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SKR05 Passiva Rückstellungen

Konto 2320

Steuerrückstellungen

Kontonummer

2320

Kontoart

Passiva

Kategorie

Rückstellungen

Vergleichskonten in anderen SKR-Kontenrahmen

Dieses Konto entspricht folgenden Konten in anderen DATEV-Kontenrahmen:

SKR03
0951
Kein Artikel vorhanden
SKR04
3010
Kein Artikel vorhanden

Zusammenfassung

Das Buchungskonto 2320 “Steuerrückstellungen” im SKR05 wird genutzt, um Rückstellungen für zu erwartende Steuerzahlungen zu erfassen. Es handelt sich um ein Passivkonto, das insbesondere wichtig ist für die periodengerechte Abgrenzung von Steuerverpflichtungen. Steuerrückstellungen sind ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt.

Verwendungszweck

Steuerrückstellungen werden verwendet, um zukünftige Steuerverpflichtungen, die bereits im laufenden Geschäftsjahr entstanden sind, jedoch erst in der Zukunft fällig werden, abzubilden. Dies umfasst insbesondere Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer (für noch nicht abgegebene Voranmeldungen) und andere betriebsbezogene Steuern. Ein konkreter Anwendungsfall könnte sein, dass ein Unternehmen am Ende des Jahres eine Schätzung der zu erwartenden Steuerzahlungen vornimmt, basierend auf dem bisherigen Jahresergebnis, und diese als Rückstellung erfasst.

In der Praxis erfolgt die Berechnung der Steuerrückstellungen oft durch den Steuerberater oder die Buchhaltungsabteilung, die die voraussichtliche Steuerlast auf Basis der aktuellen Gewinn- und Verlustrechnung schätzen. Diese Rückstellungen helfen dem Unternehmen, die tatsächliche finanzielle Situation genauer darzustellen, indem sie künftige Verbindlichkeiten berücksichtigen.

Im SKR05, der für eine detaillierte Kostenstellenrechnung ausgelegt ist, können die Steuerrückstellungen spezifischen Kostenstellen zugeordnet werden, um eine genauere Analyse der steuerlichen Belastung auf die unterschiedlichen Unternehmensbereiche zu ermöglichen. Dies ist besonders für produzierende Unternehmen relevant, die ihre Steuerbelastungen einzelnen Produktionslinien oder Abteilungen zuordnen möchten.

Kostenrechnerische Aspekte

Die Einbindung des Kontos 2320 in die Kostenrechnung erfolgt durch die Zuordnung der steuerlichen Rückstellungen zu den jeweiligen Kostenstellen oder Kostenträgern. Dies ermöglicht es, die steuerliche Belastung direkt den Bereichen zuzurechnen, die die entsprechenden Gewinne erwirtschaftet haben. Dadurch kann eine präzisere Kostenkontrolle und Steuerplanung erfolgen.

In der Praxis wird das Konto 2320 im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) berücksichtigt, um die steuerliche Belastung in die Kalkulation der Produktpreise oder Dienstleistungen einzubeziehen. Dies hilft dem Unternehmen, eine ganzheitliche Sicht auf seine Kostenstruktur zu erhalten und strategische Entscheidungen auf einer fundierten Basis zu treffen.

Steuerliche Aspekte

Steuerrückstellungen unterliegen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) und müssen daher nachvollziehbar und dokumentiert sein. Die Bildung von Rückstellungen muss auf einer fundierten Schätzung der Steuerverpflichtungen beruhen, um der Anforderung der Bilanzklarheit und -wahrheit zu genügen. Die Schätzung sollte vorsichtig erfolgen, um nicht zu hohe Gewinne auszuweisen.

Die Umsatzsteuer ist bei der Bildung von Steuerrückstellungen indirekt betroffen, da ausstehende Umsatzsteuervoranmeldungen ebenfalls als Rückstellung erfasst werden müssen. Dennoch sollten Unternehmen sicherstellen, dass sie alle steuerlichen Verpflichtungen fristgerecht erfüllen, um Nachzahlungen und Zinsen zu vermeiden.

Ein weiterer relevanter Aspekt ist die regelmäßige Überprüfung der Rückstellungen. Unternehmen sind verpflichtet, die Angemessenheit der gebildeten Rückstellungen zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, beispielsweise bei geänderten steuerlichen Rahmenbedingungen oder nach Abschluss des Geschäftsjahres.

Buchungsbeispiele

Beispiel 1: Bildung einer Steuerrückstellung für Körperschaftsteuer

Ein Unternehmen schätzt die Körperschaftsteuer auf 50.000 € und bildet eine Rückstellung.

KontoSKR03SKR04SKR05Betrag
Steueraufwand (Körperschaftsteuer)67107400730050.000,00 €
Steuerrückstellungen (Körperschaftsteuer)09513010232050.000,00 €

Buchungssatz: Soll Steueraufwand (KSt) 6710 (SKR03) / 7400 (SKR04) / 7300 (SKR05) an Haben Steuerrückstellungen (KSt) 0951 (SKR03) / 3010 (SKR04) / 2320 (SKR05)

Beispiel 2: Zahlung der Körperschaftsteuer nach Steuerbescheid

Nach Erhalt des Steuerbescheids wird die Körperschaftsteuer vom Bankkonto bezahlt. Der tatsächliche Steuerbetrag beträgt 45.000 €.

