Ausgangsrechnung mit 19% Umsatzsteuer buchen
So buchen Sie Verkaufsrechnungen mit dem Regelsteuersatz von 19% korrekt
Verwendete Konten
Überblick
Bei der Buchung einer Ausgangsrechnung mit 19% Umsatzsteuer handelt es sich um die Erfassung eines Verkaufs von Waren oder Dienstleistungen an Kunden, für den du eine Rechnung gestellt hast. Diese Buchung wird benötigt, um die Erlöse und die damit verbundene Umsatzsteuer korrekt in deiner Buchhaltung zu erfassen und die Forderung gegenüber dem Kunden zu dokumentieren.
Wann wird diese Buchung benötigt?
- Wenn du Waren oder Dienstleistungen mit 19% Umsatzsteuer an einen Kunden verkaufst.
- Bei Erstellung einer Rechnung an einen Geschäftskunden in Deutschland.
- Wenn die Zahlung für die verkaufte Leistung oder Ware noch aussteht.
- Bei der periodischen Erfassung deiner Ausgangsrechnungen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Buchungssatz
| Konto | Bezeichnung | Soll (€) | Haben (€) |
|---|---|---|---|
| 1360 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.190 | |
| 8100 | Erlöse 19% USt | 1.000 | |
| 3806 | Umsatzsteuer 19% | 190 |
Schritt-für-Schritt Anleitung
-
Rechnungsstellung: Stelle dem Kunden eine Rechnung aus, die den Nettowert der Leistung oder Ware, die Umsatzsteuer und den Bruttowert enthält.
-
Ermittlung der Umsatzsteuer: Berechne die Umsatzsteuer, indem du 19% des Nettobetrags ermittelst.
-
Erstellung des Buchungssatzes: Verbuchst du den Nettobetrag der Rechnung auf das Erlöskonto und die Umsatzsteuer auf das Umsatzsteuerkonto. Der Gesamtbetrag (Bruttobetrag) wird auf das Forderungskonto gebucht.
Praxisbeispiel mit Zahlen
Ausgangssituation: Du hast einem Kunden Waren im Wert von 1.000 Euro (netto) verkauft und dafür eine Rechnung ausgestellt.
Berechnung:
- Nettobetrag: 1.000 Euro
- Umsatzsteuer (19%): 190 Euro
- Bruttobetrag: 1.190 Euro
Buchung:
| Konto | Bezeichnung | Soll (€) | Haben (€) |
|---|---|---|---|
| 1360 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.190 | |
| 8100 | Erlöse 19% USt | 1.000 | |
| 3806 | Umsatzsteuer 19% | 190 |
Wichtige Hinweise
- Stelle sicher, dass die Rechnung alle erforderlichen Angaben gemäß § 14 UStG enthält.
- Überprüfe regelmäßig, ob die Rechnungen fristgerecht beglichen werden.
- Beachte die korrekte Zuordnung von Erlösen und Umsatzsteuer zu den entsprechenden Konten.
Häufige Fehler
- Fehlerhafte Zuordnung der Umsatzsteuer: Sorge dafür, dass die Umsatzsteuer exakt 19% des Nettowerts beträgt.
- Vergessen der Buchung von Forderungen: Bei Ausgangsrechnungen muss der vollständige Bruttobetrag als Forderung gebucht werden.
- Unvollständige Rechnungsangaben: Achte darauf, dass alle gesetzlichen Anforderungen an die Rechnungsstellung erfüllt sind.
Rechtliche Grundlagen
Für die Rechnungsstellung und die Umsatzsteuer sind insbesondere die §§ 14, 14a und 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) relevant. Diese regeln die Anforderungen an Rechnungen und die Erhebung der Umsatzsteuer.
Tipps für die Praxis
- Nutze ein Buchhaltungsprogramm, um Buchungen effizient und korrekt zu erfassen.
- Erstelle eine Checkliste für die Rechnungsstellung, um Vollständigkeit und Korrektheit sicherzustellen.
- Prüfe regelmäßig deine offenen Forderungen, um die Liquidität zu sichern.
- Halte dich über aktuelle Änderungen im Umsatzsteuergesetz auf dem Laufenden, um stets korrekt zu buchen.
Verwandte Begriffe im Glossar
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