Konto 4650
Gesetzliche soziale Aufwendungen
Kontonummer
4650
Kontoart
Aufwand
Kategorie
Personalaufwand
Zusammenfassung
Das Konto 4650 “Gesetzliche soziale Aufwendungen” im SKR03 (oder die entsprechenden Konten in anderen Kontenrahmen) erfasst den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Diese Kosten fallen zusätzlich zum Bruttolohn an und umfassen Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie die gesetzliche Unfallversicherung. Die korrekte Verbuchung dieser Aufwendungen ist entscheidend für die Ermittlung des korrekten Betriebsergebnisses und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Verwendungszweck
Auf diesem Konto werden die Arbeitgeberanteile (AG-Anteile) zu den folgenden Sozialversicherungen gebucht:
- Krankenversicherung: Der Arbeitgeberanteil beträgt ca. 7,3% des Bruttoentgelts.
- Rentenversicherung: Der Arbeitgeberanteil beträgt ca. 9,3% des Bruttoentgelts.
- Arbeitslosenversicherung: Der Arbeitgeberanteil beträgt ca. 1,3% des Bruttoentgelts.
- Pflegeversicherung: Der Arbeitgeberanteil beträgt ca. 1,525% des Bruttoentgelts (bzw. 1,725% für kinderlose Arbeitnehmer über 23 Jahre).
- Gesetzliche Unfallversicherung: Die Beiträge sind branchenabhängig und werden von der Berufsgenossenschaft (BG) erhoben (ca. 0,5-5%).
- Umlage U1/U2: Umlage zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1) und bei Mutterschaft (U2).
- Insolvenzgeldumlage: Umlage zur Sicherung der Arbeitnehmeransprüche bei Insolvenz des Arbeitgebers.
Die Gesamtbelastung für den Arbeitgeber beträgt in der Regel ca. 20% des Bruttolohns zusätzlich zu den direkten Lohnkosten.
Steuerliche Aspekte
- Betriebsausgaben: Die gesetzlichen sozialen Aufwendungen sind in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar und mindern den steuerpflichtigen Gewinn.
- Fälligkeit: Die Sozialversicherungsbeiträge sind bis zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats für den Vormonat an die Krankenkassen abzuführen.
- Meldungen: Monatliche SV-Meldungen (DEÜV-Meldungen) müssen elektronisch an die Krankenkassen übermittelt werden. Zusätzlich sind Jahresmeldungen zu erstellen.
- Prüfungen: Die Deutsche Rentenversicherung führt regelmäßig (in der Regel alle 4 Jahre) Betriebsprüfungen durch, um die korrekte Abführung der Sozialversicherungsbeiträge zu überprüfen.
Buchungsbeispiele
Die folgenden Buchungsbeispiele zeigen, wie die gesetzlichen sozialen Aufwendungen in verschiedenen Kontenrahmen gebucht werden.
1. Berechnung und Buchung des AG-Anteils zur Sozialversicherung (auf 3.000 € Bruttolohn, ca. 20% AG-Anteil = 600 €):
| Buchungstext | SKR03 | SKR04 | SKR05 |
|---|---|---|---|
| Soll: Gesetzliche soziale Aufwendungen | 4650 | 6100 | 7000 |
| Haben: Verbindlichkeiten Sozialversicherung | 3730 | 3730 | 3530 |
| Betrag | 600,00 € | 600,00 € | 600,00 € |
Buchungssatz: Soll 4650 (SKR03) / 6100 (SKR04) / 7000 (SKR05) Gesetzliche soziale Aufwendungen an Haben 3730 (SKR03) / 3730 (SKR04) / 3530 (SKR05) Verbindlichkeiten Sozialversicherung 600,00 €
2. Gesamt-SV-Zahlung an die Krankenkasse (AN-Anteil 600 € + AG-Anteil 600 € = 1.200 €):
| Buchungstext | SKR03 | SKR04 | SKR05 |
|---|---|---|---|
| Soll: Verbindlichkeiten Sozialversicherung | 3730 | 3730 | 3530 |
| Haben: Bank | 1200 | 1800 | 1200 |
| Betrag | 1.200,00 € | 1.200,00 € | 1.200,00 € |
Buchungssatz: Soll 3730 (SKR03) / 3730 (SKR04) / 3530 (SKR05) Verbindlichkeiten Sozialversicherung an Haben 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) / 1200 (SKR05) Bank 1.200,00 €
