Zum Hauptinhalt springen
SKR03 Aufwand Materialaufwand

Konto 3400

Wareneingang 7% Vorsteuer

Kontonummer

3400

Kontoart

Aufwand

Kategorie

Materialaufwand

Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen

Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:

SKR04
5300
Kein Artikel vorhanden
SKR05
6130
Kein Artikel vorhanden

Zusammenfassung

Das Buchungskonto 3400 “Wareneingang 7% Vorsteuer” im SKR03-Kontenrahmen wird verwendet, um den Einkauf von Waren zu erfassen, die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% unterliegen. Es handelt sich um ein Aufwandskonto, das den Materialaufwand von Unternehmen abbildet, die Waren mit ermäßigtem Steuersatz erwerben. Im SKR04 entspricht dies dem Konto 5300, im SKR05 dem Konto 6130.

Verwendungszweck

Das Konto 3400 (SKR03), 5300 (SKR04) bzw. 6130 (SKR05) wird verwendet, wenn ein Unternehmen Waren einkauft, die dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% unterliegen. Dies ist häufig der Fall bei Lebensmitteln, Büchern, bestimmten landwirtschaftlichen Produkten und einigen kulturellen Gütern. Die erfassten Beträge auf diesem Konto stellen den Nettowarenwert dar, während die Vorsteuer separat berücksichtigt wird, um die abziehbare Steuer zu erfassen.

In der Praxis wird das Konto 3400 genutzt, wenn beispielsweise ein Lebensmittelhändler Waren wie Obst oder Gemüse einkauft. Der Händler bucht den Nettobetrag der Rechnung auf das Konto 3400 (SKR03), 5300 (SKR04) bzw. 6130 (SKR05), während die Vorsteuer auf dem entsprechenden Vorsteuerkonto erfasst wird. Dies ermöglicht eine klare Trennung zwischen dem Aufwand und der abziehbaren Vorsteuer, was für die korrekte Ermittlung der Zahllast im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung entscheidend ist.

Ein weiterer Anwendungsfall könnte der Einkauf von Büchern durch ein Unternehmen sein, das Bücher als Werbegeschenke an Kunden verteilt. Auch hier wird der Nettopreis der Bücher auf das entsprechende Wareneingangskonto gebucht, um den Materialaufwand korrekt darzustellen.

Steuerliche Aspekte

Das Konto 3400 (SKR03), 5300 (SKR04) bzw. 6130 (SKR05) ist relevant für die steuerliche Behandlung von Wareneinkäufen, die dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% unterliegen. Diese Einkäufe müssen gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) genau dokumentiert werden. Die Vorsteuer, die auf diesen Einkäufen lastet, kann unter bestimmten Voraussetzungen als abzugsfähige Vorsteuer geltend gemacht werden, was die Zahllast bei der Umsatzsteuer reduziert.

Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Rechnungen für Einkäufe mit 7% Vorsteuer korrekt und vollständig aufbewahren, um bei Prüfungen durch das Finanzamt alle relevanten Belege vorweisen zu können. Die Einhaltung der GoBD ist unerlässlich, um die steuerliche Abzugsfähigkeit der Vorsteuer zu gewährleisten.

Buchungsbeispiele

Die folgenden Buchungsbeispiele zeigen, wie Wareneinkäufe mit 7% Vorsteuer in den verschiedenen Kontenrahmen (SKR03, SKR04, SKR05) verbucht werden.

Beispiel 1: Einkauf von Lebensmitteln

Ein Lebensmittelhändler kauft Obst im Wert von 930,84 € netto. Der Betrag inklusive 7% Vorsteuer beträgt 994,00 €.

KontoSKR03SKR04SKR05Betrag (€)Soll/Haben
Wareneingang 7% Vorsteuer340053006130930,84Soll
Abziehbare Vorsteuer 7%15711401157163,16Soll
Bank120018001200994,00Haben

Buchungssatz (SKR03): Soll 3400 an Haben 1200 Buchungssatz (SKR04): Soll 5300 an Haben 1800 Buchungssatz (SKR05): Soll 6130 an Haben 1200

Beispiel 2: Kauf von Büchern auf Rechnung

Ein Unternehmen kauft Bücher im Wert von 1.869,16 € netto auf Rechnung. Der Bruttobetrag beträgt 2.000,00 €.

