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SKR05 Aufwand Abschreibungen

Konto 6510

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

Kontonummer

6510

Kontoart

Aufwand

Kategorie

Abschreibungen

Zusammenfassung

Das Konto 6510 “Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände” im SKR05 dient der Erfassung der planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter. Es gehört zu den Aufwandkonten und ist speziell auf die Zuordnung von Kosten zu Kostenstellen optimiert, um die innerbetriebliche Kostenrechnung zu unterstützen.

Verwendungszweck

Das Konto 6510 wird verwendet, um die Wertminderungen von immateriellen Vermögensgegenständen planmäßig zu erfassen. Typische immaterielle Vermögensgegenstände sind Patente, Lizenzen oder Software, die über einen bestimmten Zeitraum abgeschrieben werden, um ihre Nutzungskosten darzustellen. Die Abschreibungsbeträge werden systematisch über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt, um die Kosten in den entsprechenden Perioden korrekt darzustellen.

In der Praxis erfolgt die Verbuchung der Abschreibungen in regelmäßigen Abständen, meist jährlich oder monatlich, je nach interner Buchhaltungspraxis. Bei der Nutzung von Kostenstellen wird das Konto 6510 häufig mit spezifischen Kostenstellen verknüpft, um die Kosten genau dort zu erfassen, wo sie angefallen sind. Dies ist besonders wichtig für Unternehmen, die ihre Kostenstruktur detailliert analysieren und optimieren möchten.

Ein konkreter Anwendungsfall ist die jährliche Abschreibung einer gekauften Softwarelizenz, die über fünf Jahre genutzt wird. Hierbei wird der Abschreibungsbetrag jährlich auf das Konto 6510 gebucht und gleichzeitig der entsprechenden Kostenstelle zugeordnet, um die Kostenverteilung innerhalb des Unternehmens transparent zu gestalten.

Kostenrechnerische Aspekte

In der Kostenrechnung ist das Konto 6510 von Bedeutung, da es hilft, die Abschreibungen als Teil der Gemeinkosten zu erfassen und auf die entsprechenden Kostenstellen zu verteilen. Diese Zuordnung ermöglicht es, die Kostenträgerrechnung präzise durchzuführen und die Wirtschaftlichkeit einzelner Unternehmensbereiche zu analysieren.

Bei der Erstellung des Betriebsabrechnungsbogens (BAB) werden die auf Konto 6510 erfassten Beträge den jeweiligen Kostenstellen zugeordnet und tragen somit zur Transparenz der Kostenstruktur bei. Dies ist besonders relevant für Unternehmen, die ihre internen Abläufe und die Ressourcennutzung optimieren möchten.

Steuerliche Aspekte

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände unterliegen den steuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) verlangen eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation der Abschreibungsvorgänge.

Umsatzsteuerlich sind Abschreibungen als solche nicht relevant, da sie lediglich der internen Kostenverteilung dienen. Jedoch müssen die Käufe der immateriellen Vermögensgegenstände, die abgeschrieben werden, korrekt mit Vorsteuerabzug gebucht werden, sofern sie steuerpflichtigen Umsätzen zugeordnet werden können.

Buchungsbeispiele

Beispiel 1: Abschreibung Softwarelizenz

Soll: 6510 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände – 1.000 €
Haben: 0690 Software – 1.000 €

Eine Softwarelizenz wird über fünf Jahre abgeschrieben. Der jährliche Abschreibungsbetrag beträgt 1.000 €, der auf die Kostenstelle IT zugeordnet wird.

Beispiel 2: Abschreibung Patent

Soll: 6510 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände – 2.500 €
Haben: 0630 Patente – 2.500 €

Ein Patent wird über zehn Jahre abgeschrieben. Der jährliche Abschreibungsbetrag von 2.500 € wird der Kostenstelle Forschung & Entwicklung zugeordnet.

Beispiel 3: Abschreibung Marke

Soll: 6510 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände – 500 €
Haben: 0650 Markenrechte – 500 €

Eine Marke wird über zwanzig Jahre abgeschrieben. Der Abschreibungsbetrag von 500 € pro Jahr wird der Kostenstelle Marketing zugeordnet.

Häufige Fehler und Fallstricke

  • Falsche Nutzungsdauer: Eine zu kurze oder zu lange Abschreibungsdauer verfälscht die Kostenverteilung und kann steuerliche Konsequenzen haben.
  • Fehlende Kostenstellenzuordnung: Ohne korrekte Zuordnung zu Kostenstellen gehen wichtige Informationen zur Kostenverteilung verloren.
  • Unvollständige Dokumentation: Fehlende oder unvollständige Belege und Dokumentationen können zu Problemen bei steuerlichen Prüfungen führen.
  • Nichtberücksichtigung von Restwerten: Bei der Abschreibung muss der mögliche Restwert berücksichtigt werden, sonst kann es zu fehlerhaften Buchungen kommen.
  • Fehlerhafte Vorsteuerabzüge: Beim Kauf immaterieller Vermögensgegenstände muss der Vorsteuerabzug korrekt erfolgen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
  • Verwechslung mit materiellen Anlagen: Immaterielle und materielle Vermögensgegenstände haben unterschiedliche Abschreibungsregeln, die nicht verwechselt werden dürfen.
  • Unregelmäßige Abschreibung: Abschreibungen sollten regelmäßig und planmäßig erfolgen, um die Kosten korrekt abzubilden.

Rechtstipps und Best Practices

  • Regelmäßige Überprüfung der Nutzungsdauer: Passen Sie die Nutzungsdauer regelmäßig an, um Änderungen in der Nutzung oder im technischen Fortschritt zu berücksichtigen.
  • Detaillierte Dokumentation: Führen Sie eine detaillierte Dokumentation aller Abschreibungsvorgänge und der zugrundeliegenden Vermögenswerte, um den GoBD-Anforderungen gerecht zu werden.
  • Kostenstellenintegration: Nutzen Sie die Möglichkeit der Kostenstellenintegration, um eine präzise Kostenanalyse zu ermöglichen.
  • Steuerliche Beratung: Ziehen Sie bei Unsicherheiten immer einen Steuerberater hinzu, um steuerliche Risiken zu minimieren.
  • Schulung der Mitarbeiter: Sorgen Sie dafür, dass Mitarbeiter im Rechnungswesen regelmäßig geschult werden, um Fehler bei der Abschreibung zu vermeiden.