3. Zahlung der Unfallversicherungsbeiträge an die Berufsgenossenschaft (BG):
| Buchungstext | SKR03 | SKR04 | SKR05 |
|---|---|---|---|
| Soll: Gesetzliche soziale Aufwendungen | 4650 | 6100 | 7000 |
| Haben: Bank | 1200 | 1800 | 1200 |
| Betrag | 150,00 € | 150,00 € | 150,00 € |
Buchungssatz: Soll 4650 (SKR03) / 6100 (SKR04) / 7000 (SKR05) Gesetzliche soziale Aufwendungen an Haben 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) / 1200 (SKR05) Bank 150,00 €
4. Buchung der Umlage U1/U2:
| Buchungstext | SKR03 | SKR04 | SKR05 |
|---|---|---|---|
| Soll: Gesetzliche soziale Aufwendungen | 4650 | 6100 | 7000 |
| Haben: Verbindlichkeiten Sozialversicherung | 3730 | 3730 | 3530 |
| Betrag | 50,00 € | 50,00 € | 50,00 € |
Buchungssatz: Soll 4650 (SKR03) / 6100 (SKR04) / 7000 (SKR05) Gesetzliche soziale Aufwendungen an Haben 3730 (SKR03) / 3730 (SKR04) / 3530 (SKR05) Verbindlichkeiten Sozialversicherung 50,00 €
Häufige Fehler und Fallstricke
- AG-Anteil vergessen: Es ist wichtig, den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zusätzlich zum Bruttolohn zu berücksichtigen und zu verbuchen.
- Frist verpasst: Die Sozialversicherungsbeiträge müssen pünktlich bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats abgeführt werden. Andernfalls können Säumniszuschläge anfallen.
- Unfallversicherung übersehen: Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) werden jährlich erhoben. Das Vergessen dieser Beiträge kann zu Nachforderungen führen.
- Minijobs falsch behandelt: Bei Minijobs gelten besondere Regelungen mit Pauschalabgaben (ca. 30%), die anstelle der normalen Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind.
- Geringverdienergrenze missachtet: Bei Beschäftigten, die weniger als die Geringverdienergrenze verdienen (Minijob), gelten besondere Regelungen.
- Kurzarbeitergeld falsch verbucht: Erstattungen für Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit sind als sonstige betriebliche Erträge zu buchen (SKR03: 8000, SKR04: 4000, SKR05: 5900).
- Betriebsprüfung unzureichend vorbereitet: Die Deutsche Rentenversicherung führt regelmäßig Betriebsprüfungen durch. Es ist wichtig, alle relevanten Lohnunterlagen bereitzuhalten und die Prüfung sorgfältig vorzubereiten.
Rechtstipps und Best Practices
- SV-Beitragssätze (Stand 2024/2025): Die aktuellen Beitragssätze sollten stets geprüft werden, da sie sich ändern können. KV ca. 14,6% (je AN/AG ca. 7,3%), RV ca. 18,6% (je AN/AG ca. 9,3%), AV ca. 2,6% (je AN/AG ca. 1,3%), PV ca. 3,05%/3,4% (je ca. 1,525%/1,7%).
- Berechnung der Gesamtpersonalkosten: Bruttolohn + AG-SV (ca. 20%) = Gesamte Personalkosten. Beispiel: 3.000 € Brutto → ca. 3.600 € Gesamtkosten.
- Einsparpotenziale nutzen: Minijobs (pauschale Abgaben, keine SV-Pflicht für AN), Werkstudenten (oft nur RV/PV), Praktikanten (ggf. SV-frei).
- Compliance sicherstellen: Elektronische SV-Meldungen (DEÜV), Betriebsnummer beantragen, Jahresmeldungen fristgerecht einreichen, DRV-Prüfungen vorbereiten.
- Dokumentation: Führen Sie eine sorgfältige Dokumentation aller Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie der Sozialversicherungsbeiträge. Dies erleichtert die Betriebsprüfung und hilft, Fehler zu vermeiden.
- Aktuelle Informationen: Informieren Sie sich regelmäßig über Änderungen in den Sozialversicherungsgesetzen und -richtlinien, um stets auf dem neuesten Stand zu sein. Die Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung bieten hierzu umfangreiche Informationen an.