KontoSKR03SKR04SKR05Betrag (€)Soll/Haben
Wareneingang 7% Vorsteuer3400530061301.869,16Soll
Abziehbare Vorsteuer 7%157114011571130,84Soll
Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen1600330031002.000,00Haben

Buchungssatz (SKR03): Soll 3400 an Haben 1600 Buchungssatz (SKR04): Soll 5300 an Haben 3300 Buchungssatz (SKR05): Soll 6130 an Haben 3100

Beispiel 3: Einkauf von Gemälden für ein Museum

Ein Museum kauft Gemälde im Gesamtwert von 28.037,38 € netto. Der Bruttobetrag inklusive 7% Vorsteuer beträgt 30.000,00 €.

KontoSKR03SKR04SKR05Betrag (€)Soll/Haben
Wareneingang 7% Vorsteuer34005300613028.037,38Soll
Abziehbare Vorsteuer 7%1571140115711.962,62Soll
Bank12001800120030.000,00Haben

Buchungssatz (SKR03): Soll 3400 an Haben 1200 Buchungssatz (SKR04): Soll 5300 an Haben 1800 Buchungssatz (SKR05): Soll 6130 an Haben 1200

Häufige Fehler und Fallstricke

  • Falsche Zuordnung des Steuersatzes: Wareneinkäufe, die fälschlicherweise mit 19% statt 7% gebucht werden, führen zu einer fehlerhaften Vorsteuerabrechnung. Dies kann passieren, wenn die Art der Ware nicht korrekt identifiziert wird.
  • Unvollständige Belegerfassung: Fehlende oder unvollständige Belege können steuerliche Abzüge gefährden. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen wie Rechnungsnummer, Datum, Lieferant und Art der Ware auf dem Beleg zu haben.
  • Falsche Aufteilung von Brutto- und Nettobeträgen: Bei der Verbuchung muss genau zwischen Netto- und Bruttobeträgen unterschieden werden. Die Vorsteuer darf nur auf den Nettobetrag berechnet werden.
  • Nichtbeachtung von GoBD: Unzureichende Dokumentation und Archivierung der Belege kann zu Problemen bei Betriebsprüfungen führen. Die GoBD schreibt vor, wie digitale Belege aufzubewahren sind.
  • Verwendung falscher Konten: Falsche Kontenzuordnungen bei der Erfassung von Vorsteuer und Aufwand. Es ist wichtig, die korrekten Konten für Wareneingang und Vorsteuer zu verwenden.

Rechtstipps und Best Practices

  • Regelmäßige Schulungen: Halten Sie Ihre Kenntnisse über die aktuelle Gesetzeslage und den korrekten Einsatz der Konten regelmäßig auf dem neuesten Stand. Dies kann durch interne Schulungen oder externe Weiterbildungen erfolgen.
  • Sorgfältige Belegerfassung: Stellen Sie sicher, dass alle Belege vollständig und korrekt erfasst und archiviert werden, um GoBD-Konformität zu gewährleisten. Nutzen Sie digitale Tools zur Belegerfassung und -archivierung.
  • Kontenpläne anpassen: Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Kontenplan, um sicherzustellen, dass alle Konten korrekt und effizient genutzt werden. Passen Sie den Kontenplan bei Bedarf an neue Geschäftsbereiche oder gesetzliche Änderungen an.
  • Professionelle Unterstützung: Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Steuerberater hinzu, um Fehler zu vermeiden und die steuerliche Situation zu optimieren. Ein Steuerberater kann Ihnen auch bei der Implementierung neuer Gesetze und Vorschriften helfen.
  • Digitale Buchführung: Nutzen Sie digitale Buchführungssysteme, die GoBD-konform sind, um Fehler zu minimieren und die Effizienz zu steigern. Achten Sie darauf, dass das System regelmäßig aktualisiert wird und den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Automatisierung: Automatisieren Sie Buchungsprozesse, um manuelle Fehler zu reduzieren. Viele Buchhaltungsprogramme bieten Funktionen zur automatischen Belegerkennung und -verarbeitung.
  • Klare Prozesse: Definieren Sie klare Prozesse für die Erfassung und Verbuchung von Wareneingängen. Dies hilft, Fehler zu vermeiden und die Effizienz zu steigern.

## Siehe auch

Verwandte Begriffe im Glossar:
- [Verbindlichkeiten](/lexikon/glossar/verbindlichkeiten "Verbindlichkeiten - Definition und Bedeutung")
- [Fremdkapital](/lexikon/glossar/fremdkapital "[Fremdkapital](/lexikon/glossar/fremdkapital "Fremdkapital - Definition und Bedeutung") - Definition und Bedeutung")
- [Bilanz](/lexikon/glossar/bilanz "[Bilanz](/lexikon/glossar/bilanz "Bilanz - Definition und Bedeutung") - Definition und Bedeutung")