umsatzsteuerberechnung: Werbekosten werden mit dem falschen Umsatzsteuersatz erfasst.
- Inkorrekte Abgrenzung der Kosten: Werbekosten werden nicht klar von anderen Betriebsausgaben abgegrenzt (z.B. Repräsentationskosten).
- Vergessen des Reverse-Charge-Verfahrens: Bei Werbeleistungen von ausländischen Unternehmen (z.B. Google Ads) wird das Reverse-Charge-Verfahren nicht beachtet.
- Überschreiten der GWG-Grenze bei Werbemitteln: Werbemittel, die die GWG-Grenze (800€ netto) überschreiten, werden nicht aktiviert und abgeschrieben.
- Fehlerhafte Behandlung von Werbegeschenken: Die Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug von Werbegeschenken (max. 35€ netto pro Person) werden nicht beachtet.
Rechtstipps und Best Practices
- Dokumentation: Alle Werbemaßnahmen sollten mit detaillierten Belegen und Dokumentationen versehen werden, um den GoBD-Anforderungen zu entsprechen. Die Dokumentation sollte Art, Umfang, Zeitraum und Zielgruppe der Werbemaßnahme umfassen.
- Regelmäßige Überprüfung: Die Kostenstellenzuordnung sollte regelmäßig überprüft und angepasst werden, um die Wirtschaftlichkeit von Werbemaßnahmen zu gewährleisten.
- Vorsteuerabzug: Stellen Sie sicher, dass die Vorsteuer aus allen Werbeausgaben korrekt geltend gemacht wird.
- Reverse-Charge beachten: Bei Leistungen von ausländischen Unternehmen das Reverse-Charge-Verfahren korrekt anwenden und die Umsatzsteuer entsprechend abführen.
- Schulung der Mitarbeiter: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für die korrekte Erfassung und Dokumentation von Werbekosten, um Fehler zu vermeiden.
- Externe Beratung: Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Steuerberater hinzu, um steuerliche Risiken zu minimieren und rechtssicher zu agieren.
- Klare Richtlinien: Definieren Sie interne Richtlinien für die Genehmigung und Durchführung von Werbemaßnahmen, um die Kostenkontrolle zu verbessern.
- Budgetplanung: Erstellen Sie ein detailliertes Werbebudget, um die Ausgaben zu planen und zu kontrollieren.