SKR03 Aufwand Materialaufwand

Konto 4300

Bezogene Leistungen 19% Vorsteuer

Kontonummer

4300

Kontoart

Aufwand

Kategorie

Materialaufwand

Zusammenfassung

Das Konto 4300 “Bezogene Leistungen 19% Vorsteuer” erfasst eingekaufte Dienstleistungen und Fremdleistungen mit 19% Vorsteuer, die direkt in die betriebliche Leistungserstellung einfließen. Dazu gehören Subunternehmerleistungen, Lohnveredelung und produktionsbezogene Fremdleistungen.

Verwendungszweck

Typische bezogene Leistungen: Subunternehmerleistungen, Lohnveredelung, Montagearbeiten durch Dritte, Fremdproduktion, Outsourcing von Produktionsschritten. Abgrenzung: Produktionsbezogene Leistungen auf 4300, allgemeine Dienstleistungen (Beratung, Wartung) auf 6200 - Löhne und Gehälter.

Steuerliche Aspekte

Vorsteuerabzug: 19% Vorsteuer abziehbar bei ordnungsgemäßer Rechnung. Reverse-Charge (§ 13b UStG): Bei Bauleistungen, Gebäudereinigung keine Vorsteuer vom Leistenden, sondern Steuerschuldnerschaft geht über. Abgrenzung Material/Personal: Echte Fremdleistung vs. Arbeitnehmerüberlassung (Scheinselbstständigkeit prüfen).

Buchungsbeispiele

1. Subunternehmerrechnung:

Soll: Bezogene Leistungen 19% VSt (4300)   3.000,00 €
Soll: Abziehbare Vorsteuer 19% (1570)        570,00 €
Haben: Verbindlichkeiten LuL (3100)        3.570,00 €

2. Lohnveredelung (Lackierung extern):

Soll: Bezogene Leistungen 19% VSt (4300)   1.500,00 €
Soll: Abziehbare Vorsteuer 19% (1570)        285,00 €
Haben: Bank (1200)                         1.785,00 €

3. Reverse-Charge Bauleistung (§ 13b):

Soll: Bezogene Leistungen (4315)           5.000,00 €
Soll: Abziehbare Vorsteuer 19% (1570)        950,00 €
Haben: Verbindlichkeiten LuL (3100)        5.000,00 €
Haben: Umsatzsteuer 19% (3806)               950,00 €

4. Montage durch Fremdfirma:

Soll: Bezogene Leistungen 19% VSt (4300)   2.000,00 €
Soll: Abziehbare Vorsteuer 19% (1570)        380,00 €
Haben: Verbindlichkeiten LuL (3100)        2.380,00 €

5. Skonto bei Zahlung:

Soll: Verbindlichkeiten LuL (3100)         3.570,00 €
Haben: Bank (1200)                         3.498,60 €
Haben: Erhaltene Skonti (2730)                60,00 €
Haben: Abziehbare Vorsteuer 19% (1570)        11,40 €

Häufige Fehler und Fallstricke

  1. Falsche Kontozuordnung: Beratungsleistungen gehören auf 6200 - Löhne und Gehälter, nicht auf 4300.

  2. Reverse-Charge nicht beachtet: Bei Bauleistungen § 13b UStG beachten, sonst doppelte USt.

  3. Scheinselbstständigkeit: Prüfen, ob echte Fremdleistung oder verdeckte Arbeitnehmerüberlassung.

  4. Vorsteuer vergessen: Bei jeder bezogenen Leistung Vorsteuer separat buchen.

  5. Materialkosten vermischt: Materialien des Subunternehmers gehören zu dessen Leistung, eigenes Material auf 4100 - Wareneingang 19% Vorsteuer.

  6. Werkvertrag vs. Dienstvertrag: Werkvertrag (Erfolg geschuldet) auf 4300, Dienstvertrag (Zeit geschuldet) ggf. 6200.

  7. Lizenzgebühren falsch: Softwarelizenzen sind keine bezogenen Leistungen, sondern immat erielle Wirtschaftsgüter.

Rechtstipps und Best Practices

Subunternehmer-Management: Rahmenverträge, Qualitätssicherung, Kapazitätsplanung, Zuverlässigkeitsprüfung. Make-or-Buy-Entscheidung: Kostenvergleich Eigenproduktion vs. Fremdbezug, Qualitätssicherung, Lieferzeiten, Abhängigkeiten. Reverse-Charge-Prüfung: Bei Baugewerbe, Gebäudereinigung, Schrotthandel § 13b beachten, sonst Nachforderung Finanzamt. Compliance: Werkverträge vs. Arbeitnehmerüberlassung, Scheinselbstständigkeit vermeiden, Sozialversicherung prüfen. Vertragsgestaltung: Leistungsbeschreibung, Termine, Vergütung, Gewährleistung, Haftung regeln.