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SKR04 Aufwand Sonstige betriebliche Aufwendungen

Konto 6900

Kfz-Kosten

Kontonummer

6900

Kontoart

Aufwand

Kategorie

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Zusammenfassung

Das Buchungskonto 6900 “Kfz-Kosten” im [SKR04](/lexikon/glossar/skr04 “SKR04 - Definition und Bedeutung”)-Kontenrahmen wird verwendet, um alle mit der Nutzung und dem Unterhalt von Kraftfahrzeugen verbundenen betrieblichen Aufwendungen zu erfassen. Es zählt zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und dient der systematischen Erfassung und Auswertung von Kfz-bezogenen Kosten.

Verwendungszweck

Das Konto 6900 “Kfz-Kosten” (SKR04) wird in der Buchhaltung zur Erfassung aller Ausgaben im Zusammenhang mit betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen verwendet. Dazu zählen beispielsweise Treibstoffkosten, Reparaturen, Wartungsarbeiten, Versicherungsbeiträge, Kfz-Steuern und Leasingraten. Unternehmen sollten darauf achten, dass nur die Kosten erfasst werden, die tatsächlich für im Betrieb eingesetzte Fahrzeuge anfallen.

Ein praxisnahes Beispiel für die Nutzung dieses Kontos ist die Erfassung der monatlichen Leasingrate eines Firmenwagens. Ebenso könnten die Kosten für eine Reparatur oder den Reifenwechsel eines Geschäftsfahrzeugs hier verbucht werden. Auch die regelmäßig anfallenden Kosten für Kfz-Versicherungen und die Kfz-Steuer werden über dieses Konto abgewickelt.

Besonders wichtig ist, dass die Trennung zwischen betrieblich und privat genutzten Fahrzeugen sauber erfolgt. Sollte ein Fahrzeug sowohl privat als auch geschäftlich genutzt werden, muss der private Nutzungsanteil korrekt ermittelt und gegebenenfalls als geldwerter Vorteil versteuert werden. Hierfür kann ein Fahrtenbuch geführt oder die 1%-Regelung angewendet werden.

Steuerliche Aspekte

Die auf dem Konto 6900 (SKR04) erfassten Kfz-Kosten sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig, sofern sie betrieblich veranlasst sind. Nach den [GoBD](/lexikon/glossar/gobd “GoBD - Definition und Bedeutung”) (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) ist sicherzustellen, dass alle Belege ordnungsgemäß erfasst und aufbewahrt werden.

Bei der Umsatzsteuerbehandlung ist darauf zu achten, dass die [Vorsteuer](/lexikon/glossar/vorsteuer “Vorsteuer - Definition und Bedeutung”) aus den Kfz-Kosten nur dann abgezogen werden kann, wenn der [Vorsteuerabzug](/lexikon/glossar/vorsteuerabzug “Vorsteuerabzug - Definition und Bedeutung”) berechtigt ist. Dies ist in der Regel bei betrieblich genutzten Fahrzeugen der Fall. Bei gemischt genutzten Fahrzeugen muss der private Nutzungsanteil herausgerechnet werden.

Besonderheiten ergeben sich bei der Nutzung von Fahrzeugen durch Gesellschafter-Geschäftsführer. Hier gelten spezifische Regelungen, die unter anderem die Ermittlung des geldwerten Vorteils betreffen. Unternehmen sollten hierzu im Zweifelsfall steuerlichen Rat einholen. Die private Nutzung eines Firmenwagens durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer stellt einen geldwerten Vorteil dar, der entweder pauschal über die 1%-Regelung oder individuell über ein Fahrtenbuch ermittelt wird.

Buchungsbeispiele

Hier sind einige Buchungsbeispiele für das Konto Kfz-Kosten, dargestellt für die Kontenrahmen SKR03, SKR04 und SKR05:

BuchungsfallSKR03SKR04SKR05
Tankrechnung für Firmenfahrzeug453069006200
Reparaturkosten für Firmenwagen453069006200
Kfz-Versicherungsbeitrag453069006200
Leasingrate für Firmenfahrzeug453069006200
Kfz-Steuer453069006200

Hinweis: Die Kontonummern im SKR03 und SKR05 können je nach Detailgrad des Kontenrahmens variieren. Es ist ratsam, den individuellen Kontenplan zu prüfen.

Beispiel 1: Tankrechnung für Firmenfahrzeug

  • SKR03: Soll 4530 Kfz-Kosten / Haben 1200 Bank
  • SKR04: Soll 6900 Kfz-Kosten / Haben 1800 Bank
  • SKR05: Soll 6200 Kfz-Kosten / Haben 1200 Bank

Ein Mitarbeiter hat mit der Firmen-Bankkarte getankt. Der Betrag von 119,00 € (100,00 € netto zzgl. 19,00 € USt) wird als Kfz-Kosten verbucht.

