SKR03 Aufwand Personalaufwand

Konto 4600

Löhne und Gehälter

Kontonummer

4600

Kontoart

Aufwand

Kategorie

Personalaufwand

Zusammenfassung

Das Konto 4600 “Löhne und Gehälter” erfasst die Bruttovergütungen aller Arbeitnehmer vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Es gehört zum Personalaufwand und ist einer der größten Kostenblöcke in personalintensiven Unternehmen.

Verwendungszweck

Erfasst werden alle Bruttovergütungen: Monatliche Gehälter, Stundenlöhne, Überstundenvergütungen, Zuschläge (Nacht, Sonn-/Feiertag), Prämien und Boni, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Sachbezüge. Abgrenzung: Nettolohn zahlt das Unternehmen aus, Lohnsteuer und SV-Beiträge werden einbehalten und an Finanzamt/Krankenkassen abgeführt.

Steuerliche Aspekte

Lohnsteuer: Arbeitgeber behält Lohnsteuer ein und führt sie ab (Konto 1740). Sozialversicherung: AN-Anteil wird vom Bruttolohn abgezogen, AG-Anteil zusätzlich auf Konto 4650 - Gesetzliche soziale Aufwendungen. Geringfügige Beschäftigung: Minijobs (520 € Grenze) mit Pauschalabgaben. Betriebsausgaben: Vollständig abziehbar. GoBD: Lohnbuchführung revisionssicher, Lohnabrechnungen 10 Jahre aufbewahren.

Buchungsbeispiele

1. Lohnabrechnung (Bruttolohn 3.000 €, Lohnsteuer 400 €, SV-AN 600 €, Netto 2.000 €):

Soll: Löhne und Gehälter (4600)            3.000,00 €
Haben: Verbindl. Lohnsteuer (3200)           400,00 €
Haben: Verbindl. Sozialversicherung (3230)   600,00 €
Haben: Verbindl. Lohn-/Gehaltszahlung (3240) 2.000,00 €

2. Auszahlung Nettolohn:

Soll: Verbindl. Lohn-/Gehaltszahlung (3240) 2.000,00 €
Haben: Bank (1200)                         2.000,00 €

3. Lohnsteuer an Finanzamt:

Soll: Verbindl. Lohnsteuer (3200)            400,00 €
Haben: Bank (1200)                           400,00 €

4. Sozialversicherung an Krankenkasse:

Soll: Verbindl. Sozialversicherung (3230)    600,00 €
Haben: Bank (1200)                           600,00 €

5. Weihnachtsgeld:

Soll: Löhne und Gehälter (4600)            5.000,00 €
Haben: Diverse Verbindlichkeiten           5.000,00 €

Häufige Fehler und Fallstricke

  1. Nettolohn statt Bruttolohn: Auf 4600 gehört Bruttolohn, nicht Netto.

  2. Sozialversicherung vergessen: AG-Anteil Sozialversicherung auf separatem Konto 4650 - Gesetzliche soziale Aufwendungen buchen.

  3. Lohnsteuer nicht abgeführt: Fristen (10. des Folgemonats) einhalten, sonst Säumniszuschläge.

  4. Geringfügig Beschäftigte falsch: Minijobber haben andere SV-Regelungen (Pauschalabgaben).

  5. Geschäftsführer-Gehalt falsch: GmbH-Geschäftsführer sind Arbeitnehmer, Einzelunternehmer/Gesellschafter OHG/KG sind keine Arbeitnehmer (Privatentnahmen).

  6. Sachbezüge nicht bewertet: Dienstwagen, Smartphone als geldwerter Vorteil erfassen.

  7. Urlaubsrückstellung vergessen: Nicht genommener Urlaub muss als Rückstellung gebildet werden.

Rechtstipps und Best Practices

Lohnabrechnung: Professionelle Lohnsoftware oder Steuerberater, Lohnabrechnungen monatlich erstellen, Elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Sozialversicherung: SV-Beiträge termingerecht abführen, Betriebsprüfungen durch Rentenversicherung vorbereiten, Unfallversicherung BG-Beiträge berücksichtigen. Mindestlohn: Mindestlohn beachten (aktuell 12,41 €/Std. 2024), Dokumentationspflicht, Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen. Arbeitszeiterfassung: EuGH-Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, Überstunden dokumentieren, Arbeitszeitgesetz einhalten. Steuerfreie Zuwendungen: 50 € Sachbezug monatlich steuerfrei, Betriebsveranstaltungen 110 € pro AN, Fahrtkostenzuschuss, Gesundheitsförderung 600 €/Jahr.