Konto 1570
Abziehbare Vorsteuer 7%
Kontonummer
1570
Kontoart
Aktiva
Kategorie
Vorsteuer
Zusammenfassung
Das Buchungskonto 1570 “Abziehbare Vorsteuer 7%” im SKR03-Kontenrahmen wird eingesetzt, um Vorsteuerbeträge aus Eingangsrechnungen mit einem ermäßigten Steuersatz von 7% zu erfassen. Es handelt sich um ein Aktivkonto, das die abziehbaren Vorsteuerbeträge aus dem Einkauf von Waren und Dienstleistungen aufzeichnet.
Verwendungszweck
Das Konto 1570 wird immer dann verwendet, wenn ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen erwirbt, die mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% belegt sind. Typische Anwendungsfälle umfassen den Einkauf von Lebensmitteln, Büchern oder Kunstgegenständen, die in Deutschland unter den ermäßigten Steuersatz fallen. Beim Erhalt einer Eingangsrechnung mit ausgewiesener Vorsteuer in Höhe von 7% wird der entsprechende Vorsteuerbetrag auf dieses Konto gebucht.
Ein konkretes Beispiel wäre der Einkauf von Büchern für ein Unternehmen, das diese als Betriebsausgabe geltend macht. Die auf der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer wird dabei auf das Konto 1570 gebucht, während der Nettobetrag der Bücher auf ein entsprechendes Aufwandskonto gebucht wird.
Ein weiteres Beispiel ist der Erwerb von Kunstwerken zur Dekoration von Geschäftsräumen. Auch hier wird die Vorsteuer mit 7% auf dem Konto 1570 erfasst, während der Nettobetrag den Anschaffungskosten der Kunstwerke zugerechnet wird.
Steuerliche Aspekte
Die Erfassung der Vorsteuer auf dem Konto 1570 erfolgt gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD). Unternehmen sind verpflichtet, die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen korrekt und nachvollziehbar zu erfassen, um diese im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen zu können. Die abziehbare Vorsteuer reduziert die Zahllast der Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt.
Es ist wichtig, dass die Eingangsrechnungen alle erforderlichen Angaben enthalten, um den Vorsteuerabzug zu ermöglichen. Dazu gehören unter anderem der vollständige Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers sowie die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Fehlerhafte oder unvollständige Rechnungen können dazu führen, dass der Vorsteuerabzug versagt wird.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Einkauf von Büchern
Soll: 1570 Abziehbare Vorsteuer 7% – 70 € Haben: 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – 1.070 €
Ein Unternehmen kauft Bücher im Wert von 1.000 € netto. Die Vorsteuer von 70 € wird auf das Konto 1570 gebucht. Der Gesamtbetrag der Rechnung beträgt 1.070 €.
Beispiel 2: Erwerb von Kunstwerken
Soll: 1570 Abziehbare Vorsteuer 7% – 140 € Haben: 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – 2.140 €
Ein Kunstwerk wird für 2.000 € netto erworben. Die abziehbare Vorsteuer beträgt 140 €, die auf das Konto 1570 gebucht wird. Die Verbindlichkeit beträgt insgesamt 2.140 €.
Beispiel 3: Kauf von Lebensmitteln
Soll: 1570 Abziehbare Vorsteuer 7% – 35 € Haben: 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – 535 €
Lebensmittel werden für 500 € netto gekauft. Die abziehbare Vorsteuer von 35 € wird auf das Konto 1570 gebucht, der Gesamtbetrag der Rechnung beträgt 535 €.
Häufige Fehler und Fallstricke
- Falsche Zuordnung des Steuersatzes: Häufig wird irrtümlich der Standardsteuersatz von 19% statt des ermäßigten Satzes von 7% verwendet.
- Fehlende oder fehlerhafte Rechnungsangaben: Unvollständige Rechnungen können den Vorsteuerabzug gefährden.
- Falsches Konto verwendet: Statt des Kontos 1570 wird häufig ein anderes Vorsteuerkonto verwendet.
- Nicht rechtzeitige Erfassung: Verzögerungen bei der Erfassung können zu Problemen bei der Umsatzsteuervoranmeldung führen.
- Unvollständige Belegsammlung: Alle Belege müssen lückenlos und gut dokumentiert sein.
- Falsche Zuordnung von Geschäftsvorfällen: Buchungen müssen korrekt den entsprechenden Geschäftsvorfällen zugeordnet werden.
- Nichtbeachtung von GoBD-Anforderungen: Die GoBD-konforme Erfassung ist entscheidend für den Vorsteuerabzug.
Rechtstipps und Best Practices
- Regelmäßige Prüfung der Eingangsrechnungen: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Informationen vorhanden sind, um den Vorsteuerabzug zu rechtfertigen.
- GoBD-konforme Buchführung: Nutzen Sie ein zertifiziertes Buchhaltungsprogramm, um die Einhaltung der GoBD sicherzustellen.
- Trennung von Vorsteuerkonten: Führen Sie getrennte Konten für verschiedene Steuersätze, um die Übersichtlichkeit zu wahren.
- Schulung des Buchhaltungspersonals: Stellen Sie sicher, dass Ihr Personal über die aktuellen steuerlichen Regelungen informiert ist.
- Regelmäßige Abstimmung der Konten: Überprüfen Sie regelmäßig die Kontensalden, um Fehler frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren.