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SKR04 Aufwand Raumkosten

Konto 6800

Miete für Geschäftsräume

Kontonummer

6800

Kontoart

Aufwand

Kategorie

Raumkosten

Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen

Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:

SKR03
4910
Kein Artikel vorhanden

Zusammenfassung

Das Buchungskonto 6800 “Miete für Geschäftsräume” im [SKR04](/lexikon/glossar/skr04 “SKR04 - Definition und Bedeutung”)-[Kontenrahmen](/lexikon/glossar/kontenrahmen “Kontenrahmen - Definition und Bedeutung”) dient der Erfassung von Mietaufwendungen für betrieblich genutzte Räume. Es gehört zur Kategorie Raumkosten und stellt einen Aufwandsposten dar, der regelmäßig in der [Gewinn- und Verlustrechnung](/lexikon/glossar/gewinn-und-verlustrechnung “Gewinn- und Verlustrechnung - Definition und Bedeutung”) eines Unternehmens ausgewiesen wird. Die korrekte Nutzung dieses Kontos ist entscheidend für eine ordnungsgemäße Buchführung und die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns.

Verwendungszweck

Das Konto 6800 wird verwendet, um Mietzahlungen für Geschäftsräume zu erfassen. Dazu gehören Mieten für:

  • Büroflächen
  • Lagerhallen
  • Verkaufsflächen
  • Werkstätten
  • Praxisräume

Voraussetzung ist, dass die Räume ausschließlich betrieblich genutzt werden. Bei gemischt genutzten Räumen (privat und betrieblich) ist eine Aufteilung der Mietkosten erforderlich. Der betrieblich genutzte Anteil wird dann auf Konto 6800 gebucht.

Ein typischer Anwendungsfall ist die monatliche Überweisung der Mietkosten an den Vermieter. Der Betrag wird auf dem Konto 6800 erfasst, um den Aufwand korrekt darzustellen. Auch Nebenkostenabrechnungen, die im Mietvertrag als Bestandteil der Raumkosten aufgeführt sind (z.B. Heizkosten, Wasser, Müllentsorgung, Hausmeisterdienste), werden hier verbucht.

Steuerliche Aspekte

Die auf dem Konto 6800 erfassten Aufwendungen mindern den steuerpflichtigen Gewinn, da sie als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Es ist wichtig, dass alle Buchungen den Anforderungen der [GoBD](/lexikon/glossar/gobd “GoBD - Definition und Bedeutung”) entsprechen. Das bedeutet, dass alle Belege ordnungsgemäß archiviert und nachvollziehbar dokumentiert werden müssen.

Die Miete für Geschäftsräume ist in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Der Vermieter weist die Umsatzsteuer auf der Rechnung aus, die das Unternehmen als [Vorsteuer](/lexikon/glossar/vorsteuer “Vorsteuer - Definition und Bedeutung”) geltend machen kann, sofern es vorsteuerabzugsberechtigt ist. Mietzahlungen ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis berechtigen nicht zum [Vorsteuerabzug](/lexikon/glossar/vorsteuerabzug “Vorsteuerabzug - Definition und Bedeutung”). Es ist wichtig, den Vorsteuerabzug nur dann geltend zu machen, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorliegt.

Buchungsbeispiele

Die folgenden Buchungsbeispiele zeigen, wie Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen auf dem Konto 6800 (SKR04) und den entsprechenden Konten in SKR03 und SKR05 gebucht werden.

Beispiel 1: Monatliche Mietzahlung für Büroräume

Ein Unternehmen zahlt monatlich 2.380 € Miete für Büroräume, inklusive 19% Umsatzsteuer. Die Nettomiete beträgt 2.000 €, die Umsatzsteuer 380 €.

KontoSKR03SKR04SKR05Betrag
Miete für Geschäftsräume4910680071002.380,00 €
Bank1200180012002.380,00 €

Buchungssatz:

  • SKR03: Soll 4910 an Haben 1200
  • SKR04: Soll 6800 an Haben 1800
  • SKR05: Soll 7100 an Haben 1200

Beispiel 2: Zahlung der Nebenkostenabrechnung

Die jährliche Nebenkostenabrechnung beträgt 1.190 €, inklusive 19% Umsatzsteuer. Die Nettobetriebskosten betragen 1.000 €, die Umsatzsteuer 190 €.

KontoSKR03SKR04SKR05Betrag
Miete für Geschäftsräume4910680071001.190,00 €
Bank1200180012001.190,00 €

Buchungssatz:

  • SKR03: Soll 4910 an Haben 1200
  • SKR04: Soll 6800 an Haben 1800
  • SKR05: Soll 7100 an Haben 1200

Beispiel 3: Mietvorauszahlung für das kommende Jahr

Ein Unternehmen leistet eine Mietvorauszahlung für das kommende Jahr in Höhe von 11.900 €, inklusive 19% Umsatzsteuer. Die Nettomiete beträgt 10.000 €, die Umsatzsteuer 1.900 €. Die Vorauszahlung ist in der Regel aufzuteilen, da sie Aufwand des Folgejahres darstellt. Hier wird nur die Zahlung gebucht, die periodengerechte Verteilung erfolgt über die Rechnungsabgrenzung.

KontoSKR03SKR04SKR05Betrag
Miete für Geschäftsräume49106800710011.900,00 €
Bank12001800120011.900,00 €

Buchungssatz:

  • SKR03: Soll 4910 an Haben 1200
  • SKR04: Soll 6800 an Haben 1800
  • SKR05: Soll 7100 an Haben 1200

Für die periodengerechte Verteilung ist zusätzlich eine Buchung auf die Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP) notwendig:

KontoSKR03SKR04SKR05Betrag
Aktive Rechnungsabgrenzung09801900180011.900,00 €
Miete für Geschäftsräume49106800710011.900,00 €

Buchungssatz:

  • SKR03: Soll 0980 an Haben 4910
  • SKR04: Soll 1900 an Haben 6800
  • SKR05: Soll 1800 an Haben 7100

Im neuen Jahr wird die ARAP dann wieder aufgelöst und der Aufwand periodengerecht gebucht.

Häufige Fehler und Fallstricke

  • Fehlende Belege: Mietzahlungen müssen durch Rechnungen oder Mietverträge belegt werden, um GoBD-konform zu sein.
  • Falsche Umsatzsteuerbehandlung: Die Umsatzsteuer muss korrekt ausgewiesen und gebucht werden, da sonst der Vorsteuerabzug entfällt.
  • Falsche Kontierung von Privatmieten: Mietzahlungen für private Wohnräume des Unternehmers dürfen nicht über das Geschäftskonto 6800 gebucht werden.
  • Vernachlässigte Nebenkosten: Nebenkosten sollten auf dem Konto 6800 erfasst werden, um eine genaue Kostenübersicht zu gewährleisten.
  • Nichtberücksichtigung von Mietminderungen: Mietminderungen aufgrund von Mängeln müssen korrekt gebucht werden, um die Aufwandskonten nicht zu verfälschen.
  • Vorauszahlungen nicht abgrenzen: Mietvorauszahlungen müssen periodengerecht abgegrenzt werden, um den Aufwand dem richtigen Zeitraum zuzuordnen.

Rechtstipps und Best Practices

  • Verträge sorgfältig prüfen: Stellen Sie sicher, dass alle Mietverträge schriftlich vorliegen und die steuerlichen Anforderungen erfüllen.
  • Regelmäßige Belegprüfung: Führen Sie regelmäßige Kontrollen der Mietrechnungen durch, um Fehler frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren.
  • Digitale Archivierung nutzen: Nutzen Sie digitale Lösungen zur Archivierung von Belegen, um Such- und Bearbeitungszeiten zu minimieren.
  • Steuerberater konsultieren: Bei Unsicherheiten in der Buchhaltung oder bei komplexen Fallgestaltungen ist es ratsam, einen Steuerberater hinzuzuziehen.
  • Fortbildung: Halten Sie sich über Änderungen in der Umsatzsteuer- und Mietrechtsprechung auf dem Laufenden, um stets korrekt und effizient zu buchen.
  • Mietkaution beachten: Geleistete Mietkautionen sind als Sicherheit zu behandeln und nicht als Aufwand zu buchen. Sie sind als Forderung gegenüber dem Vermieter zu aktivieren.