Buchungssatz:

  • Soll 6900 Kfz-Kosten (SKR04) 119,00 €
  • an Haben 1800 Bank (SKR04) 119,00 €

Beispiel 2: Reparaturkosten für Firmenwagen

  • SKR03: Soll 4530 Kfz-Kosten / Haben 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  • SKR04: Soll 6900 Kfz-Kosten / Haben 3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  • SKR05: Soll 6200 Kfz-Kosten / Haben 3100 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Eine Werkstatt hat eine Reparatur für den Firmenwagen durchgeführt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 595,00 € (500,00 € netto zzgl. 95,00 € USt).

Buchungssatz:

  • Soll 6900 Kfz-Kosten (SKR04) 595,00 €
  • an Haben 3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (SKR04) 595,00 €

Beispiel 3: Kfz-Versicherungsbeitrag

  • SKR03: Soll 4530 Kfz-Kosten / Haben 1200 Bank
  • SKR04: Soll 6900 Kfz-Kosten / Haben 1800 Bank
  • SKR05: Soll 6200 Kfz-Kosten / Haben 1200 Bank

Das Unternehmen hat die jährliche Kfz-Versicherung für ein Geschäftsfahrzeug bezahlt.

Buchungssatz:

  • Soll 6900 Kfz-Kosten (SKR04) 600,00 €
  • an Haben 1800 Bank (SKR04) 600,00 €

Beispiel 4: Leasingrate für Firmenfahrzeug

  • SKR03: Soll 4530 Kfz-Kosten / Haben 1700 Sonstige Verbindlichkeiten
  • SKR04: Soll 6900 Kfz-Kosten / Haben 3500 Sonstige Verbindlichkeiten
  • SKR05: Soll 6200 Kfz-Kosten / Haben 3800 Sonstige Verbindlichkeiten

Die monatliche Leasingrate für einen Firmenwagen beträgt 1.190,00 € (1.000,00 € netto zzgl. 190,00 € USt).

Buchungssatz:

  • Soll 6900 Kfz-Kosten (SKR04) 1.190,00 €
  • an Haben 3500 Sonstige Verbindlichkeiten (SKR04) 1.190,00 €

Beispiel 5: Kfz-Steuer

  • SKR03: Soll 4530 Kfz-Kosten / Haben 1200 Bank
  • SKR04: Soll 6900 Kfz-Kosten / Haben 1800 Bank
  • SKR05: Soll 6200 Kfz-Kosten / Haben 1200 Bank

Die jährliche Kfz-Steuer für ein betrieblich genutztes Fahrzeug wurde beglichen.

Buchungssatz:

  • Soll 6900 Kfz-Kosten (SKR04) 150,00 €
  • an Haben 1800 Bank (SKR04) 150,00 €

Häufige Fehler und Fallstricke

  • Vermischung von privat und betrieblich genutzten Fahrzeugen: Achten Sie auf eine klare Trennung und richtige Ermittlung des privaten Nutzungsanteils.
  • Fehlende Belege: Alle Kfz-Kosten müssen durch ordnungsgemäße Belege nachgewiesen werden.
  • Falscher Vorsteuerabzug: Prüfen Sie, ob der Vorsteuerabzug zulässig ist, insbesondere bei gemischter Nutzung.
  • Nicht angemeldete geldwerte Vorteile: Bei privater Nutzung von Firmenfahrzeugen müssen geldwerte Vorteile korrekt erfasst werden.
  • Unvollständige Erfassung von Kosten: Stellen Sie sicher, dass alle anfallenden Kfz-Kosten, inklusive Versicherungen und Steuern, erfasst werden.
  • Fehlerhafte Buchungssätze: Vermeiden Sie Buchungsfehler durch regelmäßige Schulungen und Kontrollen.
  • Missachtung von GoBD-Anforderungen: Achten Sie auf die Einhaltung aller buchhalterischen Grundsätze und Aufbewahrungsfristen.

Rechtstipps und Best Practices

  • Trennung von privat und geschäftlich: Führen Sie ein Fahrtenbuch oder nutzen Sie die 1%-Regelung, um den privaten Nutzungsanteil korrekt zu ermitteln.
  • Regelmäßige Überprüfung: Kontrollieren Sie regelmäßig die Kfz-Kosten, um Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu erkennen.
  • Steuerliche Beratung: Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Steuerberater hinzu, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
  • Digitale Belegführung: Nutzen Sie digitale Tools zur Belegerfassung und -archivierung, um GoBD-konform zu arbeiten.
  • Schulung der Mitarbeiter: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig im Umgang mit Kfz-Kostenabrechnungen und der ordnungsgemäßen Belegführung.