Konto 3100
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Kontonummer
3100
Kontoart
Passiva
Kategorie
Verbindlichkeiten
Zusammenfassung
Das Buchungskonto 3100 “Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen” im SKR04 Kontenrahmen dient der Erfassung von Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten. Es wird auf der Passivseite der Bilanz geführt und zeigt die Schulden des Unternehmens aus erhaltenen Lieferungen oder erbrachten Leistungen an.
Verwendungszweck
Das Konto 3100 wird verwendet, um Verbindlichkeiten zu erfassen, die aus der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen durch Lieferanten resultieren. Sobald ein Unternehmen eine Rechnung von einem Lieferanten erhält, aber die Zahlung noch nicht erfolgt ist, wird diese Verbindlichkeit auf dem Konto 3100 gebucht. Es handelt sich um ein Passivkonto, das die Verpflichtung des Unternehmens widerspiegelt, den offenen Rechnungsbetrag in der Zukunft zu begleichen.
In der Praxis wird dieses Konto häufig bei der Beschaffung von Waren oder Dienstleistungen für den täglichen Betrieb eines Unternehmens genutzt. Beispielsweise kann ein mittelständisches Unternehmen Rohstoffe für die Produktion einkaufen und diese auf Rechnung erhalten. Die Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten wird dann auf dem Konto 3100 erfasst, bis die Zahlung erfolgt.
Das Konto ist auch dann relevant, wenn Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, für die später bezahlt wird. Dies kann etwa die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen oder die Beauftragung eines externen Dienstleisters zur Wartung von Maschinen sein. In all diesen Fällen wird die Verbindlichkeit auf dem Konto 3100 erfasst, bis die Rechnung beglichen ist.
Steuerliche Aspekte
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unterliegen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD). Es ist sicherzustellen, dass alle Verbindlichkeiten korrekt und zeitnah erfasst werden, um eine ordnungsgemäße Jahresabschlusserstellung zu gewährleisten. Eine korrekte Erfassung ist auch für die Umsatzsteuer wichtig, da die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen erst dann geltend gemacht werden kann, wenn die Rechnung vorliegt.
Aufgrund der Umsatzsteuerregelungen ist bei der Verbuchung von Eingangsrechnungen auf die korrekte Behandlung der enthaltenen Umsatzsteuerbeträge zu achten. Bei Standardleistungen und -lieferungen beträgt der Umsatzsteuersatz 19%, während für bestimmte Waren und Dienstleistungen ein ermäßigter Satz von 7% gilt. Die Verbuchung der Umsatzsteuer erfolgt auf separaten Konten, während die Nettobeträge auf dem Konto 3100 erfasst werden.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Wareneinkauf auf Rechnung
Soll: 6000 Wareneinkauf – 5.000 €
Soll: 2600 Vorsteuer 19% – 950 €
Haben: 3100 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – 5.950 €
Ein Unternehmen kauft Waren im Wert von 5.000 € netto auf Rechnung. Die Vorsteuer beträgt 950 €, die Gesamtverbindlichkeit beläuft sich auf 5.950 €.
Beispiel 2: Dienstleistungseinkauf auf Rechnung
Soll: 6800 Fremdleistungen – 2.000 €
Soll: 2600 Vorsteuer 19% – 380 €
Haben: 3100 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – 2.380 €
Ein Unternehmen beauftragt eine Beratungsfirma für eine Dienstleistung im Wert von 2.000 € netto. Die Rechnung wird mit 380 € Vorsteuer ausgestellt.
Beispiel 3: Zahlung einer Verbindlichkeit
Soll: 3100 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – 5.950 €
Haben: 1200 Bank – 5.950 €
Das Unternehmen begleicht eine offene Verbindlichkeit durch Banküberweisung.
Häufige Fehler und Fallstricke
- Falsche Erfassung der Umsatzsteuer: Achten Sie darauf, den richtigen Steuersatz (19% oder 7%) zu verwenden und die Vorsteuer korrekt zu buchen.
- Verspätete Erfassung von Rechnungen: Stellen Sie sicher, dass alle Verbindlichkeiten zeitnah in der Buchhaltung erfasst werden, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
- Falsche Kontoansprache: Verwenden Sie das richtige Konto für Verbindlichkeiten, um eine korrekte Bilanzdarstellung zu gewährleisten.
- Nichtabgleich von Kontoauszügen: Überprüfen Sie regelmäßig, ob Zahlungen korrekt verbucht und Verbindlichkeiten beglichen wurden.
- Fehlende Belegnachweise: Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsbelege ordnungsgemäß auf, um den GoBD-Anforderungen zu entsprechen.
Rechtstipps und Best Practices
- Rechnungen sorgfältig prüfen: Überprüfen Sie alle Eingangsrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, bevor Sie diese buchen.
- Regelmäßige Kontenabstimmung: Führen Sie regelmäßig Abstimmungen durch, um sicherzustellen, dass alle Verbindlichkeiten korrekt erfasst und keine unbezahlten Rechnungen übersehen werden.
- GoBD-konforme Buchführung: Halten Sie sich an die Vorgaben der GoBD, um bei Betriebsprüfungen keine Probleme zu bekommen.
- Digitale Belegablage: Nutzen Sie moderne Buchhaltungssoftware und digitale Archivierung, um Belege effizient zu verwalten und einfach zugänglich zu machen.
- Liquiditätsplanung: Behalten Sie die Fälligkeitstermine von Verbindlichkeiten im Auge, um Ihre Liquidität effektiv zu steuern.
Siehe auch
Verwandte Begriffe im Glossar: