Konto 6820
Zeitschriften, Bücher, digitale Medien (Fachliteratur)
Kontonummer
6820
Kontoart
Aufwand
Kategorie
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen
Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:
Zusammenfassung
Das Konto 6820 “Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur)” im SKR04 nimmt die Ausgaben für berufsbezogene Literatur auf, gedruckt wie digital. Es liegt in der Kontenklasse 6 direkt hinter 6815 Bürobedarf. Bücher und Zeitschriften unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent, was bei der Kontierung zu beachten ist. Im SKR03 entspricht ihm das Konto 4940 Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur).
Verwendungszweck
Auf 6820 buchst du:
- Fachbücher, Kommentare und Handbücher zum eigenen Fachgebiet
- Gesetzestexte, Normen und technische Regelwerke
- Fachzeitschriften als Abonnement oder Einzelheft
- E-Books und digitale Fachausgaben
- Zugänge zu Fachdatenbanken mit Buch- oder Zeitschrifteninhalten
Voraussetzung ist der erkennbare Bezug zur betrieblichen Tätigkeit. Allgemeinbildende Werke, Unterhaltungsliteratur und Tageszeitungen ohne fachlichen Bezug sind privat veranlasst. Auslegeexemplare im Wartebereich sind gesondert zu würdigen und eher dem sonstigen Betriebsbedarf oder den Repräsentationskosten zuzuordnen.
Seminare und Lehrgänge gehören nicht auf 6820, sondern auf 6821 Fortbildungskosten, auch wenn Begleitmaterial im Preis enthalten ist.
Abgrenzung zu anderen Konten
- 6821 Fortbildungskosten: Seminare, Kurse, Prüfungs- und Zertifizierungsgebühren.
- 6815 Bürobedarf: Verbrauchsmaterial des Büroalltags.
- 6825 Rechts- und Beratungskosten: die individuelle Beratung im Einzelfall.
- 6300 Sonstige betriebliche Aufwendungen: Auffangkonto ohne eigenes Sachkonto.
Buchungsbeispiele
Fachbuch im Buchhandel, bar gekauft
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 6820 Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur) | 84,11 EUR | |
| 1401 Abziehbare Vorsteuer 7 % | 5,89 EUR | |
| 1600 Kasse | 90,00 EUR |
Im SKR03 lautet die Buchung 4940 Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur) 84,11 EUR und 1571 Abziehbare Vorsteuer 7 % 5,89 EUR an 1000 Kasse 90,00 EUR.
Jahresabonnement einer Fachzeitschrift auf Rechnung
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 6820 Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur) | 240,00 EUR | |
| 1401 Abziehbare Vorsteuer 7 % | 16,80 EUR | |
| 3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 256,80 EUR |
Im SKR03 buchst du 4940 und 1571 an 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Zugang zu einer Online-Fachdatenbank per Bank
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 6820 Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur) | 468,00 EUR | |
| 1401 Abziehbare Vorsteuer 7 % | 32,76 EUR | |
| 1800 Bank | 500,76 EUR |
Im SKR03 lautet die Buchung 4940 und 1571 an 1200 Bank.
Steuerliche Aspekte
Fachliteratur ist in voller Höhe abziehbar, sofern der berufliche Zusammenhang erkennbar ist. Umsatzsteuerlich greift der ermäßigte Steuersatz: § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG begünstigt die Lieferung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, darunter Bücher, Zeitungen und Zeitschriften.
Für digitale Ausgaben gilt § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG. Die Überlassung dieser Erzeugnisse in elektronischer Form ist ebenfalls ermäßigt, unabhängig davon, ob es sie auch auf einem physischen Träger gibt. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl elektronischer Bücher, Zeitungen oder Zeitschriften enthalten. Nicht begünstigt sind Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen oder überwiegend Werbezwecken dienen.
Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 15 UStG voraus. Läuft ein Abonnement über den Bilanzstichtag hinaus, gehört der auf das Folgejahr entfallende Anteil auf 1900 Aktive Rechnungsabgrenzung.
Häufige Fehler
- Regelsteuersatz statt ermäßigtem Satz gebucht. Bücher und Zeitschriften sind mit 7 Prozent zu erfassen.
- Videokurse als Fachliteratur behandelt. Überwiegend aus Videoinhalten bestehende Angebote sind ausgenommen.
- Seminarkosten auf 6820 gebucht. Sie gehören auf 6821.
- Abonnement nicht periodengerecht abgegrenzt. Der Aufwand verzerrt sonst den Jahresvergleich.
- Belege ohne erkennbaren Fachbezug abgelegt. Bei einer Prüfung fällt die private Veranlassung schnell auf.
FAQ
Welches Konto entspricht 6820 im SKR03?
Im SKR03 buchst du Fachliteratur auf 4940 Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur). Inhalt und Steuersatzbehandlung stimmen überein.
Welcher Steuersatz gilt für den Zugang zu einer juristischen Datenbank?
Der ermäßigte Satz von 7 Prozent, sofern die Datenbank eine Vielzahl elektronischer Bücher, Zeitungen oder Zeitschriften bereitstellt. § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG nennt diesen Fall ausdrücklich. Bei reinen Recherchediensten ohne solchen Bestand ist der Regelsteuersatz zu prüfen.
Zählt eine Tageszeitung im Empfangsbereich zur Fachliteratur?
Nein, sie hat keinen fachlichen Bezug zur Tätigkeit. Ob sie überhaupt Betriebsausgabe ist, hängt vom Zweck ab; als Auslage für Kunden kommt eine Zuordnung zum sonstigen Betriebsbedarf oder zu den Repräsentationskosten in Betracht. Auf 6820 gehört sie nicht.
Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.