Konto 1300
Sonstige Vermögensgegenstände
Kontonummer
1300
Kontoart
Aktiva
Kategorie
Sonstige Forderungen
Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen
Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:
Zusammenfassung
Konto 1300 steht im SKR04 in der Kontengruppe 13 und führt Ansprüche, die dem Betrieb zustehen, aber nicht aus dem Verkauf an Kunden stammen. In der Bilanz erscheinen sie unter den sonstigen Vermögensgegenständen nach § 266 Abs. 2 B. II. 4 HGB und gehören zum Umlaufvermögen. Für die Restlaufzeit hält der SKR04 die Unterkonten 1301 für bis zu einem Jahr und 1305 für mehr als ein Jahr bereit. Im SKR03 ist es das Konto 1500.
Verwendungszweck
Auf 1300 buchst du Ansprüche außerhalb des Liefer- und Leistungsverkehrs:
- geleistete Kautionen, die nach Vertragsende zurückfließen
- Erstattungsansprüche gegenüber Behörden und Versicherungen
- Vorschüsse und verauslagte Beträge, die erstattet werden
- feststehende Bonus- und Provisionsansprüche gegen Lieferanten
- Ansprüche aus Schadensfällen, sobald sie dem Grunde nach anerkannt sind
Angesetzt wird der Nennwert, solange der Eingang nicht gefährdet ist. Die Trennung nach Restlaufzeit ist keine Formalie, sondern Voraussetzung für den Bilanzvermerk nach § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB.
Kundenforderungen gehören auf das Konto der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und nicht hierher.
Abgrenzung zu anderen Konten
- 1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: für Ansprüche aus dem Kundengeschäft.
- 1310 Forderungen gegen Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer und 1330 Forderungen gegen sonstige Gesellschafter: gesondert auszuweisende Ansprüche gegen Organe und Anteilseigner.
- 1340 Forderungen gegen Personal aus Lohn- und Gehaltsabrechnung: für Vorschüsse und Überzahlungen an Mitarbeitende.
- 1350 Kautionen: das speziellere Konto, wenn Kautionen getrennt ausgewertet werden sollen.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Mietkaution für Geschäftsräume, 3.000,00 EUR per Bank
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 1300 Sonstige Vermögensgegenstände | 3.000,00 EUR | |
| 1800 Bank | 3.000,00 EUR |
Im SKR03 lautet die Buchung 1500 an 1200.
Beispiel 2: Erstattungsanspruch aus einem Versicherungsschaden, 4.500,00 EUR
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 1300 Sonstige Vermögensgegenstände | 4.500,00 EUR | |
| 4830 Sonstige betriebliche Erträge | 4.500,00 EUR |
Im SKR03 lautet die Buchung 1500 an 2700.
Beispiel 3: Rückzahlung der Kaution nach Auszug
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 1800 Bank | 3.000,00 EUR | |
| 1300 Sonstige Vermögensgegenstände | 3.000,00 EUR |
Im SKR03 lautet die Buchung 1200 an 1500.
Steuerliche Aspekte
Geldforderungen werden nach § 253 Abs. 1 HGB mit dem Nennwert angesetzt. Zum Abschlussstichtag verlangt § 253 Abs. 4 HGB eine Abschreibung, sobald der beizulegende Wert niedriger ist. Bei einem streitigen oder gefährdeten Anspruch ist deshalb eine Wertberichtigung zu prüfen und zu dokumentieren.
Für den Ausweis gilt § 268 Abs. 4 HGB. Satz 1 verlangt bei jedem gesondert ausgewiesenen Forderungsposten den Vermerk des Betrags mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Satz 2 verlangt für Beträge, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen und einen größeren Umfang haben, eine Erläuterung im Anhang. Die Unterkonten 1301 und 1305 liefern die Zahlen für diesen Vermerk ohne Nacharbeit.
Umsatzsteuerlich sind die typischen Vorgänge neutral. Eine Kaution ist kein Entgelt, echter Schadensersatz ebenfalls nicht. Bei Boni und Provisionen ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine steuerpflichtige Leistung vorliegt oder eine Entgeltminderung, die nach § 17 UStG die Bemessungsgrundlage ändert.
Häufige Fehler
- Unklare Beträge geparkt. Das Konto ist kein Zwischenlager für Vorgänge ohne Zuordnung; jeder Saldo braucht einen belegbaren Anspruch.
- Kundenforderungen mit erfasst. Sie gehören auf 1200 und verfälschen sonst den Bilanzausweis.
- Keine Trennung nach Restlaufzeit. Ohne 1301 und 1305 fehlen die Angaben für den Vermerk nach § 268 Abs. 4 HGB.
- Kaution als Mietaufwand gebucht. Der Betrag ist ein Rückzahlungsanspruch, kein Aufwand des Jahres.
- Ansprüche gegen Gesellschafter im Sammelkonto. Sie sind gesondert auszuweisen und gehören auf 1330 oder 1310.
FAQ
Was ist Konto 1300 SKR04 im SKR03?
Es ist das Konto 1500. Inhalt und Bilanzausweis sind gleich, nur die Nummerierung und die Unterkonten für die Restlaufzeit unterscheiden sich zwischen den beiden Kontenrahmen.
Wann nutze ich 1300 und wann 1350?
1350 ist das speziellere Konto für Kautionen. Wer viele Kautionen hält, etwa aus mehreren Mietverhältnissen, gewinnt damit an Übersicht und kann die Rückzahlungen leichter nachverfolgen. Für einzelne, seltene Kautionen genügt das Sammelkonto 1300.
Muss ich einen Anspruch buchen, der noch nicht anerkannt ist?
Ein Anspruch wird erst aktiviert, wenn er hinreichend sicher ist, also dem Grunde und der Höhe nach feststeht oder zumindest so gut wie sicher realisiert wird. Ein bestrittener Schadensersatzanspruch aus einem laufenden Verfahren erfüllt das in der Regel nicht. Die Einschätzung gehört mit dem Steuerberater abgestimmt und dokumentiert.
Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR 03, Art.-Nr. 11174 (bzw. SKR 04, Art.-Nr. 11175), Stand 2026; Kontozweck geprueft gegen buchungssatz.de am 2026-09-08.