Konto 8200
Erlöse aus Anlagenabgang
Kontonummer
8200
Kontoart
Ertrag
Kategorie
Sonstige betriebliche Erträge
Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen
Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:
Zusammenfassung
Das Konto 8200 (SKR03) / 4200 (SKR04) / 5800 (SKR05) erfasst Erlöse aus dem Verkauf von [Anlagevermögen](/lexikon/glossar/anlagevermoegen “Anlagevermögen - Definition und Bedeutung”): Gebrauchte Maschinen, Fahrzeuge, Geschäftsausstattung, Immobilien. Die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Restbuchwert stellt einen Gewinn oder Verlust dar, der auf diesem Konto verbucht wird.
Meta-Title: Erlöse Anlagenabgang: Konto für Verkauf Anlagegüter
Meta-Description: Erlöse aus Anlagenabgang (SKR03: 8200) richtig buchen. Inklusive Buchungsbeispiele, steuerliche Aspekte und Hinweise zu Umsatzsteuer und Restbuchwert.
Verwendungszweck
Dieses Konto wird verwendet für den Verkauf von Anlagegütern wie Maschinen, PKW/LKW, Geschäftsausstattung, Immobilien sowie für den Verkauf von Schrott und Altmetall. Die korrekte Berechnung des Gewinns oder Verlusts ist entscheidend:
Berechnung: Verkaufspreis - Restbuchwert = Gewinn/Verlust.
Steuerliche Aspekte
Umsatzsteuer: Grundsätzlich unterliegt der Verkauf von Anlagevermögen der Umsatzsteuer (derzeit 19%), es sei denn, es handelt sich um bestimmte Grundstücksverkäufe. Gewinn/Verlust: Der Unterschied zwischen dem Verkaufserlös und dem Restbuchwert stellt einen steuerpflichtigen Gewinn oder einen steuerlich absetzbaren Verlust dar. Privatnutzung: Wurde das Anlagegut zuvor auch privat genutzt, ist eine anteilige Versteuerung der Entnahme vorzunehmen. Abschreibungen: Die kumulierten Abschreibungen (AfA) sind bei der Ermittlung des Restbuchwerts zu berücksichtigen.
Buchungsbeispiele
Die folgenden Buchungsbeispiele zeigen, wie Erlöse aus Anlagenabgängen in verschiedenen Szenarien gebucht werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Kontonummern für die verschiedenen Kontenrahmen (SKR03, SKR04, SKR05).
1. PKW-Verkauf (AK 30.000 €, AfA 20.000 €, Restbuchwert 10.000 €, Verkauf 12.000 € netto):
| Konto | SKR03 | SKR04 | SKR05 | Soll (€) | Haben (€) |
|---|---|---|---|---|---|
| Bank | 1200 | 1800 | 1200 | 14.280,00 | |
| Fuhrpark | 0320 | 0520 | - | 10.000,00 | |
| Erlöse aus Anlagenabgang | 8200 | 4200 | 5800 | 2.000,00 | |
| Umsatzsteuer 19% | 1776 | 3806 | 3730 | 2.280,00 |
Buchungssatz (SKR03): Soll Bank (1200) 14.280,00 € an Haben Fuhrpark (0320) 10.000,00 €, Erlöse aus Anlagenabgang (8200) 2.000,00 €, Umsatzsteuer 19% (1776) 2.280,00 €
2. Maschinenverkauf mit Verlust (Restbuchwert 15.000 €, Verkauf 10.000 € netto):
| Konto | SKR03 | SKR04 | SKR05 | Soll (€) | Haben (€) |
|---|---|---|---|---|---|
| Bank | 1200 | 1800 | 1200 | 11.900,00 | |
| Verlust aus Anlagenabgang | 6725 | 7425 | 7400 | 5.000,00 | |
| Technische Anlagen und Maschinen | 0210 | 0400 | 0030 | 15.000,00 | |
| Umsatzsteuer 19% | 1776 | 3806 | 3730 | 1.900,00 |
Buchungssatz (SKR03): Soll Bank (1200) 11.900,00 €, Verlust aus Anlagenabgang (6725) 5.000,00 € an Haben Technische Anlagen und Maschinen (0210) 15.000,00 €, Umsatzsteuer 19% (1776) 1.900,00 €
3. Schrottverkauf:
