Konto 0027
Gebäude auf fremdem Grund und Boden
Kontonummer
0027
Kontoart
Aktiva
Kategorie
Sachanlagen
Zusammenfassung
Das Buchungskonto 0027 “Gebäude auf fremdem Grund und Boden” im SKR04 dient der Erfassung von Sachanlagen, nämlich Gebäuden, die auf Grundstücken erbaut wurden, die nicht im Eigentum des Unternehmens stehen. Dieses Konto ist ein Aktivkonto und wird genutzt, um den Wert solcher Gebäude in der Bilanz korrekt darzustellen.
Verwendungszweck
Das Konto 0027 wird verwendet, wenn ein Unternehmen ein Gebäude auf einem Grundstück errichtet oder erwirbt, das nicht in seinem Eigentum ist. Solche Fälle treten häufig auf, wenn ein Unternehmen langfristige Mietverträge abschließt, die es ihm erlauben, auf dem gemieteten Grundstück ein Gebäude zu errichten. Der Wert des Gebäudes wird auf diesem Konto erfasst, um die Vermögenslage des Unternehmens korrekt abzubilden.
In der Praxis findet die Erfassung auf diesem Konto zum Beispiel Anwendung, wenn ein Unternehmen eine Produktionshalle auf einem gepachteten Grundstück errichtet. Auch bei Bürobauten, die auf fremdem Grund errichtet werden, wird dieses Konto verwendet. Wichtig ist, dass das Gebäude im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens steht und dieses die baulichen Investitionen getätigt hat.
Das Konto wird auch bei der Erfassung von Umbauten oder Erweiterungen bestehender Gebäude auf fremdem Grund genutzt. Hierbei handelt es sich um Investitionen, die das Unternehmen tätigt, um die Nutzung des fremden Bodens zu optimieren. Solche Investitionen werden ebenfalls auf dem Konto 0027 erfasst, solange das rechtliche Eigentum des Bodens nicht beim Unternehmen liegt.
Steuerliche Aspekte
Für Gebäude auf fremdem Grund und Boden gelten spezielle steuerliche Regelungen. Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) müssen diese Anlagen getrennt von anderen Sachanlagen erfasst werden. Die Abschreibung erfolgt in der Regel linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Gebäudes. Steuerlich relevant ist, dass das Gebäude trotz des fremden Bodens als Wirtschaftsgut des Unternehmens gilt.
Umsatzsteuerlich ist der Bau eines Gebäudes auf fremdem Grund dann relevant, wenn das Unternehmen die Bauleistung von einem Dritten erwirbt. In diesem Fall unterliegt die Leistung dem regulären Umsatzsteuersatz von 19%. Bei der späteren Nutzung des Gebäudes kann es je nach Geschäftstätigkeit zu unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Betrachtungen kommen.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Bau einer Lagerhalle
Soll: 0027 Gebäude auf fremdem Grund und Boden – 500.000 €
Haben: 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – 500.000 €
Ein Unternehmen hat eine Lagerhalle auf einem gepachteten Grundstück errichtet. Die Kosten belaufen sich auf 500.000 €. Diese werden auf dem Konto 0027 erfasst.
Beispiel 2: Erweiterung eines bestehenden Büros
Soll: 0027 Gebäude auf fremdem Grund und Boden – 150.000 €
Haben: 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – 150.000 €
Das Unternehmen erweitert sein Bürogebäude, das auf gemietetem Land steht. Die Erweiterungskosten betragen 150.000 € und werden dem Konto 0027 zugerechnet.
Beispiel 3: Abschreibung einer Produktionshalle
Soll: 6200 Abschreibungen auf Sachanlagen – 20.000 €
Haben: 0027 Gebäude auf fremdem Grund und Boden – 20.000 €
Eine jährliche Abschreibung von 20.000 € wird für die Produktionshalle auf fremdem Grund vorgenommen.
Häufige Fehler und Fallstricke
- Falsche Zuordnung: Gebäude auf eigenem Grund fälschlicherweise auf Konto 0027 gebucht. Diese gehören auf ein anderes Sachanlagekonto.
- Nichtberücksichtigung von Abschreibungen: Die regelmäßige Abschreibung auf den Wert des Gebäudes wird vergessen, was zu einer falschen Vermögensdarstellung führt.
- Fehlende Abgrenzung: Investitionen in Gebäude auf fremdem Grund werden nicht von anderen baulichen Maßnahmen abgegrenzt.
- Umsatzsteuerliche Fehlbehandlung: Die Vorsteuer aus Bauleistungen wird nicht korrekt erfasst oder geltend gemacht.
- Nichtbeachtung von Mietverträgen: Änderungen im Pacht- oder Mietvertrag, die die Nutzungsdauer beeinflussen, werden nicht berücksichtigt.
Rechtstipps und Best Practices
- Vertragliche Klarheit: Stellen Sie sicher, dass alle baulichen Maßnahmen auf Grundlage eines klaren Vertrags erfolgen, der die Nutzungsdauer und Eigentumsverhältnisse regelt.
- Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie regelmäßig die Nutzungsdauer von Gebäuden auf fremdem Grund, um korrekte Abschreibungen vorzunehmen.
- Dokumentation: Halten Sie alle Investitionen und Änderungen an Gebäuden detailliert fest, um steuerliche und buchhalterische Nachweise zu sichern.
- Steuerberatung: Konsultieren Sie regelmäßig einen Steuerberater, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Regelungen eingehalten werden.
- GoBD-Konformität: Stellen Sie sicher, dass die Buchführung den Anforderungen der GoBD entspricht, um Beanstandungen durch das Finanzamt zu vermeiden.
Siehe auch
Verwandte Begriffe im Glossar: