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SKR05 Aufwand Abschreibungen

Konto 6500

Abschreibungen auf Sachanlagen

Kontonummer

6500

Kontoart

Aufwand

Kategorie

Abschreibungen

Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen

Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:

SKR03
4830
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Zusammenfassung

Das Buchungskonto 6500 “Abschreibungen auf Sachanlagen” im SKR05-Kontenrahmen erfasst die planmäßigen Abschreibungen auf die Sachanlagen eines Unternehmens. Es dient der Verteilung der Anschaffungskosten von Sachanlagen über deren Nutzungsdauer und ist ein typisches Aufwandskonto in der Kostenrechnung. Die korrekten Kontenbezeichnungen in den anderen Kontenrahmen sind: 4830 (SKR03) und 6500 (SKR04).

Verwendungszweck

Das Konto 6500 (SKR05), 4830 (SKR03) und 6500 (SKR04) wird verwendet, um die Wertminderung von Sachanlagen zu erfassen, die durch Abnutzung, Alterung oder technische Fortschritte entsteht. Jede Sachanlage, die im Unternehmen genutzt wird, verliert durch die Nutzung über die Zeit an Wert. Diese Wertminderung wird als Abschreibung erfasst, um den realen Wert der Anlage im Unternehmen darzustellen und die Kosten korrekt zu verteilen.

In der Praxis bedeutet das, dass bei der Anschaffung einer Sachanlage wie einem Maschinenpark oder Bürogebäude der Anschaffungswert nicht sofort als Aufwand verbucht wird. Stattdessen wird dieser Wert über die geschätzte Nutzungsdauer der Anlage verteilt. Dies geschieht in der Regel auf monatlicher oder jährlicher Basis.

Besonders in Unternehmen mit klar definierten Kostenstellenstrukturen, wie es im SKR05 vorgesehen ist, werden die Abschreibungen den spezifischen Kostenstellen zugeordnet. Dies ermöglicht eine präzise Kostenkontrolle und trägt zur Transparenz der Kostenstruktur bei. Beispielsweise würden Abschreibungen auf Produktionsanlagen der entsprechenden Produktionskostenstelle zugeordnet.

Kostenrechnerische Aspekte

In der Kostenrechnung spielt das Konto 6500 (SKR05), 4830 (SKR03) und 6500 (SKR04) eine wesentliche Rolle, da es hilft, die tatsächlichen Kosten eines Betriebsprozesses darzustellen. Die Abschreibungen werden direkt den entsprechenden Kostenstellen zugeordnet, was eine genaue Kalkulation und Kostenkontrolle ermöglicht. Dies ist besonders relevant im Betriebsabrechnungsbogen (BAB), der die Grundlage für die innerbetriebliche Leistungsverrechnung darstellt.

Durch die korrekte Zuordnung der Abschreibungen zu den Kostenstellen wird sichergestellt, dass die kalkulatorischen Kosten für interne Zwecke korrekt und nachvollziehbar sind. Dies ist entscheidend für die Preisgestaltung und die Ermittlung von Deckungsbeiträgen.

Steuerliche Aspekte

Abschreibungen sind auch aus steuerlicher Sicht von Bedeutung, da sie den zu versteuernden Gewinn eines Unternehmens mindern. Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) erfordern eine nachvollziehbare und zeitnahe Erfassung der Abschreibungen.

Für Sachanlagen gelten in Deutschland spezifische steuerliche Abschreibungsregelungen, die die lineare oder degressive Abschreibungsmethode vorsehen. Die Wahl der Methode ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Seit dem BMF-Schreiben vom 22.02.2021 können Computerhardware und Software über eine Nutzungsdauer von einem Jahr abgeschrieben werden (Digital-AfA). Umsatzsteuerlich sind Abschreibungen grundsätzlich nicht relevant, da sie keinen Zahlungsfluss darstellen und daher keine Umsatzsteuer auslösen.

Buchungsbeispiele

Beispiel 1: Abschreibung einer Produktionsmaschine

KontoSKR03SKR04SKR05Betrag
Abschreibungen auf Sachanlagen48306500650010.000,00 €
Technische Anlagen und Maschinen (aktiv)02100400003010.000,00 €

Buchungssatz: Soll Abschreibungen auf Sachanlagen 4830 (SKR03) / 6500 (SKR04) / 6500 (SKR05) an Haben Technische Anlagen und Maschinen 0210 (SKR03) / 0400 (SKR04) / 0030 (SKR05)

Eine Produktionsmaschine mit Anschaffungskosten von 100.000,00 € wird über 10 Jahre abgeschrieben. Hier wird eine jährliche Abschreibung von 10.000,00 € gebucht, die der Produktionskostenstelle zugeordnet wird.

Beispiel 2: Abschreibung eines Bürogebäudes

KontoSKR03SKR04SKR05Betrag
Abschreibungen auf Sachanlagen48306500650020.000,00 €
Gebäude (aktiv)00500200002020.000,00 €

Buchungssatz: Soll Abschreibungen auf Sachanlagen 4830 (SKR03) / 6500 (SKR04) / 6500 (SKR05) an Haben Gebäude 0050 (SKR03) / 0200 (SKR04) / 0020 (SKR05)

Ein Bürogebäude mit Anschaffungskosten von 400.000,00 € wird über 20 Jahre jährlich mit 20.000,00 € abgeschrieben. Diese Abschreibung wird der Verwaltungskostenstelle zugeordnet.

Beispiel 3: Abschreibung von IT-Equipment (Digital-AfA)

KontoSKR03SKR04SKR05Betrag
Abschreibungen auf Sachanlagen48306500650025.000,00 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung (aktiv)04100650007025.000,00 €

Buchungssatz: Soll Abschreibungen auf Sachanlagen 4830 (SKR03) / 6500 (SKR04) / 6500 (SKR05) an Haben Betriebs- und Geschäftsausstattung 0410 (SKR03) / 0650 (SKR04) / 0070 (SKR05)

IT-Equipment im Wert von 25.000,00 € wird aufgrund der Digital-AfA Regelung über 1 Jahr abgeschrieben. Die jährliche Abschreibung von 25.000,00 € wird der IT-Kostenstelle zugeordnet.

Häufige Fehler und Fallstricke

  • Fehlende Zuordnung zu Kostenstellen: Abschreibungen werden nicht den entsprechenden Kostenstellen zugeordnet, was die Kostenkontrolle erschwert.
  • Falsche Berechnung der Abschreibungsbeträge: Fehler bei der Ermittlung der Abschreibungsdauer oder der Berechnung der Beträge führen zu ungenauen Kosten.
  • Nichtberücksichtigung von Restwerten: Der Restwert einer Anlage wird bei der Abschreibungsberechnung nicht berücksichtigt, was zu fehlerhaften Buchungen führt.
  • Ignorieren von steuerlichen Regelungen: Nichtbeachtung der steuerlichen Vorschriften zur Abschreibung (z.B. Digital-AfA) kann zu steuerlichen Nachteilen führen.
  • Unvollständige Dokumentation: Fehlende oder unzureichende Dokumentation der Abschreibungsbasis und -methode widerspricht den GoBD-Anforderungen.
  • Verwechslung von Buchwert und Marktwert: Der Buchwert wird mit dem aktuellen Marktwert einer Anlage verwechselt, was zu falschen Bilanzansätzen führen kann.
  • Nichtbeachtung von Sonderabschreibungen: Mögliche Sonderabschreibungen werden nicht genutzt, was steuerliche Optimierungen verhindert.

Rechtstipps und Best Practices

  • Dokumentation: Führen Sie eine umfassende Dokumentation der Abschreibungsentscheidungen und -berechnungen, um den GoBD-Anforderungen gerecht zu werden.
  • Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie regelmäßig die Nutzungsdauer und den Abschreibungsbedarf Ihrer Sachanlagen, um auf Veränderungen reagieren zu können.
  • Kostenstellenzuordnung: Achten Sie auf eine korrekte Zuordnung der Abschreibungen zu den jeweiligen Kostenstellen, um die Kostenstruktur transparent zu halten.
  • Berücksichtigung steuerlicher Anreize: Nutzen Sie steuerliche Anreize wie Sonderabschreibungen oder Investitionsabzugsbeträge, um Ihre Steuerlast zu optimieren.
  • Kontinuität wahren: Halten Sie bei der Wahl der Abschreibungsmethode Kontinuität ein, um vergleichbare Jahresabschlüsse zu gewährleisten.
  • Digital-AfA beachten: Prüfen Sie, ob die Digital-AfA für Ihre IT-Investitionen in Anspruch genommen werden kann, um von der verkürzten Abschreibungsdauer zu profitieren.

## Siehe auch

Verwandte Begriffe im Glossar:
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