Konto 1890
Privatentnahmen allgemein
Kontonummer
1890
Kontoart
Passiva
Kategorie
Eigenkapital
Zusammenfassung
Das Buchungskonto 1890 “Privatentnahmen allgemein” im SKR03 dient der Erfassung von Entnahmen aus dem Betriebsvermögen durch den Unternehmer für private Zwecke. Es ist ein Passivkonto im Eigenkapitalbereich und spiegelt die Reduzierung des Eigenkapitals durch private Entnahmen wider.
Verwendungszweck
Das Konto 1890 wird verwendet, wenn der Unternehmer Geld oder andere Vermögensgegenstände aus dem Betrieb für private Zwecke entnimmt. Solche Entnahmen sind typisch für Einzelunternehmer und Personengesellschaften, da diese Unternehmensformen nicht zwischen dem Betriebs- und Privatvermögen trennen müssen wie Kapitalgesellschaften. Ein gängiger Anwendungsfall ist die Entnahme von Bargeld aus der Betriebskasse für den privaten Bedarf des Unternehmers.
Neben Geldentnahmen können auch Sachentnahmen über das Konto 1890 gebucht werden. Wenn der Unternehmer beispielsweise einen Firmenwagen für private Fahrten nutzt oder Betriebsgegenstände ins Privatvermögen überführt, wird dies ebenfalls als Privatentnahme erfasst. In solchen Fällen ist es wichtig, den aktuellen Wert des entnommenen Gegenstandes korrekt zu ermitteln und zu verbuchen.
Ein weiteres Beispiel für die Nutzung des Kontos ist die Übernahme privater Ausgaben durch den Betrieb. Wenn der Unternehmer mit der Firmenkreditkarte private Einkäufe tätigt, muss dieser Betrag ebenfalls als Privatentnahme gebucht werden. Es ist ratsam, solche Ausgaben klar zu dokumentieren, um spätere steuerliche Probleme zu vermeiden.
Steuerliche Aspekte
Privatentnahmen sind steuerlich nicht abzugsfähig, da sie keine betrieblichen Aufwendungen darstellen. Sie mindern jedoch das Eigenkapital und müssen daher korrekt erfasst werden. Gemäß den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) ist es wichtig, alle Entnahmen nachvollziehbar und korrekt zu dokumentieren.
Umsatzsteuer wird bei Privatentnahmen in der Regel nicht fällig, da sie keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze darstellen. Allerdings müssen bei Sachentnahmen, die ursprünglich zum Vorsteuerabzug berechtigt haben, Korrekturen vorgenommen werden, da die Entnahme einem fiktiven Umsatz gleichkommt. Hierbei ist der aktuelle Marktwert des Gegenstandes maßgebend.
Buchungsbeispiele
Beispiel 1: Bargeldentnahme für private Zwecke
Soll: 1890 Privatentnahmen allgemein – 500 €
Haben: 1000 Kasse – 500 €
Der Unternehmer entnimmt 500 € in bar aus der Betriebskasse für seinen privaten Bedarf.
Beispiel 2: Nutzung des Firmenwagens für private Fahrten
Soll: 1890 Privatentnahmen allgemein – 200 €
Haben: 4880 Private Kfz-Nutzung – 200 €
Der Unternehmer nutzt den Firmenwagen für private Fahrten im Wert von 200 €.
Beispiel 3: Überführung eines Bürogeräts ins Privatvermögen
Soll: 1890 Privatentnahmen allgemein – 300 €
Haben: 0670 Büroausstattung – 300 €
Ein Bürostuhl im Wert von 300 € wird ins Privatvermögen überführt.
Beispiel 4: Private Ausgaben mit Firmenkreditkarte
Soll: 1890 Privatentnahmen allgemein – 150 €
Haben: 1200 Bank – 150 €
Der Unternehmer tätigt private Einkäufe im Wert von 150 € mit der Firmenkreditkarte.
Häufige Fehler und Fallstricke
- Fehlende Dokumentation: Oft werden Privatentnahmen nicht ausreichend dokumentiert, was bei Prüfungen zu Problemen führen kann.
- Falsche Bewertung von Sachentnahmen: Der aktuelle Marktwert wird nicht korrekt ermittelt, was zu fehlerhaften Buchungen führt.
- Vermischung von privaten und betrieblichen Ausgaben: Unklare Trennung kann steuerliche Konsequenzen haben.
- Nichtberücksichtigung der Umsatzsteuer bei Sachentnahmen: Die Verpflichtung zur Umsatzsteuerkorrektur bei entnommenen, vorsteuerabzugsberechtigten Gütern wird übersehen.
- Unvollständige Buchungssätze: Oft wird nur die Entnahme gebucht, ohne die Gegenbuchung korrekt vorzunehmen.
Rechtstipps und Best Practices
- Sorgfältige Dokumentation: Halten Sie alle privaten Entnahmen mit Belegen und Verwendungszweck fest, um bei Betriebsprüfungen gerüstet zu sein.
- Trennung von Privat und Betrieb: Nutzen Sie separate Konten und Zahlungsmittel für private und betriebliche Ausgaben, um eine klare Trennung zu gewährleisten.
- Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Buchungen auf Korrektheit und Vollständigkeit, um steuerlichen Problemen vorzubeugen.
- Beratung durch Fachleute: Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Steuerberater hinzu, um rechtliche und steuerliche Fallstricke zu vermeiden.
- Aktuelle Marktwerte: Bei Sachentnahmen sollte immer der aktuelle Marktwert herangezogen werden, um korrekte Buchungen zu gewährleisten.