KontoSKR03SKR04SKR05Betrag
Steuerrückstellungen (Körperschaftsteuer)09513010232050.000,00 €
Bank12001800120045.000,00 €
Sonstige betriebliche Erträge8000400059005.000,00 €

Buchungssatz: Soll Steuerrückstellungen (KSt) 0951 (SKR03) / 3010 (SKR04) / 2320 (SKR05) an Haben Bank 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) / 1200 (SKR05) und Sonstige betriebliche Erträge 8000 (SKR03) / 4000 (SKR04) / 5900 (SKR05)

Beispiel 3: Bildung einer Steuerrückstellung für Gewerbesteuer

Ein Unternehmen schätzt die Gewerbesteuer auf 20.000 € und bildet eine Rückstellung.

KontoSKR03SKR04SKR05Betrag
Steueraufwand (Gewerbesteuer)67007300731020.000,00 €
Steuerrückstellungen (Gewerbesteuer)09513010232020.000,00 €

Buchungssatz: Soll Steueraufwand (GewSt) 6700 (SKR03) / 7300 (SKR04) / 7310 (SKR05) an Haben Steuerrückstellungen (GewSt) 0951 (SKR03) / 3010 (SKR04) / 2320 (SKR05)

Beispiel 4: Bildung einer Steuerrückstellung für Umsatzsteuer (ausstehende Voranmeldung)

Ein Unternehmen muss noch die Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember abgeben und schätzt die Zahllast auf 5.000 €.

KontoSKR03SKR04SKR05Betrag
Umsatzsteuer1776/17713806/38013730/37315.000,00 €
Steuerrückstellungen (USt)0951301023205.000,00 €

Buchungssatz: Soll Umsatzsteuer 1776/1771 (SKR03) / 3806/3801 (SKR04) / 3730/3731 (SKR05) an Haben Steuerrückstellungen (USt) 0951 (SKR03) / 3010 (SKR04) / 2320 (SKR05)

Häufige Fehler und Fallstricke

  • Unzureichende Schätzung: Die Steuerlast wird oft zu niedrig geschätzt, was zu Unterdeckungen und Liquiditätsengpässen führen kann.
  • Fehlende Dokumentation: Eine unzureichende Dokumentation der Schätzungsgrundlagen kann bei einer Betriebsprüfung zu Problemen führen.
  • Nicht fristgerechte Anpassung: Rückstellungen werden nicht regelmäßig überprüft und angepasst, was zu Bilanzverzerrungen führt.
  • Falsche Zuordnung: Rückstellungen werden nicht korrekt den entsprechenden Kostenstellen zugeordnet, was die Kostenanalyse verfälscht.
  • Vergessen der Auflösung: Rückstellungen werden nicht rechtzeitig aufgelöst, was die Bilanz unnötig belastet.
  • Vernachlässigung der GoBD-Konformität: Fehler in der Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Rückstellungen im Rahmen der GoBD.
  • Falsche Erfassung von Steuerarten: Falsche Kontierung von Steuerarten, was zu fehlerhaften Auswertungen führen kann.
  • Verwechslung mit Steuerforderungen: Steuerrückstellungen sind Passiva, Steuerforderungen (z.B. aus Vorsteuer) sind Aktiva.

Rechtstipps und Best Practices

  • Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie regelmäßig die Angemessenheit Ihrer Steuerrückstellungen, insbesondere zum Jahresende.
  • Dokumentation der Schätzungsgrundlagen: Halten Sie alle Annahmen und Berechnungen zur Bildung von Steuerrückstellungen schriftlich fest.
  • Frühzeitige Einbindung des Steuerberaters: Ziehen Sie Ihren Steuerberater für die Schätzung und Bewertung der Steuerlasten hinzu, um fundierte Rückstellungen zu bilden.
  • GoBD-konforme Buchhaltung: Stellen Sie sicher, dass alle Buchungen und Rückstellungen GoBD-konform sind, um bei Prüfungen keine Angriffsfläche zu bieten.
  • Kostenstellenspezifische Rückstellungen: Nutzen Sie die Möglichkeit, Rückstellungen den entsprechenden Kostenstellen zuzuordnen, um eine detaillierte Kostenanalyse zu gewährleisten.
  • Vorsichtsprinzip beachten: Bilden Sie Rückstellungen eher zu hoch als zu niedrig, um Risiken zu minimieren.

## Siehe auch

Verwandte Begriffe im Glossar:
- [Rückstellungen](/lexikon/glossar/rueckstellungen "Rückstellungen - Definition und Bedeutung")
- [Passiva](/lexikon/glossar/passiva "Passiva - Definition und Bedeutung")
- [Fremdkapital](/lexikon/glossar/fremdkapital "[Fremdkapital](/lexikon/glossar/fremdkapital "Fremdkapital - Definition und Bedeutung") - Definition und Bedeutung")