| Konto | SKR03 | SKR04 | SKR05 | Soll (€) | Haben (€) |
|---|---|---|---|---|---|
| Kasse | 1000 | 1600 | 1000 | 500,00 | |
| Erlöse aus Anlagenabgang | 8200 | 4200 | 5800 | 420,17 | |
| Umsatzsteuer 19% | 1776 | 3806 | 3730 | 79,83 |
Buchungssatz (SKR03): Soll Kasse (1000) 500,00 € an Haben Erlöse aus Anlagenabgang (8200) 420,17 €, Umsatzsteuer 19% (1776) 79,83 €
4. Immobilienverkauf (Restbuchwert 200.000 €, Verkauf 250.000 € - USt-frei):
| Konto | SKR03 | SKR04 | SKR05 | Soll (€) | Haben (€) |
|---|---|---|---|---|---|
| Bank | 1200 | 1800 | 1200 | 250.000,00 | |
| Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | 0010 | 0100 | - | 200.000,00 | |
| Erlöse aus Anlagenabgang | 8200 | 4200 | 5800 | 50.000,00 |
Buchungssatz (SKR03): Soll Bank (1200) 250.000,00 € an Haben Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (0010) 200.000,00 €, Erlöse aus Anlagenabgang (8200) 50.000,00 €
5. Verschrottung (Restbuchwert 500 €, kein Erlös):
| Konto | SKR03 | SKR04 | SKR05 | Soll (€) | Haben (€) |
|---|---|---|---|---|---|
| Verlust aus Anlagenabgang | 6725 | 7425 | 7400 | 500,00 | |
| Technische Anlagen und Maschinen | 0210 | 0400 | 0030 | 500,00 |
Buchungssatz (SKR03): Soll Verlust aus Anlagenabgang (6725) 500,00 € an Haben Technische Anlagen und Maschinen (0210) 500,00 €
Häufige Fehler und Fallstricke
- Restbuchwert vergessen: Das entsprechende Anlagenkonto muss vollständig ausgebucht werden.
- USt vergessen: Der Verkauf von Anlagevermögen ist in der Regel umsatzsteuerpflichtig (Ausnahme: bestimmte Grundstücksverkäufe).
- Privatnutzung: Bei vorheriger privater Nutzung des Anlageguts muss eine Entnahmebesteuerung berücksichtigt werden.
- Gewinn/Verlust nicht ermittelt: Die Differenz zwischen Verkaufserlös und Restbuchwert muss korrekt ermittelt und gebucht werden.
- AfA-Abschluss: Im Verkaufsjahr ist die zeitanteilige Abschreibung (AfA) zu berücksichtigen.
- Verschrottung nicht dokumentiert: Ein Verschrottungsnachweis sollte aufbewahrt werden, um den Abgang des Anlageguts zu dokumentieren.
- Grundstück vs. Gebäude: Unterscheidung beachten, da Grundstücksverkäufe unter Umständen steuerfrei sein können, während Gebäude in der Regel der Umsatzsteuer unterliegen.
Rechtstipps und Best Practices
Verkaufszeitpunkt: Vor dem Verkauf sollte der Restbuchwert des Anlageguts ermittelt und der aktuelle Marktwert recherchiert werden. Vergleichen Sie Angebote von Auktionen, privaten Käufern und Händlern. Gewinnmaximierung: Optimieren Sie den Verkaufszeitpunkt unter steuerlichen Gesichtspunkten. In Jahren mit geringem Gewinn kann der Verkauf von Anlagegütern sinnvoll sein, um den Gewinn zu erhöhen. Sammelverkäufe können ebenfalls geprüft werden. Dokumentation: Bewahren Sie alle relevanten Dokumente auf, wie z.B. Kaufvertrag, Übergabeprotokoll und ggf. einen Verschrottungsnachweis. Schließen Sie die Anlagenkarte des verkauften Anlageguts ab. Steueroptimierung: Nutzen Sie Möglichkeiten zur Steueroptimierung, z.B. durch die Realisierung von Verlusten oder die Steuerung von Gewinnen durch Verrechnung mit Rücklagen. Prüfen Sie, ob die Voraussetzungen für eine steuerbegünstigte Veräußerung gemäß § 16 EStG vorliegen.