SKR04 Aktiva Vorsteuer

Konto 1570

Abziehbare Vorsteuer 19%

Kontonummer

1570

Kontoart

Aktiva

Kategorie

Vorsteuer

Zusammenfassung

Das Konto 1570 “Abziehbare Vorsteuer 19%” im SKR04 Kontenrahmen dient zur Erfassung der Vorsteuerbeträge, die Unternehmen aus Rechnungen von Lieferanten ziehen können. Es handelt sich um ein Aktivkonto, das die Erstattung der Vorsteuer durch das Finanzamt ermöglicht und somit die Liquidität des Unternehmens verbessert.

Verwendungszweck

Das Konto 1570 wird verwendet, um die Vorsteuerbeträge zu erfassen, die ein Unternehmen aus Eingangsrechnungen mit einem Umsatzsteuersatz von 19% abziehen kann. Dies betrifft in der Regel den Einkauf von Waren und Dienstleistungen, die dem Unternehmen im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit zugeführt werden. Sobald eine Rechnung eines Lieferanten eingeht, die mit 19% Umsatzsteuer ausgewiesen ist, wird die Vorsteuer auf diesem Konto gebucht.

In der Praxis bedeutet dies, dass beim Wareneinkauf oder bei Dienstleistungen, die mit 19% Umsatzsteuer berechnet werden, der Vorsteuerbetrag aus der Rechnung direkt auf das Konto 1570 gebucht wird. Zum Beispiel, wenn ein Unternehmen Büromaterial im Wert von 1.000 € zzgl. 190 € Umsatzsteuer einkauft, wird der Betrag von 190 € auf dem Konto 1570 erfasst.

Dieses Konto ist auch relevant bei der Erstellung der monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldung, da die abziehbare Vorsteuer den zu zahlenden Umsatzsteuerbetrag mindert. Der erfasste Betrag auf dem Konto 1570 wird mit der auf den Ausgangsrechnungen berechneten Umsatzsteuer verrechnet.

Steuerliche Aspekte

Die abziehbare Vorsteuer auf dem Konto 1570 muss GoBD-konform erfasst werden, was bedeutet, dass alle Belege ordnungsgemäß und nachvollziehbar aufbewahrt werden müssen. Der Vorsteuerabzug ist nur möglich, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, die alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält, wie z.B. die Steuernummer des Lieferanten und den ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag.

Für die Umsatzsteuererklärung ist es entscheidend, dass die Vorsteuer korrekt erfasst wird, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Eine fehlerhafte Erfassung der Vorsteuer kann dazu führen, dass das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigert, was zu einer Nachzahlung führen kann.

Buchungsbeispiele

Beispiel 1: Einkauf von Büromaterial

Soll: 1570 Abziehbare Vorsteuer 19% – 190 € Haben: 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – 190 €

Ein Unternehmen kauft Büromaterial für 1.000 € netto, der Vorsteuerbetrag beträgt 190 €.

Beispiel 2: Dienstleistung eines Grafikers

Soll: 1570 Abziehbare Vorsteuer 19% – 95 € Haben: 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – 95 €

Ein Grafiker stellt eine Rechnung über seine Dienstleistungen in Höhe von 500 € netto, der Vorsteuerbetrag beträgt 95 €.

Beispiel 3: Kauf von Computerhardware

Soll: 1570 Abziehbare Vorsteuer 19% – 380 € Haben: 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – 380 €

Beim Kauf von Computerhardware im Wert von 2.000 € netto entsteht ein Vorsteuerbetrag von 380 €.

Häufige Fehler und Fallstricke

  • Fehlende ordnungsgemäße Rechnung: Ohne korrekte Rechnung kann die Vorsteuer nicht abgezogen werden.
  • Falscher Steuersatz: Die Vorsteuer mit einem nicht zutreffenden Steuersatz zu buchen führt zu falschen Steuererklärungen.
  • Doppelte Buchung: Vorsteuerbeträge dürfen nicht doppelt erfasst werden.
  • Nicht erfasste Belege: Versäumte Belegerfassung führt zu einem Verlust des Vorsteuerabzugs.
  • Fehlerhafte Zuordnung: Vorsteuerbeträge müssen dem korrekten Konto zugeordnet werden.

Rechtstipps und Best Practices

  • Rechnungen prüfen: Stellen Sie sicher, dass alle Eingangsrechnungen vollständig und korrekt sind, bevor Sie die Vorsteuer buchen.
  • Digitale Belegarchivierung: Nutzen Sie ein digitales System zur Belegarchivierung, um die GoBD-Anforderungen zu erfüllen.
  • Regelmäßige Kontenabstimmung: Überprüfen Sie regelmäßig die Vorsteuerkonten, um Fehler frühzeitig zu erkennen.
  • Schulung der Mitarbeiter: Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter, die mit der Buchhaltung betraut sind, über die neuesten steuerlichen Regelungen informiert sind.
  • Externe Beratung: Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Steuerberater zu Rate, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Siehe auch

Verwandte Begriffe im Glossar: