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SKR03 Aufwand Sonstige betriebliche Aufwendungen

Konto 6200

Fremdleistungen

Kontonummer

6200

Kontoart

Aufwand

Kategorie

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Zusammenfassung

Das Konto 6200 “Fremdleistungen” im SKR03 (bzw. die entsprechenden Konten in SKR04 und SKR05) erfasst extern bezogene Dienstleistungen, die nicht direkt der Produktion dienen. Typische Beispiele sind Reparaturen, Wartung, Beratungsleistungen (z.B. Steuerberater, Rechtsanwalt), IT-Services und ähnliche Dienstleistungen, die in der Regel mit 19% [Vorsteuer](/lexikon/glossar/vorsteuer “Vorsteuer - Definition und Bedeutung”) belegt sind.

Verwendungszweck

Auf diesem Konto werden Aufwendungen für Dienstleistungen erfasst, die von externen Unternehmen erbracht werden. Dazu gehören:

  • Reparaturen und Wartung von Anlagen und Maschinen
  • IT-Dienstleistungen (z.B. Softwarewartung, Systemadministration)
  • Beratungsleistungen (z.B. Unternehmensberatung, Rechtsberatung, Steuerberatung)
  • Reinigungsdienste
  • Wachschutz
  • Gebäudemanagement
  • Gutachterkosten

Wichtige Abgrenzungen:

Steuerliche Aspekte

  • Vorsteuer: In den meisten Fällen ist die in den Rechnungen für Fremdleistungen enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar (in der Regel 19%).
  • [Reverse-Charge](/lexikon/glossar/reverse-charge-verfahren “Reverse-Charge-Verfahren - Definition und Bedeutung”): Bei bestimmten Leistungen, wie z.B. Bauleistungen oder Reinigungsleistungen, kann das Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b UStG zur Anwendung kommen. In diesem Fall schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer.
  • Abgrenzung Reparatur vs. Verbesserung: Reparaturen sind sofort als Aufwand abzugsfähig. Verbesserungen, die den Wert eines Anlageguts wesentlich erhöhen, müssen aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden (Bemessungsgrenze beachten, siehe unten).
  • GWG (Geringwertige Wirtschaftsgüter): Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gelten spezielle Regelungen zur Sofortabschreibung. Die GWG-Grenze liegt aktuell (2025) bei 800 € netto. Alternativ kann ein Sammelposten gebildet werden (250€ - 1.000€ netto).

Buchungsbeispiele

Die folgenden Buchungsbeispiele zeigen, wie Fremdleistungen in den verschiedenen Kontenrahmen (SKR03, SKR04, SKR05) gebucht werden.

1. IT-Wartung:

BeschreibungSKR03SKR04SKR05Betrag
Fremdleistungen6200480066001.000,00 €
Abziehbare Vorsteuer 19%157614061570190,00 €
Verbindlichkeiten LuL1600330031001.190,00 €
Buchungssatz (SKR03):Soll 6200Soll 1576an Haben 1600

2. Steuerberatung:

BeschreibungSKR03SKR04SKR05Betrag
Fremdleistungen6200480066002.500,00 €
Abziehbare Vorsteuer 19%157614061570475,00 €
Bank1200180012002.975,00 €
Buchungssatz (SKR03):Soll 6200Soll 1576an Haben 1200

3. Maschinenreparatur:

BeschreibungSKR03SKR04SKR05Betrag
Fremdleistungen620048006600800,00 €
Abziehbare Vorsteuer 19%157614061570152,00 €
Bank120018001200952,00 €
Buchungssatz (SKR03):Soll 6200Soll 1576an Haben 1200

4. Reinigung Reverse-Charge (Beispiel):

BeschreibungSKR03SKR04SKR05Betrag
Fremdleistungen (mit USt-Schuld)620048006600500,00 €
Abziehbare Vorsteuer 19%15761406157095,00 €
Verbindlichkeiten LuL160033003100500,00 €
Umsatzsteuer 19% (USt-Schuld §13b UStG)17763806373095,00 €
Buchungssatz (SKR03):Soll 6200Soll 1576an Haben 1600 / 1776

Hinweis: Die separate Ausweisung der Umsatzsteuer im Haben (Konto 1776/3806/3730) ist erforderlich, da der Leistungsempfänger in diesem Fall die Umsatzsteuer schuldet.

5. Rechtsanwalt:

BeschreibungSKR03SKR04SKR05Betrag
Fremdleistungen6200480066001.500,00 €
Abziehbare Vorsteuer 19%157614061570285,00 €
Bank1200180012001.785,00 €
Buchungssatz (SKR03):Soll 6200Soll 1576an Haben 1200

Häufige Fehler und Fallstricke

  1. Reparatur vs. Anschaffung/Aktivierung: Unterscheiden Sie klar zwischen Reparaturen (sofort abzugsfähiger Aufwand) und wertsteigernden Maßnahmen (Aktivierung als Anlagegut und Abschreibung über die Nutzungsdauer). Beachten Sie die GWG-Grenze (800€ netto) und die Möglichkeit der Poolabschreibung (Sammelposten).
  2. Reverse-Charge vergessen: Achten Sie bei Leistungen gemäß § 13b UStG (z.B. Bauleistungen, bestimmte Reinigungsleistungen) auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und die korrekte Buchung der Umsatzsteuer.
  3. Private Kosten: Private Beratungskosten sind nicht als Betriebsausgaben absetzbar.
  4. Vorsteuer nicht gebucht: Die Vorsteuer ist grundsätzlich separat zu buchen, um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können.
  5. Produktionsbezug: Leistungen, die direkt in die Produktion einfließen (z.B. Lohnveredelung), sind nicht auf dem Konto “Fremdleistungen” zu buchen, sondern auf separaten Konten für bezogene Leistungen (z.B. 4300 - Bezogene Leistungen 19% Vorsteuer).
  6. Beratung für Anschaffung: Beratungskosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Anlageguts stehen, sind als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren.
  7. Kleinbetragsrechnung: Bei Rechnungen bis 250 € (inkl. USt) gelten vereinfachte Anforderungen an den Vorsteuerabzug.

Rechtstipps und Best Practices

  • Kostenmanagement: Vergleichen Sie Angebote verschiedener Anbieter, schließen Sie Rahmenverträge ab und prüfen Sie die Wirtschaftlichkeit von Wartungsverträgen. Führen Sie regelmäßig Make-or-Buy-Entscheidungen durch.
  • Erhaltungsaufwand: Beachten Sie die Regelung zum Erhaltungsaufwand. Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur sind in voller Höhe sofort abzugsfähig.
  • Compliance: Stellen Sie sicher, dass Sie ordnungsgemäße Rechnungen, Leistungsnachweise und Verträge vorliegen haben. Achten Sie auf Gewährleistungsansprüche.
  • Steueroptimierung: Planen Sie größere Reparaturen und Wartungsarbeiten möglichst zum Jahresende, um den Gewinn zu mindern. Nutzen Sie Investitionsabzugsbeträge (IAB), um die Steuerlast zu senken.
  • Digital-AfA: Beachten Sie die Regelungen zur Digital-AfA (BMF Schreiben vom 22.02.2021). Software und Hardware können über eine Nutzungsdauer von einem Jahr abgeschrieben werden.