Konto 5800
Erlöse aus Anlagenabgang
Kontonummer
5800
Kontoart
Ertrag
Kategorie
Sonstige betriebliche Erträge
Zusammenfassung
Das Konto 5800 “Erlöse aus Anlagenabgang” im SKR05 wird zur Erfassung von Erlösen verwendet, die aus dem Verkauf oder der Entsorgung von Anlagegütern stammen. Es zählt zu den sonstigen betrieblichen Erträgen und unterstützt die präzise Zuordnung von Erlösen zu den entsprechenden Kostenstellen.
Verwendungszweck
Das Konto 5800 wird verwendet, um Erlöse zu erfassen, die durch den Verkauf von Anlagevermögen entstehen. Typische Anwendungsfälle sind der Verkauf von Maschinen, Fahrzeugen oder Büroausstattung, die nicht mehr benötigt werden. Bei einer solchen Transaktion wird der erzielte Verkaufserlös auf diesem Konto gebucht, während die Abschreibung des entsprechenden Anlageguts separat behandelt wird.
In der Praxis könnte ein produzierendes Unternehmen, das eine Maschine durch ein moderneres Modell ersetzt, den Verkaufserlös der alten Maschine auf dieses Konto buchen. Dies hilft, die wirtschaftliche Leistung der Anlagegüter im Unternehmen zu dokumentieren und zu analysieren.
Ein weiterer Anwendungsfall ist die Entsorgung von Anlagegütern, die keine wirtschaftliche Nutzung mehr haben. Auch hier wird ein möglicher Veräußerungserlös über das Konto 5800 gebucht. Die Zuordnung zu Kostenstellen erfolgt, um die Verantwortlichkeit und Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Bereiche im Unternehmen zu überwachen.
Kostenrechnerische Aspekte
In der Kostenrechnung ist das Konto 5800 von Bedeutung, da es die Zuordnung von Erlösen aus Anlagenabgängen zu bestimmten Kostenstellen ermöglicht. Diese Zuordnung ist wichtig, um die Rentabilität einzelner Unternehmensbereiche zu analysieren. Die Ergebnisse werden häufig im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) zusammengefasst, um eine ganzheitliche Sicht auf die Kosten und Erlöse zu erhalten.
Die Erlöse aus Anlagenabgängen werden oft den Kostenstellen zugeordnet, die für die Nutzung der verkauften Anlagegüter verantwortlich waren. So kann beispielsweise der Erlös aus dem Verkauf einer Maschine der Produktionskostenstelle zugeordnet werden, um die Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Produktion zu bewerten.
Steuerliche Aspekte
Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen unterliegen der Umsatzsteuer. Für Erlöse aus Anlagenabgängen ist in der Regel der Standardsteuersatz von 19% anzuwenden. Es ist wichtig, in der Buchhaltung die korrekte Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen, um den GoBD-Anforderungen gerecht zu werden.
Steuerlich ist der Verkauf von Anlagegütern auch im Hinblick auf die Gewinnermittlung relevant. Die Differenz zwischen Buchwert und Verkaufserlös muss korrekt erfasst werden, da sie den steuerpflichtigen Gewinn beeinflusst. Eine genaue Buchführung und Dokumentation sind unerlässlich, um im Fall einer Betriebsprüfung die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften nachweisen zu können.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Verkauf einer alten Maschine
Soll: 1200 Bank – 11.900 € Haben: 5800 Erlöse aus Anlagenabgang – 10.000 € Haben: 4800 Umsatzsteuer – 1.900 €
Ein Unternehmen verkauft eine nicht mehr benötigte Maschine für 10.000 € zuzüglich 19% Umsatzsteuer.
Beispiel 2: Verkauf eines Bürocomputers
Soll: 1200 Bank – 714 € Haben: 5800 Erlöse aus Anlagenabgang – 600 € Haben: 4800 Umsatzsteuer – 114 €
Ein alter Bürocomputer wird für 600 € zuzüglich 19% Umsatzsteuer verkauft.
Beispiel 3: Entsorgung einer abgeschriebenen Maschine ohne Erlös
Keine Buchung auf Konto 5800 erforderlich, da kein Erlös erzielt wird.
Der Buchwert der Maschine wird ausgebucht und ggf. auf einem Verlustkonto erfasst.
Häufige Fehler und Fallstricke
- Falsche Umsatzsteuerberechnung: Oft wird der Erlös ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer gebucht. Es ist wichtig, die korrekte Umsatzsteuer auszuweisen.
- Keine Zuordnung zu Kostenstellen: Versäumen Sie nicht, die Erlöse den richtigen Kostenstellen zuzuordnen, um die Wirtschaftlichkeit korrekt auszuwerten.
- Falsche Buchung bei Entsorgung: Bei Entsorgung ohne Erlös sollte das Konto nicht verwendet werden; stattdessen sollte der Buchwert richtig ausgebucht werden.
- Unterlassene Dokumentation: Fehlende oder unzureichende Dokumentation des Verkaufs kann zu Problemen bei Betriebsprüfungen führen.
- Verwechslung mit laufenden Erträgen: Erlöse aus Anlagenabgängen sollten nicht mit regulären Betriebserträgen verwechselt werden.
Rechtstipps und Best Practices
- Dokumentieren Sie alle Verkäufe und Entsorgungen sorgfältig, um bei steuerlichen Überprüfungen den Nachweis führen zu können.
- Überprüfen Sie regelmäßig die Zuordnung der Erlöse zu den Kostenstellen, um die Profitabilität einzelner Abteilungen im Blick zu behalten.
- Führen Sie interne Schulungen durch, um sicherzustellen, dass alle Buchhalter die korrekten Buchungssätze und steuerlichen Vorgaben kennen.
- Nutzen Sie Softwarelösungen, die die Einhaltung von GoBD und die korrekte Umsatzsteuerabwicklung unterstützen.
- Prüfen Sie regelmäßig die Aktualität des Kontenrahmens, um sicherzustellen, dass alle Buchungen den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen.