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SKR05 Aktiva Vorsteuer

Konto 1570

Abziehbare Vorsteuer 19%

Kontonummer

1570

Kontoart

Aktiva

Kategorie

Vorsteuer

Zusammenfassung

Das Buchungskonto 1570 “Abziehbare Vorsteuer 19%” im SKR05 Kontenrahmen wird verwendet, um die Vorsteuer zu erfassen, die ein Unternehmen bei Eingangsrechnungen mit einem Mehrwertsteuersatz von 19% geltend machen kann. Es ist ein aktives Konto und spielt eine wichtige Rolle bei der Berechnung der abzugsfähigen Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Verwendungszweck

Das Konto 1570 “Abziehbare Vorsteuer 19%” wird verwendet, um die auf Eingangsrechnungen ausgewiesene Mehrwertsteuer zu erfassen, die ein Unternehmen von der Umsatzsteuer abziehen darf. Dieses Konto wird jedes Mal angesprochen, wenn ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen von einem anderen Unternehmen bezieht und dabei mit dem Standardsteuersatz von 19% belastet wird.

In der Praxis wird das Konto genutzt, um die Vorsteuerbeträge zu sammeln, die sich aus dem Erwerb von Gütern und Dienstleistungen ergeben. Diese Beträge werden dann mit der von Kunden berechneten Umsatzsteuer verrechnet. Ein typischer Anwendungsfall ist der Kauf von Büromaterial, bei dem die auf der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer auf dem Konto 1570 erfasst wird.

Für Unternehmen, die mit Kostenstellen arbeiten, ist es wichtig, die Vorsteuer korrekt den jeweiligen Kostenträgern zuzuordnen. Dies erleichtert die Kostenkontrolle und die Zuordnung der Ausgaben zu bestimmten Projekten oder Abteilungen.

Kostenrechnerische Aspekte

In der Kostenrechnung wird das Konto 1570 dazu verwendet, die Vorsteuerbeträge den entsprechenden Kostenstellen und Kostenträgern zuzuordnen. Dies ist besonders wichtig für Unternehmen, die detaillierte Kostenanalysen durchführen, um ihre Wirtschaftlichkeit zu überwachen und zu optimieren.

Die Zuordnung zu Kostenstellen ermöglicht eine präzise Aufteilung der Vorsteuer auf die verschiedenen Geschäftsbereiche des Unternehmens. Dies ist im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) relevant, wo die Vorsteuer als Teil der Gesamtkosten in die Kostenstellenrechnung integriert wird. Eine korrekte Zuordnung ist essenziell, um genaue Kostenberichte zu erstellen und finanzielle Entscheidungen fundiert treffen zu können.

Steuerliche Aspekte

Das Konto 1570 muss gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) korrekt geführt werden, um die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften sicherzustellen. Die erfasste Vorsteuer wird regelmäßig im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung mit der Umsatzsteuer verrechnet, die das Unternehmen seinen Kunden in Rechnung stellt.

Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die Vorsteuer nur dann abgezogen wird, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass die Rechnung ordnungsgemäß ausgestellt ist und die Vorsteuer eindeutig ausweist. Fehlerhafte Vorsteuerabzüge können zu Steuernachforderungen führen.

Buchungsbeispiele

Beispiel 1: Kauf von Büromaterial

Soll: 1570 Abziehbare Vorsteuer 19% – 19 € Haben: 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – 119 €

Ein Unternehmen kauft Büromaterial im Wert von 100 € netto. Die Vorsteuer beträgt 19 € und wird auf das Konto 1570 gebucht. Der Gesamtbetrag von 119 € wird auf das Konto für Verbindlichkeiten gebucht.

Beispiel 2: Erwerb von Dienstleistungen

Soll: 1570 Abziehbare Vorsteuer 19% – 38 € Haben: 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – 238 €

Ein Dienstleister erbringt Leistungen im Wert von 200 € netto. Die Vorsteuer von 38 € wird auf das Konto 1570 gebucht, der Gesamtbetrag von 238 € auf die Verbindlichkeiten.

Beispiel 3: Kauf technischer Geräte

Soll: 1570 Abziehbare Vorsteuer 19% – 95 € Haben: 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – 595 €

Ein Unternehmen erwirbt technische Geräte für 500 € netto. Die Vorsteuer von 95 € wird auf das Konto 1570 gebucht, der Gesamtbetrag von 595 € auf die Verbindlichkeiten.

Häufige Fehler und Fallstricke

  • Fehlende oder fehlerhafte Rechnungen: Ohne ordnungsgemäße Rechnungen kann die Vorsteuer nicht abgezogen werden.
  • Falsche Zuordnung: Vorsteuerbeträge müssen korrekt den Kostenträgern und Kostenstellen zugeordnet werden.
  • Nichtabzugsfähige Vorsteuer: Bei gemischt genutzten Anschaffungen kann nicht die gesamte Vorsteuer abgezogen werden.
  • Unvollständige Erfassung: Nicht alle Vorsteuerbeträge werden erfasst, was zu falschen Abrechnungen führt.
  • Verwechslung von Steuersätzen: Die Vorsteuer muss dem korrekten Steuersatz entsprechend gebucht werden.

Rechtstipps und Best Practices

  • Sorgfältige Prüfung der Rechnungen: Stellen Sie sicher, dass alle Eingangsrechnungen ordnungsgemäß und vollständig sind, um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden.
  • Regelmäßige Kontenabstimmung: Führen Sie regelmäßige Überprüfungen und Abstimmungen der Vorsteuerkonten durch, um Unstimmigkeiten frühzeitig zu erkennen.
  • Schulung der Buchhaltungsmitarbeiter: Investieren Sie in die Weiterbildung Ihrer Buchhaltungsmitarbeiter, um Fehler bei der Vorsteuerbuchung zu minimieren.
  • Digitale Archivierung: Nutzen Sie digitale Systeme, um Rechnungen GoBD-konform zu archivieren und jederzeit zugänglich zu machen.
  • Beratung durch Steuerexperten: Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Steuerberater hinzu, um die korrekte Handhabung der Vorsteuer sicherzustellen.