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Steuerrecht

VGA

Definition

Die Abkürzung VGA steht für “Verdeckte Gewinnausschüttung”. Es handelt sich dabei um eine Zuwendung einer Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter oder ihnen nahestehende Personen, die nicht offen als Gewinnanteil ausgewiesen wird und somit steuerlich nicht korrekt behandelt wird.

Bedeutung in der Praxis

Verdeckte Gewinnausschüttungen (VGA) sind in der Praxis besonders für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) von Bedeutung, da sie oft unbewusst auftreten können. Eine VGA liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft Leistungen an ihre Gesellschafter erbringt, die nicht dem Drittvergleich standhalten, beispielsweise überhöhte Gehälter oder nicht marktübliche Mietzahlungen. Für KMUs kann dies zu erheblichen steuerlichen Nachforderungen führen, da die Finanzverwaltung die VGA als Gewinn behandelt, der der Nachversteuerung unterliegt.

In der Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen sorgfältig auf die Angemessenheit von Zahlungen und Verträgen achten müssen. Eine häufige Situation, in der eine VGA auftreten kann, ist die Nutzung von Unternehmensvermögen durch Gesellschafter zu privaten Zwecken, ohne dass eine angemessene Vergütung erfolgt. KMUs sollten daher interne Kontrollmechanismen einführen, um solche Fehler zu vermeiden.

Ein weiteres Beispiel ist die unentgeltliche Überlassung von Firmenfahrzeugen an Gesellschafter ohne ordnungsgemäße Versteuerung des geldwerten Vorteils. Solche Transaktionen müssen sorgfältig dokumentiert und marktgerecht bewertet werden, um eine verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Behandlung von verdeckten Gewinnausschüttungen finden sich im deutschen Körperschaftsteuergesetz (KStG), insbesondere in § 8 Abs. 3 KStG. Laut Gesetz müssen alle Leistungen zwischen der Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern dem Fremdvergleich standhalten. Dies bedeutet, dass die Konditionen so gestaltet sein müssen, wie sie zwischen unabhängigen Dritten vereinbart würden.

Die aktuelle Rechtslage (Stand 2025) berücksichtigt auch die Entwicklungen der Rechtsprechung, die zunehmend strenge Maßstäbe an die Dokumentation und Begründung von Transaktionen legt, um die Einhaltung des Fremdvergleichs sicherzustellen. Gerichte haben in der Vergangenheit klargestellt, dass die Beweislast für die Angemessenheit der Leistungen bei der Gesellschaft liegt.

Praxisbeispiele

  1. Überhöhte Mietzahlungen: Ein Gesellschafter vermietet eine Immobilie an die eigene GmbH zu einem überhöhten Mietpreis. Die Differenz zum marktüblichen Preis wird als VGA behandelt.

    Beispielbuchung (vereinfacht):

    BuchungstextSoll ([SKR03](/lexikon/glossar/skr03 “SKR03 - Definition und Bedeutung”))Haben (SKR03)Soll ([SKR04](/lexikon/glossar/skr04 “SKR04 - Definition und Bedeutung”))Haben (SKR04)
    Überhöhte Miete4920 (Mietaufwand)1600 ([Verbindlichkeiten](/lexikon/glossar/verbindlichkeiten “Verbindlichkeiten - Definition und Bedeutung”) aus Lieferungen und Leistungen)6300 (Mietaufwand)3300 (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen)
  2. Unangemessene Gehälter: Ein Geschäftsführer, der gleichzeitig Gesellschafter ist, erhält ein Gehalt, das weit über dem Branchendurchschnitt liegt, ohne entsprechende Leistung. Die überhöhte Zahlung wird als VGA eingestuft.

    Beispielbuchung (vereinfacht):

    BuchungstextSoll (SKR03)Haben (SKR03)Soll (SKR04)Haben (SKR04)
    Überhöhtes Gehalt4120 (Gehälter)1200 (Bank)6020 (Gehälter)1800 (Bank)
  3. Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Die unentgeltliche Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung ohne ordnungsgemäße Versteuerung kann zu einer VGA führen, wenn der geldwerte Vorteil nicht korrekt erfasst wird.

    Beispielbuchung (vereinfacht):

    BuchungstextSoll (SKR03)Haben (SKR03)Soll (SKR04)Haben (SKR04)
    Privatnutzung PKW1800 (Privatentnahmen)8400 (Erlöse 19% USt)2180 (Privatentnahmen)4400 (Erlöse 19% USt)

Häufige Fehler

  1. Fehlende Dokumentation: Unzureichende oder fehlende Vertragsdokumentation kann zu einer Umqualifizierung von Zahlungen führen.

  2. Falscher Fremdvergleich: Zahlungen werden nicht mit marktüblichen Konditionen verglichen, was zu einer fehlerhaften Einschätzung der Angemessenheit führen kann.

  3. Unbegründete Zuwendungen: Leistungen an Gesellschafter ohne geschäftlichen Grund werden häufig übersehen.

  4. Keine regelmäßige Überprüfung: Unternehmen versäumen es, regelmäßig die Angemessenheit von Leistungen zu überprüfen und anzupassen.

  5. Missverständnisse bei der Bewertung: Bei der Bewertung von geldwerten Vorteilen wird oft der tatsächliche Marktwert unterschätzt.

Tipps für KMUs

  1. Regelmäßige Marktanalysen: Führen Sie regelmäßige Analysen durch, um sicherzustellen, dass alle Leistungen marktgerecht sind.

  2. Sorgfältige Dokumentation: Dokumentieren Sie alle Transaktionen mit Gesellschaftern umfassend und nachvollziehbar.

  3. Interne Richtlinien entwickeln: Etablieren Sie klare Richtlinien für Transaktionen mit Gesellschaftern.

  4. Externe Beratung: Ziehen Sie bei Unsicherheiten externe Steuerberater hinzu, um Risiken zu minimieren.

  5. Schulungen: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig im Umgang mit VGA-relevanten Themen.

Siehe auch

Verdeckte Gewinnausschüttungen sind eng mit Kapitalgesellschaften verbunden, da sie primär in diesem Kontext auftreten. Relevante Begriffe: Körperschaftsteuer, Geschäftsführer.

Verwandte Begriffe

Verdeckte Gewinnausschüttung Kapitalgesellschaft