Konto 4300
Bezogene Leistungen 19% Vorsteuer
Kontonummer
4300
Kontoart
Aufwand
Kategorie
Materialaufwand
Zusammenfassung
Das Konto 4300 “Bezogene Leistungen 19% Vorsteuer” erfasst eingekaufte Dienstleistungen und Fremdleistungen mit 19% Vorsteuer, die direkt in die betriebliche Leistungserstellung einfließen. Dazu gehören Subunternehmerleistungen, Lohnveredelung und produktionsbezogene Fremdleistungen.
Verwendungszweck
Typische bezogene Leistungen: Subunternehmerleistungen, Lohnveredelung, Montagearbeiten durch Dritte, Fremdproduktion, Outsourcing von Produktionsschritten. Abgrenzung: Produktionsbezogene Leistungen auf 4300, allgemeine Dienstleistungen (Beratung, Wartung) auf 6200 - Löhne und Gehälter.
Steuerliche Aspekte
Vorsteuerabzug: 19% Vorsteuer abziehbar bei ordnungsgemäßer Rechnung. Reverse-Charge (§ 13b UStG): Bei Bauleistungen, Gebäudereinigung keine Vorsteuer vom Leistenden, sondern Steuerschuldnerschaft geht über. Abgrenzung Material/Personal: Echte Fremdleistung vs. Arbeitnehmerüberlassung (Scheinselbstständigkeit prüfen).
Buchungsbeispiele
1. Subunternehmerrechnung:
Soll: Bezogene Leistungen 19% VSt (4300) 3.000,00 €
Soll: Abziehbare Vorsteuer 19% (1570) 570,00 €
Haben: Verbindlichkeiten LuL (3100) 3.570,00 €
2. Lohnveredelung (Lackierung extern):
Soll: Bezogene Leistungen 19% VSt (4300) 1.500,00 €
Soll: Abziehbare Vorsteuer 19% (1570) 285,00 €
Haben: Bank (1200) 1.785,00 €
3. Reverse-Charge Bauleistung (§ 13b):
Soll: Bezogene Leistungen (4315) 5.000,00 €
Soll: Abziehbare Vorsteuer 19% (1570) 950,00 €
Haben: Verbindlichkeiten LuL (3100) 5.000,00 €
Haben: Umsatzsteuer 19% (3806) 950,00 €
4. Montage durch Fremdfirma:
Soll: Bezogene Leistungen 19% VSt (4300) 2.000,00 €
Soll: Abziehbare Vorsteuer 19% (1570) 380,00 €
Haben: Verbindlichkeiten LuL (3100) 2.380,00 €
5. Skonto bei Zahlung:
Soll: Verbindlichkeiten LuL (3100) 3.570,00 €
Haben: Bank (1200) 3.498,60 €
Haben: Erhaltene Skonti (2730) 60,00 €
Haben: Abziehbare Vorsteuer 19% (1570) 11,40 €
Häufige Fehler und Fallstricke
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Falsche Kontozuordnung: Beratungsleistungen gehören auf 6200 - Löhne und Gehälter, nicht auf 4300.
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Reverse-Charge nicht beachtet: Bei Bauleistungen § 13b UStG beachten, sonst doppelte USt.
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Scheinselbstständigkeit: Prüfen, ob echte Fremdleistung oder verdeckte Arbeitnehmerüberlassung.
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Vorsteuer vergessen: Bei jeder bezogenen Leistung Vorsteuer separat buchen.
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Materialkosten vermischt: Materialien des Subunternehmers gehören zu dessen Leistung, eigenes Material auf 4100 - Wareneingang 19% Vorsteuer.
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Werkvertrag vs. Dienstvertrag: Werkvertrag (Erfolg geschuldet) auf 4300, Dienstvertrag (Zeit geschuldet) ggf. 6200.
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Lizenzgebühren falsch: Softwarelizenzen sind keine bezogenen Leistungen, sondern immat erielle Wirtschaftsgüter.
Rechtstipps und Best Practices
Subunternehmer-Management: Rahmenverträge, Qualitätssicherung, Kapazitätsplanung, Zuverlässigkeitsprüfung. Make-or-Buy-Entscheidung: Kostenvergleich Eigenproduktion vs. Fremdbezug, Qualitätssicherung, Lieferzeiten, Abhängigkeiten. Reverse-Charge-Prüfung: Bei Baugewerbe, Gebäudereinigung, Schrotthandel § 13b beachten, sonst Nachforderung Finanzamt. Compliance: Werkverträge vs. Arbeitnehmerüberlassung, Scheinselbstständigkeit vermeiden, Sozialversicherung prüfen. Vertragsgestaltung: Leistungsbeschreibung, Termine, Vergütung, Gewährleistung, Haftung regeln.